Teilbedingte Haft nach antisemitischer Attacke in Wien

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von Agenturen

Die Verhandlung wurde in Abwesenheit des Angeklagten geführt

Bild: APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH


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Am Dienstag ist ein 63-Jähriger am Landesgericht Wien zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte im April 2025 einem jüdischen Geschäftsmann gedroht dessen Geschäft anzuzünden und ihn mit seinen Kopfhörern geschlagen. Einem Polizisten versuchte er, einen Kopfstoß zu versetzen. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und versuchter Körperverletzung sowie Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich bin ein persisch-iranischer Terrorist. Ich bring dich um, du scheiß Jude, dich und deine ganze Familie und dein scheiß Geschäft zünde ich an", soll der Angeklagte laut dem Geschädigten gesagt haben. Freigesprochen wurde der 63-Jährige allerdings von den Vorwürfen der Beleidigung und der Sachbeschädigung. Das Handy des Geschäftsinhabers war bei der Auseinandersetzung der beiden zu Boden gefallen und dadurch beschädigt worden.

Der 46-Jährige erklärte dazu in der Verhandlung als Zeuge, das sei ein Versehen und nicht die Absicht des Angeklagten gewesen. Die Ermächtigung zur Verfolgung der antisemitischen Beleidigung hatte er zuvor zurückgezogen. Sein einziger Wunsch: "Er soll nicht mehr kommen." Der Mann suche immer wieder sein Geschäft auf: "In der heutigen Zeit kann man nie wissen, was passiert."

Prozess musste wegen Verfahrensfehler wiederholt werden

Die Verhandlung wurde in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt. Laut seinem Anwalt habe er rund zwanzig Minuten vor Beginn in einer SMS auf eine Panikattacke verwiesen, am Montag habe er den Mandanten allerdings noch getroffen. Dieser erkläre sich jedenfalls weiterhin für "nicht schuldig". Bereits im Jänner dieses Jahres war der Mann in Abwesenheit wegen derselben Vorwürfe zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Wien aufgehoben, da der Mann zu dem Zeitpunkt in Haft saß und die Verhandlung ohne ihn aus formalen Gründen nicht durchgeführt hätt werden dürfen.

Im Februar wurde der inzwischen wieder enthaftete Mann aufgrund anderer Delikte zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Auf dieses Urteil wurde heute Bedacht genommen. Die Probezeit der acht Monate bedingt nachgesehenen Strafe beträgt drei Jahre. Der Verurteilte hat bereits dreizehn Vorstrafen.

"I bin a Bauernmädl": Pensionistin schlichtete

Am 9. April 2025 sei der Angeklagte telefonierend in sein Geschäft gekommen, erinnerte sich der in Tel Aviv geborene Geschädigte. Er habe es als "scheiß Judengeschäft" bezeichnet. Auch der israelische Premierminister Benjamin Netanyahu soll beleidigt worden sein. Daraufhin seien die beiden in ein Gerangel geraten. Der 63-Jährige habe seine Kopfhörer genommen und "mit ganzer Wucht mir auf den Kopf geschlagen", schilderte der 46-Jährige.

"Ich dachte, ich traue meinen Augen nicht", erzählte eine 68-jährige Zeugin. Sie habe vor dem Geschäft auf einen Bus gewartet, als die beiden Männer ihr "ineinander verkeilt" vor die Füße gefallen seien. Die Pensionistin griff couragiert ein und versuchte, die Raufenden zu trennen: "Hören Sie auf, Sie machen sich unglücklich", habe sie gerufen. Der Angeklagte habe den Geschädigten in einem "Sprechdurchfall" immer wieder beschimpft. Der Mann sei zunächst geflohen, doch dann habe er kehrt um gemacht und mit den Kopfhörern auf den Geschäftsinhaber eingeschlagen. "Die Kopfhörer sind in alle Richtungen zerstoben", erinnerte sie sich.

Zurückgeblieben sei eine Beule auf dem Kopf des 46-Jährigen. Beim Verlassen des Saales fügte die Steirerin hinzu: "I bin a Bauernmädl, wir greifen zu".

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Angeklagter soll auch Verteidiger angegriffen haben

Bei ihrem Eintreffen befragte die Polizei zunächst den 63-Jährigen, der aus dem Mund blutete. Die Kommunikation sei "sehr schwierig bis teilweise unmöglich" gewesen, sagte eine Beamtin heute. "Das irgendwas ned stimmt mit dem, ist möglich", evaluierte ihr Kollege den geistigen Zustand des Angeklagten. Dieser habe angegeben, er sei aufgrund seiner persischen Herkunft vom Geschäftsinhaber angegangen worden. Die beiden Beamten fixierten den Mann an einer Wand und legten ihm Handfesseln an. Dieser habe sich "gewehrt und gewunden", erläuterte der Bezirksinspektor. "Er hat mir ins Gesicht g'schaut und da hab ich schon gemerkt: Jetzt passiert was", daraufhin habe der Mann mit dem Kopf ausgeholt und versucht, ihm einen Kopfstoß zu versetzen, woraufhin der Polizist auswich und ihn mit einem Wurf zu Boden brachte.

Ein psychiatrisches Sachverständigengutachten befand den Mann für zurechnungs- und verhandlungsfähig. Allerdings habe er durch den Konsum von psychoaktiven Substanzen eine reduzierte Impulskontrolle, hinzu komme emotionale Instabilität. Diese Verhaltensstörung liege nicht kontinuierlich vor, sondern sei abhängig vom jeweiligen Drogenkonsum, hieß es weiter. "Ganz normal dürfte er nicht sein", pflichtete sein Verteidiger bei. Er selbst sei bei der vorangegangenen Verhandlung von ihm angegriffen worden. "Dann haben wir uns aber wieder verstanden", erklärte er.

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