Immo-Deal am Traunsee: Freispruch für mutmaßlichen Tippgeber
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von AgenturenEs ging um ein Seegrundstück
Bild: APA/APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL
In der Causa um einen fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee ist am Mittwoch ein Ex-Kommunalpolitiker nicht rechtskräftig vom Vorwurf des schweren Betrugs und der Untreue freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, mit seiner Frau - einer Immobilienmaklerin - sowie zwei Grundstücksentwicklern und zwei Anwälten eine betagte Frau dazu gebracht zu haben, eine Immobilie deutlich unter Wert zu verkaufen und 18.000 Euro Tippgeberprovision kassiert zu haben.
Es geht um einen Grundstücksdeal im Jahr 2019. Eine ältere, nicht mehr geschäftsfähige Dame wollte mehrere Teile ihrer Liegenschaft am Traunsee verkaufen. Sie wandte sich dafür laut Anklage an den Beschuldigten, einen selbstständigen Makler, und seine Frau, die als Immobilienmaklerin bei einem großen Unternehmen angestellt war. Verkauft wurde schließlich um 750.000 Euro an eine Immobilienfirma, obwohl das Anwesen deutlich mehr als eine Million Euro wert gewesen sein soll. Zwei - mittlerweile ehemalige - Anwälte halfen bei der Vertragserrichtung.
Ehefrau bereits rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt
Die Maklerin, die als Vertrauensperson für die alte Dame fungiert hatte, wurde dafür bereits zu drei Jahren Haft verurteilt, die anderen Beteiligten zu teilbedingten Strafen zwischen 18 und 30 Monaten. Die Schuldsprüche wegen schweren Betrugs, im Fall der Maklerin auch wegen Untreue und Falschaussage, sind alle rechtskräftig. Nicht rechtskräftig ist lediglich ein Teilaspekt, in dem es um eine Falschaussage durch einen der Anwälte geht. Zivilrechtlich wurde der Grundstücksdeal in der Zwischenzeit rückabgewickelt.
Dem nun angeklagten 63-Jährigen wird vorgeworfen, dass er in diesem Deal ebenfalls eine wichtige Rolle gespielt habe. Er soll dafür gesorgt haben, dass die Liegenschaftsteile, nachdem die verurteilten Immobilienentwickler Interesse signalisiert hatten, keinen weiteren potenziellen Käufern mehr angeboten wurden. Allerdings zahlten die Immobilienentwickler nur 750.000 Euro, also deutlich unter Wert. Daher legt die Staatsanwaltschaft dem Mann schweren Betrug zur Last. Darüber hinaus wird ihm auch Untreue vorgeworfen. Denn er soll 18.000 Euro Provision eingestreift haben, die eigentlich dem Arbeitgeber seiner Frau zugestanden hätte. Das Geld hat er mittlerweile zurückgezahlt. Dennoch bekannte er sich vor Gericht nicht schuldig. Darüber hinaus schwieg er eisern.
"Beim Strafverfahren haben Sie Ihre Frau allein gelassen"
Für die Staatsanwaltschaft ist es auffällig, dass der Kauf über die Frau des Angeklagten, die bei einem großen Unternehmen als Maklerin angestellt war, abgewickelt wurde, obwohl der Angeklagte als Selbstständiger den Deal selbst durchführen hätte können. Der Anklagevertreter wunderte sich auch, dass der 63-Jährige "ein Vielfaches an Provision erhalten hat im Vergleich zu seiner Gattin", aber weder im Straf- noch im Zivilverfahren aufgeschienen sei. Dabei sei allgemein bekannt gewesen, dass er mit seiner Frau zusammenarbeite. "Auf allen Veranstaltungen waren Sie gemeinsam, nur beim Strafverfahren haben Sie Ihre Frau allein gelassen", so der Staatsanwalt.
Vom Angeklagten gab es dazu keine Reaktion, ebenso verriet er nicht, ob er die in der Zwischenzeit verstorbene Grundstücksverkäuferin privat gekannt hatte. Sein Verteidiger Kurt Jelinek sieht die Beweise, auf die sich die Anklage stützt - u.a. Chats und eine Restaurantrechnung - als zu dünn an und im Strafverfahren weise nichts auf seinen Mandanten hin. Er beantragte einen Freispruch im Zweifel. Die Staatsanwaltschaft verlangte einen Schuldspruch und eine Verbandsstrafe für das Unternehmen des Angeklagten.
"Auseinanderklaffen" von "Gefühl und objektiven Beweisergebnissen"
Das Schöffengericht sprach den Angeklagten frei. Allerdings betonte der Vorsitzende, dass "Gefühl und objektive Beweisergebnisse etwas auseinanderklaffen" würden. Als Folge des Freispruchs wurde auch keine Verbandsstrafe verhängt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Im Fall eines Schuldspruchs hätten dem Mann bis zu zehn Jahre Haft gedroht.
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