Prozess um illegales Straßenrennen mit schweren Folgen
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von AgenturenDie Angeklagte bekannte sich nicht schuldig
Bild: APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH
Eine 20-Jährige hat am Dienstag Platz auf der Anklagebank im Wiener Landesgericht nehmen müssen. Sie soll im Juli 2025 an einem illegalen Straßenrennen auf der Laxenburger Straße in Wien-Favoriten teilgenommen haben. Dabei wurde ein die Straße querender 37-jähriger Fußgänger von ihrem Auto erfasst und durch die Wucht des Aufpralls 27 Meter weit geschleudert. Er überlebte mit schwersten Verletzungen. Die Angeklagte bestritt, an einem Rennen teilgenommen zu haben.
"Dass er noch lebt, ist für mich nahezu ein Wunder", bekannte der Anwalt der jungen Frau in seinem Schlussplädoyer. Die Hauptschlagader des Mannes war eingerissen - Brustbein, linker Ellenbogen, rechter Unterschenkel, Lendenwirbel, Nase, rechter Unterkiefer, beide Augenhöhlen, Teile des Schädels und zahlreiche Rippen wurden gebrochen. Etwa einen Monat lag er auf der Intensivstation im AKH, mehrere Wochen davon im Koma, berichtete der Mann heute. "Er hatte ein großes, großes Glück", pflichtete auch die Richterin bei.
Angeklagte bestritt Vorwurf
Angeklagt ist die 20-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie soll sich nach Ansicht der Staatsanwältin am 4. Juli des vergangenen Jahres ein Autorennen mit einem Audi-Lenker geliefert haben. Dabei sollen die beiden Pkw mit 70 bis 80 km/h über die Straße geheizt sein - in einer 50er-Zone.
Diese Darstellung wies die Angeklagte zurück. "Es war kein Autorennen", beharrte sie. Der Fußgänger sei bei einem Fußgängerübergang zuerst vom ihr unbekannten Audi erwischt und dann gegen ihr Auto geschleudert worden. Sie sei zwar zu schnell, aber maximal mit 60 km/h bei Grün über die Ampel gefahren. "Sie war schnell, viel zu schnell", stellte auch ihr Verteidiger fest. Das alleine stelle aber noch keine Fahrlässigkeit dar. Zudem sei der Mann mit 1,48 Promille womöglich über Rot gegangen.
Schwerverletztes Opfer: "Das ist das Leben"
Die Staatsanwältin stützte sich bei dem Vorwurf des illegalen Autorennens auf Zeugenaussagen. Eine davon stammte von einer Beifahrerin der Angeklagten. Letztere beschuldigte ihre damalige Freundin, bei der Polizei unter Eindruck eines Streits falsch ausgesagt zu haben. Das Opfer selbst konnte sich an den Unfall nicht mehr erinnern. An jenem Abend sei er mit Freunden in einem Lokal gewesen: "Ich habe Bier getrunken", erzählte er. Dass er bei Rotlicht über die Kreuzung gegangen sei, bezweifelte er. "Ich habe zwei Kinder", denen er stets das korrekte Verhalten im Straßenverkehr demonstriert habe.
Trotz seiner massivsten Verletzungen zeigte er sich versöhnlich: "Das ist passiert, das ist das Leben." Der jungen Angeklagten wolle er keine Probleme machen. Nach einer mehrminütigen Belehrung der Richterin entschloss er sich dennoch, 100.000 Euro Schmerzengeld zu fordern - mit dem Wissen, dass die Angeklagte dementsprechend versichert ist. Ein Ansuchen des Verteidigers um eine diversionelle Erledigung des Verfahrens für die bis dato Unbescholtene wies die Richterin nach eingehender Beratung ab. Um ein gerichtsmedizinisches Gutachten einzuholen, wurde die Verhandlung vertagt.
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