Gutachten - Behindertenverband fordert weitere Schritte

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++ ARCHIVBILD ++ Begutachtungen: Verbesserungen angekündigt, weitere Schritte gefordert

Bild: APA/APA/dpa/Maurizio Gambarini


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Nach der Ankündigung von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), Maßnahmen zur Verbesserung der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und des Sozialministeriumservice (SMS) zu setzen, fordert der Behindertenverband KOBV weitere Reformen. Insbesondere drängt der Verband auf eine klare gesetzliche Verankerung des Rechts auf Mitnahme einer Vertrauensperson zu allen Begutachtungen - analog zur derzeitigen Regelung beim Pflegegeld.

Ministerin Schumann hatte nach wochenlanger breiter Kritik an der Begutachtungspraxis am Freitag letzter Woche nach Gesprächen mit der PVA ein Maßnahmenpaket angekündigt. Der KOBV begrüßte nun diese Ankündigungen in einer Aussendung, betonte jedoch, dass zusätzliche Schritte notwendig seien. Geplant sind laut Schumann u.a. ein Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter, ein Beschwerdemanagement für PVA und SMS sowie ein Leitfaden.

Recht auf Vertrauensperson bisher nur bei Pflegegeld

Laut den Aussagen der Ressortchefin soll auch die Mitnahme einer Vertrauensperson zu allen Begutachtungen "ausdrücklich" ermöglicht werden. Derzeit ist ein Rechtsanspruch darauf nur für die Begutachtungen zum Pflegegeld vorgesehen - nicht aber bei Begutachtungen für Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensions- und Rehabilitationsgeldbegutachtungen bei der PVA, aber auch nicht bei Begutachtungen in Behindertenpass- und Feststellungsverfahren beim SMS, betonte der KOBV.

Aus dem Sozialministerium hieß es dazu vergangenen Freitag, dass eine solche Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson bei allen Verfahren "ausdrücklich ermöglicht" werden soll. In einer Presseaussendung der PVA klang dieses Vorhaben etwas abgeschwächter: "Auch für die Begutachtungen im Zusammenhang mit Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen wird die Anwesenheit einer weiteren Person bei der Begutachtung grundsätzlich ermöglicht, sofern ein reibungsloser Untersuchungsablauf gesichert ist."

KOBV: Recht auf Vertrauensperson "längst überfällig"

KOBV-Generalsekretärin Regina Baumgartl sagte dazu, der Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson müsse in allen Bereichen der Sozialversicherung "gesetzlich verankert werden". Eine solche "ausdrückliche Ermöglichung" und die explizite Information darüber im Vorfeld seien "längst überfällig".

Bei der Ausarbeitung weiterer Maßnahmen biete der KOBV gerne die Mitarbeit an, wie KOBV Österreich-Präsident Franz Groschan sagte. Als "notwendige Schritte" bezeichnete der KOBV auch den angekündigten verpflichtenden Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter, ebenso die geplante Stärkung der Kommunikation sowie Schulungen zugunsten eines "professionellen Umgangs mit schwierigen Situationen". Allerdings dürfe auch "die medizinisch-fachliche Weiterbildung, etwa in Hinblick auf ME/CFS, nicht zu kurz kommen", sagte Baumgartl.

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Weiter Forderung nach unabhängiger Begutachtungsstelle

Die Ankündigung, das Beschwerdemanagement bei der PVA auszubauen und ein solches auch beim SMS einzuführen, sei als kurz- bis mittelfristige Lösung zu sehen. Langfristig wäre laut KOBV die von vielen Seiten geforderte unabhängige, von den Entscheidungsträgern getrennte Begutachtungsstelle eine "sinnvolle Maßnahme".

Hausbesuchs-Praxis "überarbeiten"

Als notwendig bezeichnete es der KOBV überdies, Begutachtungsprozesse barrierefrei auszugestalten. Dies gelte nicht nur für Menschen mit körperlicher Behinderung, "sondern auch für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen sowie für Menschen mit Sehbehinderung". Es bedürfe daher Angebote von Gebärdensprache und Schriftdolmetsch sowie von Braille-Schrift und taktilen Leitsystemen.

"Wichtig wäre auch, eine Möglichkeit von Begutachtungen im Wege von Hausbesuchen zu schaffen", hieß es. "Aktuell werden vom SMS und den Sozialversicherungsträgern außer bei Pflegegeldverfahren keine Hausbesuche angeboten", so Baumgartl. Hierzu müssten "klare, einheitliche Richtlinien ausgearbeitet werden".

Explizit begrüßt wurden die von Schumann präsentierten Maßnahmen betreffend das Sozialministeriumservice, "da sich die Kritik, die wir über PVA-Gutachten erhalten, oft mit der Kritik am SMS deckt", so Baumgartl. Das für das SMS angekündigte Beschwerdemanagement sei "überhaupt neu, nachdem das SMS bis dato keine eigene Ombudsstelle hat".

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