Kampagne nach Diskriminierung an Grazer Taxistand

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++ ARCHIVBILD ++ Mehrere Taxler verweigerten die Mitfahrt des Assistenzhundes

Bild: APA/APA/dpa/Frank Hammerschmidt


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Ein Diskriminierungsfall am Flughafen Graz hat wohl nicht nur für eine Reihe von Taxifahrern und -fahrerinnen ein Nachspiel, sondern zieht gleich eine ganze Kampagne der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs nach sich. Einem blinden Ehepaar mit Assistenzhund war laut einer Aussendung der Hilfsgemeinschaft im März ein Transport von sämtlichen Taxifahrern am Flughafen verwehrt worden, weil sie den Hund bei sich hatten. Die Betroffenen wehrten sich dagegen.

Das Ehepaar war am 13. März um 22.15 Uhr am Taxistand vor dem Terminal angekommen und ersuchte um einen Transport. Die beiden haben eine Sehbeeinträchtigung und daher einen zertifizierten Blindenführhund samt aller erforderlichen Papiere und einer Decke dabei. Dennoch habe kein einziger Fahrer sie als Kunden angenommen - sämtliche anwesenden Taxler wiesen das Paar offenbar ab. Selbst ein Anruf bei der Taxizentrale blieb erfolglos: "Dort wurde behauptet, Assistenzhunde müssten als 'Tiertransport' vorab angemeldet werden", hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der Hilfsgemeinschaft.

Aggressive Beschimpfungen folgten auch noch

Als der Vorfall zur Beweissicherung dokumentiert wurde, hätte ein Fahrer zusätzlich mit aggressiven Beschimpfungen und haltlosen Datenschutzvorwürfen reagiert. Gegen ihn wurde laut der Aussendung einen Anzeige eingebracht und zwar von der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Pkw der Wirtschaftskammer Steiermark bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. Weiters wurden die Verstöße gegen das Gelegenheitsverkehrsgesetz, die Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gemeldet.

"Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig: Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde müssen daher von Taxilenkerinnen und -lenkern mitbefördert werden", betonte Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen. "Dieser Vorfall ist umso erschütternder, als zur Diskriminierung noch die verbalen Attacken hinzukamen. Das Problem scheint aber nicht allein der Hund zu sein, denn wir hören Ähnliches auch von Rollstuhlnutzern", sagte Elmar Fürst, Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs.

Probleme trotz klarer Gesetzeslage

Die Hilfsgemeinschaft sieht ein strukturelles Problem: Der Vorfall am Flughafen Graz stehe exemplarisch für ein wiederkehrendes Problem. Immer wieder würde es in Österreich zu rechtswidrigen Beförderungs- und Zutrittsverweigerungen gegenüber Menschen mit Assistenzhunden kommen - trotz klarer gesetzlicher Lage. Dass solche Vorfälle weiterhin passieren, zeige ein massives Defizit in Ausbildung, Sensibilisierung und Kontrolle.

Der Diskriminierungsfall ist nun auch mit ein Grund für eine Kampagne, um auf systematische Diskriminierung aufmerksam zu machen und nachhaltige Verbesserungen zu erreichen. Gefordert werden verpflichtende Schulungen für Taxi-Fahrer sowie Disponenten im Umgang mit Assistenzhunden, klare und kontrollierte Durchsetzung der gesetzlichen Beförderungspflicht, wirksame Sanktionen bei Verstößen bis hin zum Konzessionsentzug sowie verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Beförderung. Die Fachgruppen der Wirtschaftskammer sind gefordert, ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Umsetzung der Richtlinien zu bewegen.

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