Mordprozess um in Donau ertränkten Mann in Wien

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von Agenturen

Angeklagte begannen unter einem Brückenpfeiler auf Opfer einzuschlagen

Bild: APA/APA/FLORIAN WIESER/FLORIAN WIESER


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Zwei Männer ohne Unterstand haben sich am Mittwoch wegen Mordes am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Sie sollen im vorigen Sommer auf der Donauinsel einen jüngeren Bekannten, mit dem sie an ihrem Schlafplatz zunächst Wodka getrunken und gefeiert hatten, bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt haben. Dann schleiften sie den 37-Jährigen laut Anklage von einem Brückenpfeiler unterhalb der Nordbrücke über einen Treppelweg zur Neuen Donau und ertränkten ihn. Es wurde vertagt.

"Sie haben ihr ohnmächtiges Opfer so lange unter Wasser getaucht, bis der Mann ertrunken ist", berichtete die Staatsanwältin den Geschworenen. Danach hätten sich die beiden Männer - zwei Polen im Alter von 43 und 44 Jahren - schlafen gelegt. Die im Wasser treibende Leiche wurde erst mehrere Tage später - am 19. August 2025 - von einem Spaziergänger entdeckt. Der Passant begab sich ins Wasser und zog den leblosen Körper, der bereits deutliche Fäulnispuren aufwies, in eine Bucht und in weiterer Folge aus dem Wasser. Eine Schwimmerin, die darauf aufmerksam wurde, verständigte die Polizei.

Die Angeklagten wurden am 23. August bzw. 24. Oktober festgenommen. Sie wurden im Ermittlungsverfahren von der damaligen Freundin des 44-Jährigen belastet, die zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung anwesend war. Auch am Schlafplatz, an dem die Tätlichkeiten ihren Ausgang genommen hatten, sichergestellte Blut- und DNA-Spuren deuteten auf ihre Täterschaft hin.

"Das Motiv war Eifersucht"

"Das Motiv war Eifersucht", führte die Staatsanwältin aus. Nachdem die drei Männer und die Freundin des 44-Jährigen reichlich Alkohol konsumiert hätten, habe der 44-Jährige Nachschub besorgt. Der 37-Jährige und die Frau legten sich währenddessen auf dessen Schaumstoffmatte und schmiegten sich unter einer Decke aneinander. Als der 44-Jährige zurückkehrte, sei er von Intimitäten ausgegangen: "Er ist enorm eifersüchtig und wütend geworden." Er sei mit Faustschlägen auf den Jüngeren losgegangen, "und zwar so plötzlich und brutal, dass sich das Opfer kaum wehren hat können." Der zweite Angeklagte habe mitgemacht, betonte die Staatsanwältin: "Er hat seinem langjährigen Bekannten geholfen."

Das Geschehen habe sich dann in Richtung Wasser verlagert. "Es gibt überhaupt keinen Grund daran zu zweifeln, dass die zwei Angeklagten das Verbrechen des Mordes begangen haben", sagte die Staatsanwältin. Sie ging von einem gemeinsamen Tatplan aus. Die Zeugin, die den 44-Jährigen und den Zweitangeklagten belaste, sei "ein guter und empfindsamer Mensch". Da die Frau ihrer Zeugenladung nicht nachkam und die Verteidiger auf ihrem Erscheinen bestanden, musste die Verhandlung auf den 22. Juli vertagt werden.

Die Angeklagten waren zum Vorwurf der vorsätzlichen Tötung nicht geständig. Der 44-Jährige machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und beantwortete keine Fragen. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass alle Beteiligten stark alkoholisiert gewesen seien. "Sobald Sie Zweifel haben, können Sie ihn nicht wegen Mordes verurteilen", meinte sein Rechtsvertreter zu den Geschworenen.

"Dann ist die Hölle ausgebrochen"

Der 43-Jährige gab zu, auf das Opfer eingeschlagen und den Mann absichtlich schwer verletzt zu haben. "Er hat aber weder einen Mord begangen noch war er daran beteiligt", meinte seine Anwältin. Das Opfer habe "Stress gemacht", gab der 43-Jährige zu Protokoll. Als der Erstangeklagte mit Alkoholika-Nachschub zurückgekommen sei, "ist die Hölle ausgebrochen." Dieser habe auf den Jüngeren eingeschlagen, er habe jenem "auch Faustschläge gegeben."

Zu dem Geschehen im bzw. am Wasser erklärte der 43-Jährige, der Erstangeklagte habe den Bewusstlosen "waschen" wollen und deshalb ins "hüfthohe Wasser gezogen". Dann habe der Erstangeklagte das Opfer "so lange unter Wasser gehalten, bis er aufgehört hat, sich zu bewegen". Sie seien danach schlafen gegangen.

Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten wies die Leiche 17 Rissquetschwunden im Kopf- und Schädelbereich auf. Der Tote war 1,74 Meter groß und wog zu Lebzeiten zuletzt 62 Kilogramm. Die ihm beigebrachten Verletzungen hätte er bei zeitnaher ärztlicher Behandlung überlebt. Der Mann sei "eindeutig" an Tod durch Ertrinken gestorben.

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