SPÖ und Gewerkschaft pochen auf Lohntransparenz

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Holzleitner hofft auf mehr Einkommensgerechtigkeit

Bild: APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER


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Die mit Jahresmitte fällige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz sorgt für Zank in Österreich. Die Gewerkschaft ortete am Montag eine Blockade seitens der Wirtschaftskammer (WKO) und drängte auf ein Ende der Verzögerungstaktik. Auch SPÖ-Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner sprach sich für eine rasche Übernahme in nationales Recht aus. Die Industriellenvereinigung (IV) warnte hingegen ebenso wie freiheitliche Wirtschaftsvertreter vor überbordender Bürokratie.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian kritisierte in einer Aussendung, dass die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie nur schleppend vorangehe. Als Grund dafür ortete er eine Blockade der WKO und einiger Arbeitgeber. "Statt Fortschritte zu machen, wird die Umsetzung aufgeschoben und das kostet Frauen jeden Monat Geld, denn sie verdienen nach wie vor für dieselbe Tätigkeit deutlich weniger", meinte er. Diese Verzögerungstaktik gehe klar zu Lasten der Arbeitnehmerinnen in Österreich.

"Mehr Gerechtigkeit"

Holzleitner sah das ähnlich. "Die Entgelttransparenzrichtlinie ist ein zentraler Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit. Arbeitnehmer:innen haben ein Recht darauf zu wissen, was ihre Arbeit wert ist, und sie haben ein Recht darauf, für gleiche und gleichwertige Leistung gleich bezahlt zu werden", erklärte sie. Angesichts der laufenden Verhandlungen betonte die Ministerin, sekundiert von SPÖ-Frauensprecherin Sabine Schatz, die Bedeutung einer tragfähigen und inhaltlich starken Lösung: "Ziel aller Verhandlungen ist es, bestehende Ungleichheiten in die Geschichtsbücher zu verbannen und eine für alle Beteiligten planbare und unbürokratische Regelung zu erarbeiten."

Das Frauenministerium arbeite daher bereits an einer sogenannten Handreichung für Unternehmen und Beschäftigte in Form eines digitalen Bewertungs-Tools. Dadurch solle eine unbürokratische Arbeitsplatzbewertung für alle Beteiligten ermöglicht und Lohngerechtigkeit sichergestellt werden. Das Tool werde im Zuge der Implementierung ausgerollt, versprach sie.

IV sieht Kollektivverträge in Gefahr

Widerstand kam von der IV. Zwar sei die Verwirklichung des Grundsatzes "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" und die Beseitigung sachlich nicht gerechtfertigter geschlechtsspezifischer Lohngefälle eine Selbstverständlichkeit, hieß es in einer Aussendung von IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass nicht das österreichische sozialpartnerschaftliche Kollektivvertragssystem zerstört und die Unternehmen nicht mit überschießenden und unzumutbaren Bürokratielasten, Überregulierung und massivem Mehraufwand konfrontiert würden.

Neue Sanktionsmechanismen und verfahrensrechtliche Verschärfungen würden zudem die Belastung für Unternehmen erhöhen. Gleichzeitig werde auf europäischer Ebene bereits über eine Verschiebung und Überarbeitung der Richtlinie diskutiert. "Es braucht jetzt ein Stop-the-clock auf EU-Ebene, und in Österreich eine Umsetzung im Einklang mit der wirtschaftlichen Realität. Keine zusätzlichen Belastungen, keine nationalen Alleingänge. Der Standort darf nicht weiter geschwächt werden", so Neumayer abschließend.

Ähnlich argumentiert die Freiheitliche Wirtschaft. Besonders brisant sei, dass die nationale Umsetzung in Österreich offenbar noch über die EU-Vorgaben hinausgehen solle, so Generalsekretär Reinhard Langthaler. Hohe Strafdrohungen bis zu 50.000 Euro, zusätzliche Verfahrenskosten und ausgeweitete Klagemöglichkeiten würden den Druck auf die Betriebe weiter verschärfen. Damit drohe ein System, das nicht entlaste, sondern gezielt neue Rechtsunsicherheit schaffe.

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EU-Vorgabe

Bis Juni 2026 hat die Regierung für die nationale Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie Zeit. Die EU gibt damit beispielsweise vor, dass Arbeitnehmerinnen und -nehmer Auskunft über die durchschnittliche Entgelthöhe für gleiche oder gleichwertige Arbeit - aufgeschlüsselt nach Geschlecht - bekommen. Wird in Einkommensberichten ein Lohngefälle von mehr als fünf Prozent festgestellt, das nicht durch objektive und geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden kann, müssen Unternehmen Maßnahmen treffen.

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