Niederlage und Geisterspiele für Slavia Prag nach Fan-Eklat

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von Agenturen

Slavias Fans sorgten für Abbruch im Prager Derby

Bild: APA/APA/AFP/MICHAL CIZEK


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Nach dem Platzsturm und Spielabbruch beim Lokalderby zwischen Slavia Prag und Sparta Prag hat die Disziplinarkommission des tschechischen Ligaverbands LFA ihr Urteil verkündet. Die am Samstag abgebrochene Begegnung werde für den Gastgeber Slavia als verloren und für Sparta als Sieg gewertet. Außerdem müsse Slavia die nächsten vier Spiele ohne Zuschauer bestreiten. Der Verein wurde auch zu einer Geldstrafe von 10 Millionen Kronen (rund 400.000 Euro) verurteilt.

Auch Sparta müsse knapp umgerechnet 25.000 Euro wegen des Verhaltens seiner Fans entrichten. Slavias Vorstandsvorsitzender Jaroslav Tvrdik kündigte bereits im Vorfeld an, die Entscheidung anzunehmen und nicht in Berufung zu gehen.

Durch einen Platzsturm mit Pyrotechnik und Angriffen auf Spieler hatten Fans von Slavia für den Abbruch des Derbys gesorgt. Der Eklat verhinderte den vorzeitigen Gewinn der Meisterschaft ihres Teams, der bei einem Stand von 3:2 für Slavia nur wenige Minuten entfernt war. Zahlreiche Anhänger rannten mit Bengalos auf den Platz. Pyrotechnik wurde vom Rasen auf die Ränge geworfen. Österreichs Teamspieler Muhammed Cham kam bei Slavia im Derby nicht zum Einsatz.

Polizei identifiziert Verdächtige

Die Polizei nahm strafrechtliche Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Randalierer auf. Videoaufnahmen würden ausgewertet, teilte eine Sprecherin mit. Wer sich an der Randale beteiligt habe, werde aufgerufen, sich selbst der Polizei zu stellen. Der Vorwurf laute unter anderem auf Störung der öffentlichen Ordnung. Mehrere Verdächtige seien bereits identifiziert worden, hieß es.

Slavia-Anhängern wurde auch vorgeworfen, Spartas Torhüter angegriffen zu haben. Die Politik reagierte nach dem Spiel entsetzt. "Das ist eine schreckliche Schande", sagte der tschechische Regierungschef Andrej Babis. Sportminister Boris Stastny kündigte an, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Dabei werde es unter anderem um den Einsatz von automatischer Gesichtserkennung in Stadien gehen. Bisher gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.

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