Verhandlung zum Thema AMS bei geplanter Integrationspflicht

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von Agenturen

Auch das AMS soll beim neuen Gesetz miteinbezogen werden

Bild: APA/APA/THEMENBILD/HANS KLAUS TECHT


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Nach innerkoalitionären Diskussionen rund um die von der Bundesregierung geplante "Integrationspflicht" hat am Freitag nun eine Verhandlungsrunde zu dem Vorhaben stattgefunden. Es habe ein erstes Gespräch auf "Arbeitsebene" zwischen Arbeitsmarktservice (AMS) und dem österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gegeben, hieß es aus dem Büro der für Integration zuständigen Ministerin Claudia Bauer (ÖVP) zur APA. Der Termin sei "sehr konstruktiv" verlaufen.

Das AMS soll in die bereits im Regierungsprogramm verankerten und schon mehrmals vorgestellten Reformpläne eingebunden werden. Abgezielt wird unter anderem auf eine bessere Integration von Zuwanderern am Arbeitsmarkt. Das AMS soll laut den Plänen arbeitsfähige Sozialhilfe-Bezieherinnen und -Bezieher betreuen.

Neben den Punkten Deutscherwerb und "Werte" ist die Säule "Erwerbstätigkeit" eines der drei zentralen Felder des Gesamtvorhabens. Laut der APA vorliegenden Informationen soll es unter anderem um einen "Kompetenzcheck" gehen, ebenso um die Vermittlung in den Arbeitsmarkt durch das AMS. Details aus den Gesprächen vom Freitag wurden nicht bekannt gegeben.

Diskussion um Entwurf

Bereits Anfang der Woche hatte das geplante Integrationspflichtengesetz für Diskussionen zwischen den Regierungsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS gesorgt. Integrationsministerin Bauer drängte am Dienstag via "Oberösterreichische Nachrichten" auf einen raschen Beschluss.

Obwohl das Gesetz beschlussreif und vor einem Monat vorgelegt worden sei, gebe es von den Koalitionspartnern "keine Rückmeldung", erklärte sie. Der Entwurf befindet sich laut Bauer seit 20. Februar in der sogenannten "Koordinierung" der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition zur Verhandlung.

"Komplexe" Verhandlungen mit vielen Beteiligten

SPÖ und NEOS konnten den Vorwurf nicht nachvollziehen. Aus dem Büro von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hieß es bereits am Dienstag, der Gesetzesentwurf sei ohne die üblichen Verhandlungen mit den Koalitionspartnern direkt in die Koordinierung geschickt worden. Trotz allem werde man weiter auf "Verhandlungen auf Augenhöhe" setzen. Bauer wies das umgehend zurück, es stimme nicht, dass man sich nicht abgestimmt hätte.

Außerdem stellte man in Schumanns Ressort infrage, ob ein Beschluss des Integrationspflichtgesetzes technisch überhaupt schon möglich wäre, bevor es eine Einigung zur neuen Sozialhilfe gibt. Diese Bereiche sind miteinander verknüpft: Asylberechtigte sollen während der Integrationsphase nur eine reduzierte Sozialhilfe ("Integrationsbeihilfe") erhalten oder die Sozialhilfe bei Nichteinhaltung der Integrationsauflagen gekürzt werden. Von einer Einigung zur "Sozialhilfe NEU" ist man freilich noch entfernt, im Sozialministerium sprach man am Dienstag von "sehr komplexen Verhandlungen" mit den Ländern, Koalitionspartnern und dem AMS.

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Arbeitsmarktintegration und Integrationsverpflichtung

Das Vorhaben sieht neben der Arbeitsmarktintegration verschärfte Maßnahmen bei Abbruch von Integrationsprogrammen vor. Werden Werte- oder Sprachkurse nicht abgeschlossen oder eine sogenannte Werte-Charta abgelehnt, sollen teils empfindliche Verwaltungsstrafen möglich werden - laut dem Gesetzesentwurf aus dem Integrationsressort bis zu 5.000 Euro.

Darüber hinaus sind auch Haftstrafen bei "Integrationsbetrug" und Fälschung von Zeugnissen im Entwurf zu finden. Hier sollen bis zu drei Jahren Haft drohen, im Extremfall sogar bis zu fünf Jahren.

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