Mordprozess im Fall Fabian hat begonnen

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Bild: APA/APA/dpa/Bernd Wüstneck


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Sechseinhalb Monate nach dem gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat am Dienstag am Landgericht Rostock der Prozess gegen eine 30 Jahre alte Tatverdächtige begonnen. Die Anklage wirft ihr Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vor. Sie soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Rostock die Tat in der Hoffnung begangen haben, eine zuvor bestehende Beziehung mit dem Vater des Kindes wiederherstellen zu können.

Der Bub war am 10. Oktober 2025 verschwunden und vier Tage später an einem Teich tot aufgefunden worden. Die 30-Jährige habe bedenkenlos das Leben des achtjährigen Kindes zerstört in der vagen Hoffnung, die Beziehung zu reparieren, hieß es in der zum Prozessauftakt vorgelesenen Anklage. Demnach war die Frau bis August 2025 etwa vier Jahre lang in einer Beziehung mit Fabians Vater. Zu Beginn habe Fabian seinen Vater, der getrennt von Fabians leiblicher Mutter lebt, noch regelmäßig aufgesucht, auch um mit dem etwas jüngeren Sohn der nun Beschuldigten zu spielen.

Mann beendete Beziehung wegen des Kindes

Nachdem Fabian aber eine körperliche Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und dem Vater mitbekommen habe, sei der Kontakt abgebrochen. Erst nach der Trennung von der Frau wollte sich Fabian demnach wieder regelmäßig bei seinem Vater aufhalten und tat dies auch.

Versuche der Angeklagten, die Beziehung zu Fabians Vater wiederherzustellen, lehnte dieser laut Anklage auch deshalb ab, weil er den Kontakt zu seinem Sohn nicht wieder gefährden wollte. Dies habe er der Beschuldigten zuletzt auch am 9. Oktober in einer Chat-Nachricht mitgeteilt.

Frau war laut Anklage über Trennung erbost

Über die nun endgültige Trennung erbost habe sich die Frau am 10. Oktober 2025 zu Fabians Wohnung begeben, in der er sich zu dem Zeitpunkt allein aufhielt. Sie sei mit ihm ins Güstrower Umland gefahren. Bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, habe sie in der Nähe eines Tümpels das Kind auf brutalste Art und Weise getötet. Danach habe sie noch versucht, Spuren zu verwischen.

Der Anwalt der Beschuldigten, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, sagte am ersten Prozessauftakt, man werde keine Angaben zur Sache machen. Insgesamt sind bis zum 2. Juli 16 weitere Verhandlungstage angesetzt.

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