Schwerhörigenbund warnt vor Einsparungen bei Hörgeräten

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von Agenturen

Hörgeräte: Mindestgebrauchsdauer wird von fünf auf sechs Jahre erhöht

Bild: APA/APA/dpa/Bernd Weißbrod


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Der Schwerhörigenbund warnt vor einer Einsparung bei der Unterstützung für Hörgeräte durch die Gesundheitskasse. Ab 1. Mai verlängert die ÖGK die Mindestgebrauchsdauer für Hörgeräte von fünf auf sechs Jahre. Man sehe diesen Schritt mit "großer Sorge", sagte die Präsidentin des Schwerhörigenbundes, Brigitte Slamanig, zur APA. Seitens der ÖGK hieß es, die Versorgung bleibe "unverändert verlässlich" - im Bedarfsfall könne ein Gerät "wie bisher jederzeit früher ersetzt werden".

Der Österreichische Schwerhörigenbund (ÖSB) verwies in einem Statement gegenüber der APA darauf, dass der Zuschuss der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) aktuell 660 Euro für ein einseitiges Hörgerät betrage und 1.320 Euro für beidseitige Geräte. Für diese Summe könne man Kassengeräte beziehen oder bei teureren Geräten den jeweiligen Betrag als Zuzahlung erhalten. Vor allem ältere Menschen seien darauf angewiesen und könnten sich sonst kein Hörgerät leisten, hieß es.

Laut Angaben des Verbandes gibt es in Österreich aktuell rund 1,8 Millionen Schwerhörige, ungefähr 400.000 davon tragen derzeit Hörgeräte. Damit hätten im Umkehrschluss 80.000 bis 100.000 Menschen pro Jahr aktuell ein Hörgerät, das fünf Jahre alt ist oder älter. Auch verwies der Schwerhörigenbund darauf, dass die Aufwendungen für Hörgeräte-Zuschüsse lediglich 0,35 Prozent der ÖGK-Gesamtausgaben ausmachen würden. "Die Kürzung spart kaum etwas, kostet aber langfristig womöglich ein Vielfaches."

Präsidentin: Verstärkungsreserve der Geräte "exakt auf fünf Jahre ausgelegt"

ÖSB-Präsidentin Slamanig erklärte, für viele Betroffene bedeute das Vorhaben, ein weiteres Jahr mit bestehenden Geräten auszukommen, "obwohl sich das Hörvermögen und die Anforderungen im Alltag verändern können". Damit könnten nicht nur Verschleiß und Reparaturanfälligkeit zunehmen, "sondern auch die Leistungsfähigkeit der Hörgeräte an ihre Grenzen stoßen".

Auch betonte Slamanig, dass sich das Gehör bei Betroffenen im Durchschnitt um rund drei Dezibel (dB) pro Jahr verschlechtere. Die einkalkulierte Verstärkungsreserve der Geräte von bisher 15 dB sei "exakt auf fünf Jahre ausgelegt". Im sechsten Jahr entstehe eine "medizinisch messbare Versorgungslücke".

"Eine bedarfsgerechte, individuelle Versorgung ist Grundvoraussetzung für soziale und berufliche Teilhabe. Wer seine Mitmenschen schlecht versteht, zieht sich oft aus dem gesellschaftlichen Leben zurück", so die Präsidentin. Dies könne schwere gesundheitliche Folgen haben. "Ein Jahr kann dabei gerade in höherem Alter einen gravierenden Unterschied ausmachen." Bei Kindern könne eine nicht ausreichende Hörstärke zu Verzögerungen in der Sprachentwicklung und zu Bildungslücken führen. "Für schwerhörige Kinder ist es fatal, wenn sie ein Jahr länger mit einem veralteten Hörgerät in die Schule gehen müssen." Viele Hörbeeinträchtigungen, die mit älteren Geräten nur schwer zu versorgen waren, könnten mit neuerer Technik deutlich besser behandelt werden.

ÖGK: Versorgung bleibt "unverändert verlässlich"

Seitens der ÖGK hieß es dazu auf APA-Anfrage, ab 1. Mai gelte für Hörgeräte ein reguläres Ersatzintervall von sechs statt bisher fünf Jahren, "da moderne Hörgeräte technisch deutlich langlebiger geworden sind". Für Versicherte soll sich nichts ändern, versicherte die Krankenkasse: "Die Versorgung bleibt unverändert verlässlich."

Wenn ein Hörgerät kaputtgeht oder sich das Hörvermögen verändert, könne es "wie bisher jederzeit früher ersetzt werden", so die ÖGK. Die Bewilligung erfolgt durch die Krankenkasse. Versicherte sollen sich diesbezüglich an Fachärztinnen bzw. -ärzte oder Hörgeräteakustikerinnen bzw. -akustiker wenden. Für eine vorzeitige Versorgung ist immer eine fachärztliche Verordnung erforderlich. "Die Versorgung bleibt am individuellen Bedarf ausgerichtet", hieß es seitens der Krankenkasse.

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