Unterbringungsprozess gegen niedergeschossenen Wiener

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Die Verhandlung ist im Grauen Haus auf zwei Tage anberaumt

Bild: APA/APA/HANS PUNZ/HANS PUNZ


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Am Montag beginnt am Wiener Landesgericht ein Unterbringungsprozess gegen einen 30-Jährigen. Der Mann soll gemäß § 21 Absatz 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden, weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass er unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung - er leidet an paranoider Schizophrenie - Polizeibeamte töten wollte. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt.

Die Eltern des psychisch Kranken hatten am 15. Juli 2025 die Polizei an ihre Adresse in der Brigittenau gerufen, weil ihnen der Sohn in einem psychischen Ausnahmezustand die Wohnung nicht öffnete. Auf das Klopfen der Polizei machte der 30-Jährige auch nicht auf - der Mann ist gehörlos. Als die beigezogene Feuerwehr die Tür mit Gewalt öffnete, nahmen zwischenzeitlich eingetroffene Einsatzkräfte der WEGA den 30-Jährigen mit einem Messer in der Hand wahr, wobei er zunächst die Klinge gegen sich selbst richtete und sich dann in die Küche zurückzog.

Zwei Mal von Projektilen im Oberkörper getroffen

Als sich die Polizisten dem Mann näherten, soll er mit erhobenem Messer auf diese zugekommen sein. Eine zweimalige Schussabgabe mit einem Taser blieb wirkungslos. Daraufhin wurden zwei Schüsse aus den Dienstwaffen auf den Mann abgegeben, die diesen im Oberkörper trafen. Obwohl er lebensgefährlich verletzt wurde, soll er noch am Boden liegend versucht haben, auf die Beamten einzustechen. Der 30-Jährige wurde nach seiner Festnahme in einem Spital intensivmedizinisch behandelt. Ein Projektil konnte operativ gar nicht entfernt werden, es verblieb im Körper des Mannes. Inzwischen ist er wieder in einem gesundheitlichen Zustand, dass mithilfe eines Gebärdendolmetschers gegen den laut einem psychiatrischen Gutachten zum Tatzeitpunkt Zurechnungsunfähigen verhandelt werden kann.

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