Prozess zu achtfachem Mordversuch in Kärnten geht weiter
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von AgenturenDem 54-Jährigen wurde achtfach versuchter Mord zur Last gelegt
Bild: APA/APA/PETER LINDNER/PETER LINDNER
Ein Prozess wegen achtfach versuchten Mordes und Brandstiftung gegen einen 54 Jahre alten Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt worden. Nach dem Prozessauftakt am Mittwoch waren nun die Sachverständigen am Zug. Nach Beendigung des Beweisverfahrens und den Plädoyers zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.
Der Angeklagte, ein gebürtiger Kosovare, der inzwischen die österreichische Staatsbürgerschaft hat, bestritt nicht, im vergangenen September im Abstellraum einer Firma, in dem Freunde und Bekannte aus der kosovarischen Community Schach gespielt hatten, Benzin ausgeschüttet und angezündet zu haben. Allerdings bestritt er eine Tötungsabsicht. Sein Sohn sagte am Donnerstag im Zeugenstand, er könne sich schon vorstellen, dass der Vater gekränkt gewesen sei, weil man ihn ausgeschlossen hatte. Einer der Anwesenden hatte dem 54-Jährigen erklärt, er möge es nicht, wenn dieser alkoholisiert sei, was er war. Bei dem Feuer wurden zwei Männer schwer verletzt, weitere leicht.
Wegen eines Fehlers im Verhandlungsspiegel des Gerichts war am Mittwoch fälschlich von einem angeklagten siebenfachen Mordversuch die Rede. Tatsächlich wird dem Angeklagten achtfach versuchter Mord und Brandstiftung vorgeworfen.
Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid und Verbrennungen
Wie die Gerichtsmedizinerin erklärte, habe für alle Männer im Raum Lebensgefahr durch eine mögliche Kohlenmonoxid-Vergiftung bestanden. Dazu kam die Gefahr durch die Verbrennungen. Wenn die beiden Schwerverletzten nicht medizinisch behandelt worden wären, wären sie gestorben. Bleibende Schäden, Schmerzen und Einschränkungen seien bei den Verbrennungen zweiten und dritten Grades zu erwarten. "Die großflächigen Narben werden ein Leben lang bleiben."
Der Psychiater, der den Angeklagten untersucht hatte, attestierte diesem volle Zurechnungsfähigkeit. Er habe keine Hinweise auf schwere Erkrankungen gefunden. Es sei sehr ungewöhnlich, dass jemand, der ein strafrechtlich unauffälliges Leben mit sozialem Aufstieg geführt habe, plötzlich mit über 50 eine solche Tat begeht. "Er ist in der Lage gewesen, den Unrechtsgehalt seiner Tat zu erkennen und hätte sich auch anders entscheiden können." Wohl möglich seien Kränkungen als Motiv - erwähnt wurde neben dem Ausschluss aus der Runde seine Arbeitslosigkeit und ein innerfamiliär damit einhergehender Autoritätsverlust.
Der Brandsachverständige erläuterte, dass wohl der ganze Raum als auch die angrenzende, mehr als 200 Quadratmeter große Garage gebrannt hätten, wenn das ganze Benzin im Kanister - gut 13 Liter - ausgebracht worden wäre. Einer der Beteiligten hatte sich, nachdem der Angeklagte einen Teil des Kanisters ausgeschüttet hatte, diesen geschnappt und war damit ins Freie gerannt. Das Geschehen sei jedenfalls geeignet gewesen, eine Feuersbrunst auszulösen, so der Gutachter. Tatsächlich wurde der Brand mit einem Gartenschlauch gelöscht bis die Feuerwehr eintraf.
Staatsanwältin fordert Schuldspruch wegen Mordversuchs und Brandstiftung
Staatsanwältin Anna Kanduth forderte einen Schuldspruch wegen versuchten Mordes und erklärte den Geschworenen, dass dafür ein bedingter Vorsatz ausreichend sei. "Es reicht, dass ich es ernsthaft für möglich halte, und mich damit abfinde, es in Kauf nehme, dass Personen in dem Raum sterben." Der Angeklagte habe die örtlichen Gegebenheiten und Fluchtwege gekannt, er sei gezielt vorgegangen, habe den Kanister geholt, sei zur Tankstelle Benzin und ein Feuerzeug kaufen gefahren, dann für die Tat zurückgekehrt. "Er hat die Möglichkeit einer Tötung erkannt und dennoch so gehandelt."
Verteidiger Philip Tschernitz verwies auf Zweifel. "Das, was hier passiert ist, passt ganz und gar nicht zu ihm." Der Angeklagte habe gedacht, das Benzin werde verbrennen und das Feuer wieder ausgehen. Er hat gedacht, die Flammen kommen gar nicht so weit, dass sie jemanden treffen. Er ist nicht davon ausgegangen, dass durch diese Tat jemand sterben kann." Der Angeklagte selbst entschuldigte sich bei den Familien der Opfer, bekundete seinen Willen zu Schadenersatzzahlungen und bat um ein mildes Urteil.
Daraufhin zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.
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