Nach tödlichem Felssturz in Steyr Strafantrag eingebracht
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von AgenturenBeschuldigte müssen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
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Die Staatsanwaltschaft Steyr hat nach einem Felssturz im Steyrer Stadtteil Unterhimmel 2023, bei dem zwei Arbeiter getötet wurden, Strafantrag wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen zwei Beschuldigte eingebracht, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Es handle sich um den Seniorchef des Kärntner Unternehmens sowie einen Ziviltechniker eines Geologieunternehmens, das den Hang vor Beginn der Arbeiten untersucht hatte.
Am 8. Februar 2023 waren im Zuge von Hangsicherungsarbeiten zwei Arbeiter mit dem Abtragen eines absturzgefährdeten Felsblocks beschäftigt, als sich rund 3.000 Kubikmeter Gestein lösten und die Männer verschütteten. Die Staatsanwaltschaft Steyr hatte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet, das nunmehr abgeschlossen wurde, hieß es weiter von der Staatsanwaltschaft. Einem Angeklagten wird laut Strafantrag zur Last gelegt, "für die Sanierungsmaßnahmen eine nicht fachgerechte Methode gewählt zu haben". Dem zweiten wird vorgeworfen, "als fachkundiger Ersteller der Ausschreibung vor Beginn der Abtragsarbeiten keine klare Planung der Abtragsmethoden und -arbeiten verlangt zu haben, die es ermöglicht hätte, das ausführende Unternehmen hinreichend vor der vorliegenden Gefahrensituation zu warnen". Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren Haft. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
Der Felssturz war zwischen zwei Wohnhäusern abgegangen, vier Gebäude wurden evakuiert. Bei einem der Getöteten handelt es sich um den Sohn des Seniorchefs.
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