Prozess um versuchten Mord in Wohneinrichtung fortgesetzt

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von Agenturen

Der Angeklagte soll Hitler verherrlicht haben

Bild: APA/APA/NOAH MAY/NOAH MAY


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Der zweite Prozesstag am Landesgericht Wien um eine Messerattacke in einer betreuten Wohneinrichtung für Suchtkranke im November 2025 hat am Donnerstag eine überraschende Wende mit sich gebracht. Seit Verfahrensbeginn im März ist ein psychiatrisches Gutachten über den 42-jährigen Angeklagten eingeholt worden. Das Ergebnis: Er sei zwar zurechnungsfähig, habe aber eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung". Von ihm gehe Gefahr für schwere bis tödliche Gewalt aus.

Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 2 seien damit erfüllt, erläuterte die Staatsanwältin zu Beginn der heutigen Verhandlung. Diese beantrage sie auch im Falle eines Schuldspruchs. Die Persönlichkeitsstörung ist schwerwiegend und hatte maßgeblichen Einfluss auf die Tat, stellte das Gutachten weiters fest. Die Anklage wirft dem Mann vor, unter Tötungsabsicht am 10. November 2025 seinen Mitbewohner in der betreuten Wohneinrichtung in Wien-Meidling mit einem Jagdmesser niedergestochen zu haben.

Demnach war ein gemeinsamer Umtrunk der beiden Männer in einen Streit entbrannt. Der Mann soll sodann zum 13,4 Zentimeter langen Messer gegriffen und dem Opfer "einen heftigen Stich in den Bauch versetzt" haben, erklärte die Staatsanwältin am 18. März, dem ersten Verhandlungstag. Die Wucht des Stiches stieß den Mitbewohner zu Boden. Der Angeklagte soll sich danach über diesen gebeugt haben und das - noch im Bauch steckende - Messer nochmals tiefer in den Körper des Mitbewohners gestoßen haben. Der Mann überlebte. Dem Angeklagten drohen bei einem Schuldspruch wegen versuchten Mordes zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Haft.

Angeklagter soll Hitler verherrlicht haben

Für eine zweite - noch größere - Überraschung sorgte die Befragung des Opfers. Die rückte den Streit der beiden in den Fokus. Der 54-Jährige erzählte, dass der Angeklagte in dem Gespräch Adolf Hitler verherrlicht habe. Ins Treffen geführt wurden demnach altgediente rechtsextreme Mythen wie der angepriesene Autobahnbau des Diktators. Die Aussagen sollen aber bis zur Holocaustverharmlosung gereicht haben. Als der 54-Jährige dem Mitbewohner offenbarte, dass er Jude sei und acht Menschen in Auschwitz verloren habe, soll der Angeklagte ihn als "schwule Judensau" beleidigt haben.

Das spätere Opfer wollte sich daraufhin zurückziehen, warf dem ebenfalls Angetrunkenen aber noch an den Kopf, dass er "eine depperte blöde Nazisau" sei. Direkt im Anschluss soll der Mann das neben Kokain und Speed bereits am Tisch liegende Messer genommen und ihm in den Bauch gerammt haben. "Oida, das tut weh", habe er sich gedacht. Als das Messer wieder herausgezogen wurde, sei Blut aus ihm herausgespritzt. "Ruf die Rettung, sonst kriegst 21 Jahre", will er dem Täter ausgerichtet haben. Schlussendlich rettete ihn aber ein Polizist: Er kniete sich auf den starkblutenden Oberkörper des Mannes, um die Wunden abzudrücken. Die Verletzungen waren glücklicherweise nicht lebensgefährlich.

Sozialarbeiter hätten sich im Vorhinein weder an Drogen oder Alkohol noch dem offen herumliegenden Messer im Zimmer des Angeklagten gestört, kritisierte der 54-Jährige. Eigentlich gelte strenge Abstinenz in der Einrichtung. Zudem sei er von der Heilsarmee nach dem Vorfall aus der WG geschmissen worden und so wieder in die Obdachlosigkeit gelangt. "Das gehört eigentlich in die Medien", empörte er sich.

Infolge erlitt er einen Herzinfarkt und einen Rückfall, er wurde heute aus einer Entziehungsanstalt per Video zugeschaltet. Das Pech verfolgt ihn schon länger: Der Maschinenbauingenieur habe sein gesamtes Erspartes bei einer "Kryptobank" verloren und sei so wohnungslos geworden, schilderte er.

Angeklagter verweist auf Notwehrsituation

Der 42-Jährige bekannte sich schon zu Prozessbeginn tatsachengeständig. Töten habe er aber seinen Mitbewohner nicht wollen: "Ich zieh's wieder raus, schau mir das Messer an und denke mir: 'Scheiße'", schilderte er heute. Seine Version: Man habe sich über "nichts Weltbewegendes" unterhalten, bei dem Streit sei es um Musikvorlieben gegangen. Dann habe er den Mitbewohner mehrmals gebeten, sein Zimmer zu verlassen, ihn sogar mitsamt seines Sessels aus dem Raum geschoben. Doch der schwer Betrunkene (2,0 Promille) habe die Tür eingetreten. Er sei mit einem "irren Blick" und "schreiend" auf ihn zugestürmt. "Ich habe ihm in die Augen gesehen und wusste: entweder er oder ich", erklärte der Angeklagte im März den Griff zum Messer. Er habe also aus Notwehr gehandelt. "Das erlebt man als normaler Mensch nicht, aber Obdachlosen passiert sowas leider", fügte er heute hinzu.

Sein Verteidiger Sebastian Lesigang konstatierte mit Blick auf die Schilderungen seines Mandanten, als auch das Ergebnis des Gutachtens: "Niemals ist das ein versuchter Mord." Der Angeklagte ist zweimal vorbestraft. Einmal soll er laut eigener Aussage "im Vollrausch" seine eigene Wohnung mit Benzin niedergebrannt haben. Seit November 2025 sitzt in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft.

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