Koalitionspartner uneins bei Integrationspflichtengesetz

Veröffentlicht:

von Agenturen

Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP)

Bild: APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER


- Anzeige -
- Anzeige -

Das geplante Integrationspflichtengesetz sorgt für Ärger zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS. Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat am Dienstag in den "Oberösterreichischen Nachrichten" auf einen raschen Beschluss gedrängt. Obwohl das Gesetz beschlussreif und vor einem Monat vorgelegt worden sei, gebe es von den Koalitionspartnern "keine Rückmeldung". Die konnten den Vorwurf nicht nachvollziehen. Die SPÖ warf Bauer Populismus vor, die NEOS warnten vor einer Insellösung.

Das in den Grundzügen im Regierungsprogramm verankerte und 2025 mehrmals vorgestellte Vorhaben sieht verschärfte Maßnahmen bei Abbruch von Integrationsprogrammen vor. Werden Werte- oder Sprachkurse nicht abgeschlossen oder eine sogenannte Werte-Charta abgelehnt, sollen teils empfindliche Verwaltungsstrafen möglich werden - laut dem der APA vorliegenden Gesetzesentwurf aus dem Integrationsressort bis zu 5.000 Euro. Der Entwurf befindet sich laut Bauer seit 20. Februar in der sogenannten "Koordinierung" der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition zur Verhandlung.

Die Freiwilligkeit in der Integration sei "krachend gescheitert", so Bauer. Sie verwies auf 48.000 arbeitslose Asyl- und Subsidiärschutzberechtigte und mehr als 13.000 "unentschuldigt" abgebrochene Deutsch- und Wertekurse im vergangenen Jahr. Sie will das Gesetz "so schnell wie möglich" beschließen, so die Ministerin, die nicht zum ersten Mal medial Druck für mehr Tempo beim Integrationspflichtengesetz macht. Vom Sozialministerium erwarte sie, dass es die in seine Zuständigkeit fallenden Vorarbeiten beim Sozialhilfegesetz erledigt, die damit verknüpft sind.

SPÖ und NEOS pochen auf breitere Lösung

Aus dem Büro von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) kam am Dienstag gegenüber der APA Kritik an Bauers Vorpreschen. Der Gesetzesentwurf sei ohne die üblichen Verhandlungen mit den Koalitionspartnern direkt in die Koordinierung geschickt worden. Nun einfach zu sagen: "Nehmt das jetzt und wenn nicht, dann seid ihr säumig", sei kein partnerschaftlicher Umgang in einer Koalition. Trotz allem werde man weiter auf "Verhandlungen auf Augenhöhe" setzen.

In Schumanns Ressort stellt man außerdem infrage, ob ein Beschluss des Integrationspflichtgesetzes technisch überhaupt schon möglich wäre, bevor es eine Einigung zur neuen Sozialhilfe gibt. Immerhin sollen Asylberechtigte während der Integrationsphase nur eine reduzierte Sozialhilfe ("Integrationsbeihilfe") erhalten oder die Sozialhilfe bei Nichteinhaltung der Integrationsauflagen gekürzt werden, die Themen seien also eng verwoben. Zum Sozialhilfegesetz seien die laut Ministerium sehr komplexen Verhandlungen mit den Ländern, Koalitionspartnern und dem AMS aber immer noch am Laufen.

Auch die NEOS pochten per Aussendung auf eine breitere Lösung. Integrationssprecher Yannick Shetty forderte einmal mehr "Integration ab dem ersten Tag für jene mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, mit einem klaren Pfad bis zur Arbeitsmarktintegration". Menschen mit Bleiberecht müssten in den Arbeitsmarkt integriert werden statt in den Sozialstaat. "Ein Weiter-wie-bisher, mit kosmetischen Änderungen wie Dialektkursen statt echter Reform, löst das nicht."

Zentrale Aspekte genau dieses notwendigen Neustarts in der Integrationspolitik seien von den NEOS auch "mehrfach rückgemeldet" worden, wurde in der Aussendung betont. Integrations- und Sozialministerin müssten nun einen gemeinsamen, abgestimmten Entwurf vorlegen, der "die im Regierungsprogramm vereinbarte, umfassende Neuausrichtung der Integrationspolitik auch wirklich abbildet", forderte Shetty.

Strafen: Bis zu 5.000 Euro oder 3 Wochen Freiheitsstrafe

Der aktuelle Entwurf des Integrationsministeriums sieht Geldstrafen von 250 Euro bis 1.500 Euro bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vor, wenn jemand "schuldhaft" den Termin für die verpflichtende Integrationsberatung nicht wahrnimmt, bei der sogenannten "Potenzialerhebung" nicht mitwirkt oder falsche bzw. unvollständige Angaben macht. Gestraft wird auch, wenn jemand der im Paket vorgesehenen Mitwirkungspflicht "nicht unverzüglich nachkommt" oder "die Werte-Charta oder die individuelle Integrationsverpflichtung nicht unterzeichnet oder offenkundig inhaltlich ablehnt".

Wer wiederholt der Pflicht zur Erfüllung des Integrationsprogramms "nicht nachkommt und damit seine Integrationsunwilligkeit zum Ausdruck bringt" oder "ohne wichtigen Grund" nicht zur Integrationsprüfung erscheint, hat mit Geldstrafen von 1.500 Euro bis 5.000 Euro bzw. drei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe zu rechnen, heißt es im Entwurf-Text. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), der für die Abwicklung der Kurse zuständig ist, ist laut Gesetzesentwurf verpflichtet, "ihm bekannt gewordene Pflichtverletzungen im Rahmen des Integrationsprogramms oder bei der Abwicklung von Integrationsprüfungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen".

- Anzeige -
- Anzeige -

Mehr entdecken