Mehrjährige Haftstrafen für brutale Wiener Jugendbande
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von AgenturenDie Urteile werden am späten Nachmittag erwartet
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Mit mehrjährigen unbedingten Haftstrafen ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht der Prozess gegen drei halbwüchsige Burschen zu Ende gegangen, die als Haupttäter einer gewalttätigen Jugendbande zur Verantwortung gezogen wurden. Der 16-jährige, aus Rumänien stammende Hauptangeklagte fasste drei Jahre und zehn Monate aus. Ein 17-jähriger Rumäne bekam drei Jahre unbedingt, ein 16 Jahre alter Syrer zwei Jahre unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Im zentralen Anklagepunkt - der Misshandlung eines 18-Jährigen, dem wiederholt gegen den Kopf getreten wurde, ehe er bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wurde - erfolgte nicht die von der Staatsanwaltschaft geforderte Verurteilung wegen versuchten Mordes. Der Schöffensenat ging von einer absichtlichen schweren Körperverletzung aus. Die Gruppierung war von Ende Juni bis Ende August 2025 in einer Vielzahl von Fällen mit äußerster Gewalt und getragen von evidentem Sadismus und Empathielosigkeit gegen Wohnungslose, Suchtkranke und vermeintliche Pädophile vorgegangen.
Gericht ortete "außergewöhnliche Brutalität"
Die vorsitzende Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einem "außergewöhnlicher Brutalität", mit der die drei Jugendlichen gegen ihre oftmals wehrlosen Opfer vorgegangen waren. Wohnungslose seien im Schlaf angegriffen, von Parkbänken gezerrt und heftig verprügelt worden, wobei die Attacken gefilmt und über so genannte soziale Medien verbreitet wurden. Erschwerend wurden vom Senat sowohl die "heimtückische Tatbegehung" als auch "besonders niedere Beweggründe" gewertet. Ungeachtet der bisherigen Unbescholtenheit der Angeklagten und ihrer geständigen Verantwortung sei "kein Platz für eine bedingte oder teilbedingte Strafnachsicht", stellte die Vorsitzende klar.
Die drei Jugendlichen, die seit Ende August in U-Haft sitzen, reagierten konsterniert auf die Entscheidung des Gerichts. Der Syrer brach in Tränen aus, auch bei einigen Elternteilen, die der Verhandlung beiwohnten, flossen Tränen. Der Hauptangeklagte bat um Bedenkzeit, die zwei anderen akzeptierten nach Rücksprache mit ihren Verteidigern die über sie verhängten Freiheitsstrafen. Die Staatsanwältin gab zu allen drei Jugendlichen vorerst keine Erklärung ab.
"Er hat ihn beinahe zu Tode geprügelt"
Die Staatsanwältin hatte dem Hauptangeklagten neben Fällen von schwerer und absichtlich schwerer Körperverletzung auch versuchten Mord vorgeworfen. Er hatte am 20. August in verabredeter Verbindung mit den beiden Mittätern einen ehemaligen Freund im Vogelweidpark in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus aufs Schwerste misshandelt. Zunächst prügelte er den 18-Jährigen zu Boden und trat ihm dann mehrfach mit voller Wucht ins Gesicht bzw. gegen den Kopf. Auch mehrere Knie- und Ellbogenstöße verpasste er dem Opfer. "Er hat ihn beinahe zu Tode geprügelt", sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer.
Ausschlaggebend dafür war "ein nichtiger Anlass", wie die Staatsanwältin betonte. Der 18-Jährige hatte mit der Freundin des Rumänen gesprochen, worin dieser eine "Beleidigung" erblickte. Der 16 Jahre alte Syrer würgte das Opfer, das zuvor mit blutverschmiertem Gesicht auf Knien um Gnade gebettelt hatte, dann noch mittels eines Armstreckhebels derart heftig, dass der 18-Jährige das Bewusstsein verlor und reglos wegsackte. Auch dem Syrer wurde seitens der Anklagebehörde zu diesem Faktum versuchter Mord angelastet, zumal er auch mehrere Fußtritte gegen den am Boden Liegenden gesetzt hatte.
