Kremser Staatsanwältinnen verteidigen sich in U-Ausschuss

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von Agenturen

Der Pilnacek-U-Ausschuss beschäftigt sich wieder mit den Ermittlungen

Bild: APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER


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Zwei Staatsanwältinnen der Staatsanwaltschaft Krems haben im Untersuchungsausschuss zur Causa Pilnacek die Ermittlungen nach dem Tod des ehemaligen Justiz-Sektionschefs verteidigt. Für ihren Maßstab sei es eine "sehr schöne Ermittlung" der Kriminalpolizei gewesen, sagte die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, Susanne Waidecker, am Mittwoch als Auskunftsperson. Auch die anschließend befragte fallführende Staatsanwältin wies jede Kritik an den Ermittlungen zurück.

Für die Staatsanwaltschaft habe es sich um einen "08/15-Akt" nach dem Auffinden einer Wasserleiche gehandelt. Die Polizisten und Spurenermittler am Fundort seien vorbildlich vorgegangen: "Ich habe selten eine so schöne Dokumentation gesehen", sagte die Leiterin der Behörde. Alles habe "zusammengepasst". Kritik daran, dass Pilnaceks Handy nicht als Beweismittel sichergestellt worden war, wiesen sowohl die Leiterin der Staatsanwaltschaft als auch die anschließend befragte fallführende Staatsanwältin zurück. Eine Sicherstellung sei nicht gesetzlich gedeckt gewesen, weil es keinen Verdacht auf eine Straftat gegeben habe, argumentierten beide.

Fokus nur auf mögliches Fremdverschulden

Es sei nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen festzustellen, ob Pilnacek durch Suizid oder durch einen Unfall zu Tode gekommen sei, weil in beiden Fällen keine strafbare Handlung vorliege, betonte die fallführende Staatsanwältin. Nachdem es keine Hinweise auf Fremdverschulden gab, habe sie mangels eines konkreten Verdachts abgesehen von der Obduktion keine weitere Anordnung getroffen.

Von einer Diskussion zwischen den Polizeibeamten und der Gemeindeärztin über die Anordnung einer Obduktion am Fundort der Leiche wisse sie nichts. Allein die Staatsanwaltschaft könne eine Obduktion anordnen, weder könne dies eine Ärztin tun, noch die Polizei verhindern, betonte die Auskunftsperson.

WKStA hätte Handy sicherstellen können

Auch wenn das Handy sichergestellt worden wäre, hätte man es nach Vorliegen des vorläufigen Obduktionsberichts, der keine Hinweise auf Fremdverschulden feststellte, spätestens zurückgeben müssen, hatte zuvor bereits die Leiterin der Staatsanwaltschaft argumentiert. Einen Widerspruch zur Sicherstellung und Auswertung der Smartwatch des Toten, wie ihn die NEOS-Abgeordnete Sophie Wotschke ortete, sah sie nicht.

Dagegen hätte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in den Ermittlungen zum Pilnacek-Tape, also jener Tonbandaufnahme, auf der Pilnacek Interventionen der ÖVP beklagt hatte, das Handy sehr wohl sicherstellen können, sagte Waidecker mit Seitenhieb auf die WKStA. Dies wäre auch "angebracht gewesen".

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Ermittlungen nicht wie im Krimi

Ermittlungen würden nach dem Auffinden einer Leiche nicht ablaufen wie in Fernsehkrimis, so Gerichtsmediziner der Polizei sofort Auskunft gebe, betonte Waidecker. Für ganz Niederösterreich stünden zwei Gerichtsmediziner zur Verfügung, lange Zeit habe es nur einen gegeben.

Unsachliche politische Einflussnahmen auf sie habe es keine gegeben, betonten beide Staatsanwältinnen. Die einzige sei die Übertragung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gewesen, so Waidecker, die die Übertragung nicht nachvollziehen konnte.

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