Schuldsprüche in Prozess um Übergriffe in JA Göllersdorf
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Mit Schuldsprüchen gegen drei Mitinsassen hat am Montag in Korneuburg ein Prozess um Übergriffe auf einen Untergebrachten in der Justizanstalt Göllersdorf (Bezirk Hollabrunn) geendet. Erst- bis Drittangeklagter fassten wegen Nötigung Haftstrafen von vier bis sechs Monaten aus. Viert- und Fünftangeklagter wurden hingegen vom Vorwurf der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung freigesprochen. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.
Der Erstangeklagte, ein 40-jähriger Österreicher, erhielt fünf Monate Haft. Zu vier bzw. sechs Monaten verurteilt wurden ein 28-jähriger spanischer Staatsbürger und ein 31-jähriger Tunesier, der laut dem vorsitzenden Richter aufgrund "etlicher Vorstrafen" als Rückfallstäter angesehen wurde. In allen drei Fällen verworfen wurde die ursprünglich von der Anklage umfasste Vergewaltigung. Gewalt sei im Spiel gewesen, festgestellt wurden letztlich aber Berührungen mit dem Stiel einer Bürste im Intimbereich, wobei laut Richter "die Hose immer dazwischen war". Alle drei Schuldsprüche erfolgten unbedingt. "Die Möglichkeit einer bedingten Haftstrafe sehe ich bei Ihnen allen dreien nicht", betonte der vorsitzende Richter.
Freisprüche aus rechtlichen Gründen, aber auch Angst wurde zugestanden
Beim Viert- und Fünftangeklagten habe schon aus rein rechtlichen Gründen ein Freispruch erfolgen müssen. Für die Erfüllung des Delikts der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung muss die eigentliche Tat eine Strafdrohung von mehr als einem Jahr mit sich bringen, was bei Nötigung (Paragraf 105 Absatz 1 Strafgesetzbuch) nicht der Fall ist. "Im Übrigen gestehe ich ihnen auch zu, dass sie Angst hatten", sagte der Richter über diese beiden Beschuldigten.
Erst- bis Drittangeklagtem wurde vorgeworfen, den Mituntergebrachten im Oktober 2025 mehrfach am Bett fixiert und misshandelt zu haben. Die beiden weiteren Beschuldigten sollen dabei im selben Haftraum zugesehen und nichts unternommen haben, so der Vorwurf. Die führende Rolle bei den Übergriffen dürfte der 40-jährige Erstangeklagte innegehabt haben. Dieser soll davor von "einer Therapie" gesprochen haben. Das Opfer vertraute sich im November 2025 einer Sozialarbeiterin an. Daraufhin wurde der Mann intern verlegt. Viel mehr war über den Anklagevorwurf am Montag nicht zu erfahren. Das Schöffenverfahren wurde über weite Teile unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, begründet wurde dies mit der Behandlung des persönlichen Lebensbereichs des Opfers. Die Befragungen der Beschuldigten und des betroffenen Mitinsassen waren deshalb nicht zu hören.
Zurechnungsfähigkeit von Gutachter festgestellt
Alle Angeklagten eint, dass sie nach früheren Vorfällen auf Grundlage von Paragraf 21 Absatz 1 Strafgesetzbuch im forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht worden waren. Im nunmehrigen Verfahren wurde das Quintett auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens des Sachverständigen Werner Brosch jedoch als zurechnungsfähig angesehen.
Während der Erstangeklagte selbst "die Verantwortung für Nötigung" übernahm, waren Zweit- und Drittangeklagter nach Angaben der Staatsanwaltschaft zum Teil geständig. Die Verteidigerinnen jener beiden Insassen, denen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen worden war, beriefen sich darauf, dass ihre Mandanten eingeschüchtert gewesen seien. Der Fünftangeklagte habe "wirklich Angst gehabt, dass es ihm selber so gehen könnte", betonte dessen Anwältin Astrid Wagner. Glaubhaft war dies für die Staatsanwältin und letztlich auch für das Schöffengericht.
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