"Ich hab' ihn fast umgebracht"
Die schockierende Gewalttat wurde aus mehreren Blickwinkeln mit Handys gefilmt, die der Hauptangeklagte postete bzw. über Snapchat verbreitete. Er verschickte auch mehrere Audio-Nachrichten, die im Gerichtssaal abgespielt wurden. Sie dokumentierten, dass sich der junge Rumäne nach dem Gewaltexzess mit der Tat brüstete. "Ich hab' ihn fast umgebracht. Er hat keine Luft mehr bekommen. Er hat Blut gespuckt", war auf einer Nachricht zu hören. In einer anderen stellte er mit hörbarem Stolz fest: "Nase, Kiefer gebrochen."
"Ich wollte ihn nie umbringen. Ich war wütend, ich war dumm. Ich hab mir gedacht, er wird ins Krankenhaus kommen", versicherte der Rumäne. Er sei "von Frakturen" ausgegangen.
"Ich hab' ihn nur gewürgt"
Der 16 Jahre alte Syrer erklärte auf Frage der Richterin, er habe "nicht so stark hingeschlagen. Ich hab' ihn nur gewürgt." Er habe nicht mit dem Tod des 18-Jährigen gerechnet: "Ich hab' gewusst, er ist verletzt."
Das Opfer wurde von einem Passanten am Boden liegend aufgefunden und in weiterer Folge ins Spital gebracht. Der 18-Jährige wies Mehrstückbrüche des linken Oberkieferknochens, Bruchspalten in der Augenhöhle samt einer Einblutung in die linke Kieferhöhle sowie eine Sprengung der Knochennaht zwischen Stirnbein und Jochbein auf. "Es ist fast ein Glück, dass nicht mehr passiert ist", hatte Gerichtsmediziner Christian Reiter zu Beginn der Verhandlung Mitte März erklärt. Die Fußtritte hatten laut Reiter "die Energie, wie wenn man einen Elfer schießt im Fußball." Jeder einzelne Tritt ins Gesicht bzw. gegen den Kopf war demnach mit Lebensgefahr verbunden.
Die angeklagte Bande hatte ursprünglich insgesamt acht Burschen und ein 15-jähriges Mädchen - die Ex-Freundin des Hauptangeklagten - umfasst. Vier Angeklagte wurden in erster Instanz Mitte März zu bedingten, zwei zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.
Auch Pedohunting inkriminiert
Auch Fälle von sogenanntem Pedohunting waren von der Anklage umfasst. Zwei Betroffenen wurde nicht nur Gewalt angetan, ihnen wurden auch ihre Wertsachen abgenommen. Es gebe "überhaupt keinen Anhaltspunkt", dass es sich bei diesen Opfern um Männer mit einer pädophilen Störung gehandelt habe, betonte die Staatsanwältin. Die Angeklagten hätten ihren Opfern einen "unmoralischen bzw. unredlichen Lebenswandel" unterstellt. Es sei ihnen darum gegangen, diese "in Form von Selbstjustiz" zu bestrafen.
Kennen gelernt hatten sich die Beschuldigten in Parks und über Freunde. Der Hauptangeklagte ging im inkriminierten Tatzeitraum beinahe täglich gegen meist wehrlose Opfer vor, die er am Westbahnhof oder anderen Orten, die von Wohnungslosen und Suchtkranken frequentiert werden, suchte. In unterschiedlicher Zusammensetzung begleiteten ihn die anderen Angeklagten, wobei zumindest einer stets filmte. Diese - meistens aus unterschiedlichen Blickwinkeln aufgenommenen - Clips landeten dann auf diversen Plattformen und fanden rasch Verbreitung. Etliche Opfer konnten gar nicht ausgeforscht werden, da Suchtkranke und Wohnungslose den Weg zur Polizei scheuen.
"Ich mach Liegestütze"
Vom Gericht wurden die verstörenden Videos umfassend erörtert. Zu sehen war etwa, wie der 16-jährige Rumäne am Westbahnhof ein Opfer regelrecht zusammentritt. "Machen Sie Kampfsport?", wollte die vorsitzende Richterin wissen. Der 16-Jährige verneinte: "Ich geh in Park. Ich mach Liegestütze." Der gleichaltrige Syrer gab an, er habe "mitgemacht, weil ich mich beweisen wollte". Ihm sei es darum gegangen, "dass die anderen nicht denken, dass ich ein Schwächling bin".






