Phishing: 717 Beschwerden bei Ombudsstelle seit 2023

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von Agenturen

Ombudsstelle holte rund 1,5 Millionen Euro für Betroffene zurück

Bild: APA/APA/dpa/Philip Dulian


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Wegen Betrugs durch Phishing-Angriffe hat es seit dem Jahr 2023 insgesamt 717 Beschwerden bei der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme des Konsumentenschutzministeriums gegeben. 76 Prozent davon führten zu einer direkten Intervention bei der Bank. In 363 Fällen kam es zu einer Einigung - 305 davon außergerichtlich, 58 durch Klagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Insgesamt wurden rund 1,5 Millionen Euro für Betroffene zurückgeholt, meldete das Ministerium am Montag.

Um Phishing-Opfern zu helfen, nimmt die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) seit Jänner 2023 Phishing-Fälle entgegen. Betroffene können sich kostenlos per E-Mail oder Brief melden. Nun wurde der erste Phishing-Bericht der Stelle mit Gesamtzahlen der Jahre 2023 bis 2025 veröffentlicht.

Im Schnitt 4.333 Euro Schaden

Der durchschnittliche Schaden pro Betrugsfall machte 4.333 Euro aus. In besonders schweren Fällen, etwa wenn Betrügerinnen oder Betrüger zusätzlich Limits erhöhten oder Geld vom Spar- auf das Zahlungskonto umschichteten, überstieg der Schaden 20.000 Euro. Mehrfache Abbuchungen seien dabei keine Ausnahme, sondern die Regel. Pro Betrugsfall kam es im Schnitt zu 4,3 missbräuchlichen Zahlungen, wurde vom BMASGPK in einer Aussendung betont.

In 63 Prozent der Fälle der vergangenen drei Jahre handelte es sich um Kartenzahlungen, in 28 Prozent um Überweisungen, wobei der Durchschnittsschaden laut dem Bericht bei SEPA-Überweisungen mit 8.514 Euro besonders hoch war. In 77 Prozent der Fälle befand sich mindestens ein Zahlungsempfänger im Ausland. Das Durchschnittsalter der Betrugsopfer lag bei 47,8 Jahren. 54 Prozent der Betroffenen sind Frauen.

Banken haften bei nicht autorisierten Zahlungen

Eine gefälschte Bank-SMS mit einem Link auf eine täuschend echte Phishing-Website reicht oft aus, um Zugangsdaten abzugreifen und das eigene Gerät der Kriminellen für das Online-Banking des Opfers zu registrieren, warnte das BMASGPK. Laut Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) haften Banken grundsätzlich bei nicht autorisierten Zahlungen - also wenn Kriminelle ohne Zutun der Betroffenen Transaktionen auslösen. Bei autorisierten Zahlungen, die das Opfer selbst irrtümlich freigegeben hat, sei die Rechtslage komplexer.

"Viele Phishing-Opfer glauben, sie haben keine Chance gegen ihre Bank. Genau deshalb gibt es die Ombudsstelle: Wir prüfen den Fall, wir setzen uns mit der Bank in Verbindung - und wenn das nicht reicht, können wir den VKI mit Klagen beauftragen. Kostenlos und unbürokratisch", betonte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). Die Rückerstattungsquoten variierten je nach Bank: Der Raiffeisen-Sektor übernahm im Schnitt 86 Prozent des Schadens, die BAWAG PSK 82 Prozent, die Erste Bank und Sparkassen 62 Prozent, die UniCredit Bank Austria 47 Prozent. "Informationskampagnen reichen nicht. Wir brauchen technische Lösungen, die Betrug verhindern, bevor das Geld weg ist", forderte Königsberger-Ludwig mehr strukturelle Maßnahmen von den Banken.

(S E R V I C E: Kontakt zur Ombudsstelle: zahlungsprobleme@sozialministerium.at )

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