Prozess um Schüsse auf Handwerker vor Urteil

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von Agenturen

Der Angeklagte will nur zwei "Warnschüsse" abgegeben haben

Bild: APA/APA/NOAH MAY/NOAH MAY


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Ein 52-jähriger Floridsdorfer hat sich am Montag am Landesgericht Wien wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verantworten müssen. Der Mann soll laut Anklage im November 2025 versucht haben, zwei Männer, die auf seinem Grundstück gearbeitet hatten, mit seiner Glock 17 zu töten. Er bekannte sich zu Beginn der Verhandlung als nicht schuldig, es habe sich lediglich um "gezielte Warnschüsse" gehandelt. Die Geschworenen beraten zur Stunde über die Schuldfrage.

Ein damals 27-jähriger Rumäne erlitt einen Durchschuss im rechten Knie, zudem soll der Angeklagte auf ein vorbeifahrendes Fahrzeug der Arbeiter einen Schuss auf Kopfhöhe des Lenkers abgegeben haben. "Hier muss man von absolutem Glück sprechen, dass es die C-Säule (Anm. Verbindung zwischen Fahrzeugdach und Kotflügeln) gibt und der Schuss hier stecken geblieben ist", erklärte der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung. "Wenn das Projektil auf der Höhe ins Fahrzeug eindringt, wäre mit einer Kopfschussverletzung zu rechnen", die in der Regel tödlich verlaufe, erläuterte auch der gerichtsmedizinische Gutachter.

Angeklagter: "Bitte glauben Sie mir!"

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, es während der Tathandlungen ernstlich für möglich gehalten zu haben, dass jemand durch die Schüsse stirbt - der sogenannte bedingte Vorsatz. "Das ist das, was den Tatbestand des Mordes erfüllt", erklärte er im Schlussplädoyer. Zugute hielt er dem Mann seine bisherige Unbescholtenheit.

Verteidiger Josef Philip Bischof sah das freilich anders. "Diese Sicht der Dinge hebelt das ganze System aus", sagte er. Denn sein Mandant müsse "sich nicht frei beweisen". Und: Er habe schließlich niemanden getötet: "Wenn er in Rage ist, leert er das ganze Magazin", allerdings seien nur zwei Schüsse gefallen. "Warum?", wollte der Verteidiger von den Geschworenen wissen. "Der beste Beweis, dass es nicht so ist, ist dass er es nicht gemacht hat!", schloss er sein Plädoyer. Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung lag beim 52-Jährigen selbst. "Bitte glauben Sie mir!", bat er die Geschworenen um Nachsicht. Befinden diese ihn für schuldig, drohen ihm zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Staatsanwalt: Angeklagter holte Waffe "seelenruhig"

Insgesamt waren damals sieben Männer auf dem Grundstück des Mannes beschäftigt. Schon in den Tagen zuvor hatten sie dort für den Angeklagten Aufräumarbeiten erledigt. Am 24. November des vergangenen Jahres sei es dann aber zu einer teils handgreiflichen Auseinandersetzung über die Bezahlung gekommen. Daraufhin habe der 52-Jährige "seelenruhig" seine legal besessene Glock 17 aus dem Keller geholt und geladen, schilderte der Staatsanwalt.

Dann soll er die Waffe "lautstark" vor den Arbeitern repetiert haben. Diese seien "in Panik" davongelaufen. Dennoch soll der Schütze zweimal abgedrückt haben. Ein Schuss prallte vom Boden ab und durchschlug das Knie eines flüchtenden Mannes. Der zweite Schuss traf das Auto mit dem ein weiterer Arbeiter die Flucht vor dem Bewaffneten ergriffen hatte.

"Es tut mir fürchterlich leid, dass er durch den Abpraller verletzt worden ist", erklärte der Angeklagte heute. Aber die Absicht, ihn oder den Fahrzeuglenker zu verletzen oder zu töten, habe er nicht gehabt. Einer grob fahrlässigen Körperverletzung bekenne er sich aber schuldig. Dem Verletzten würde er auch Schmerzengeld zukommen lassen, kündigte er an.

Seiner Darstellung nach wollte er die Männer von seinem Grundstück mit Warnschüssen verscheuchen. Auslöser war demnach, dass diese andere Arbeiten verrichteten, als vorher ausgemacht worden sei: "Halt, stopp! Ich hab das nicht veranlasst", habe er gerufen und hinzugefügt, dass er das gar nicht bezahlen könnte. Dann habe man sich für eine "klassisch österreichische Lösung" entschieden und bei einem "Glaserl" Wein im Haus neu verhandelt. Das habe - so der Angeklagte - schließlich auch beim Staatsvertrag funktioniert.

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Angeklagter war an UNO-Friedensmissionen beteiligt

Dieser Plan ging allerdings nicht auf. "Fuchsteufelswild" sollen zwei der Männer auf ihn losgegangen sein. "Die Situation war bedrohlich!", rief der Mann aufgebracht und gestikulierend in Richtung der Geschworenen. Denn seine betagte und kranke Mutter sei auch im Haus gewesen, betonte er. "Ich wollte, dass die Leute verschwinden", erklärte er den Griff zur Waffe. Seiner Erinnerung nach sei der durch den Knieschuss schwer Verletzte bei dem "gezielten Warnschuss in ein Kiesbett" lediglich drei Meter von ihm entfernt gewesen und wollte flüchten. Dann sei ein Fahrzeug mit einem der Männer am Steuer unmittelbar an ihm vorbeigefahren und er habe einen weiteren "Warnschuss" rechts am Fahrzeug vorbei abgegeben, "damit die endlich verschwinden".

Der Verteidiger des Angeklagten hielt zugute, dass er im Anschluss den Angeschossenen mit einem Verband erstversorgte. "Agiert so jemand nach einem doppelten Mordversuch?", fragte Bischof. Laut Gerichtsmediziner wurden durch die "an sich schweren Verletzungen" Gelenke im Knie geöffnet und ein Knochen zertrümmert. Da Blutgefäße verschont geblieben seien, habe eine akute Lebensgefahr bei dem damals 27-Jährigen aber nicht bestanden.

Der Angeklagte ist geübt im Umgang mit Waffen: Der 52-Jährige geht laut eigener Aussage jährlich schießen. Er war für das Bundesheer an drei UNO-Einsätzen beteiligt. Bei seiner Festnahme hatte er einen Blutalkoholwert von 1,4 Promille. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, weil er fahrlässig Kriegsmaterial in seinem Einfamilienhaus aufbewahrte - nämlich einen Übungshandgranatenzünder. Zu diesem Punkt bekannte sich der Angeklagte schuldig.

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