Vorarlberg erlaubt präventiven Wolfsabschuss

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von Agenturen

Wölfe dürfen in Vorarlberg nun auch präventiv geschossen werden

Bild: APA/APA/THEMENBILD/HANS KLAUS TECHT


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Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch mit einer Änderung des Jagdgesetzes den Abschuss von Wölfen erleichtert. Künftig dürfen in Vorarlberg Wölfe präventiv entnommen werden, nämlich bei unmittelbarer Gefahr für Menschen oder Nutztiere. Verlangt ist allerdings eine Begründung gegenüber der zuständigen Jagdschutzbehörde. Sämtliche Fraktionen außer den Grünen stimmten für die Gesetzesänderung, die bereits im Lauf der nächsten Woche in Kraft treten wird.

Grundlage für die nun gefasste Möglichkeit, den Wolf präventiv durch ein Jagdschutzorgan zu töten, bildet die erfolgte Herabstufung des Wolf-Schutzstatus auf EU-Ebene. Bernhard Feurstein (ÖVP) betonte, dass es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Wolfssichtungen und -rissen gekommen sei. Herdenschutz durch Zäune sei auf den Almen nicht durchführbar, ein Miteinander von Weidewirtschaft und Wolf hätten noch nie funktioniert. "Wenn die Bestände sehr groß werden, muss man eingreifen können", stellte Feurstein fest. Joachim Weixlbaumer (FPÖ) unterstrich, dass es "verlässliche Rahmenbedingungen" brauche, wenn man die Almwirtschaft schützen wolle.

14 Nutztiere durch Wolf getötet

Christine Bösch-Vetter (Grüne) hingegen lehnte für ihre Fraktion den präventiven Wolf-Abschuss ab. Im vergangenen Jahr seien 14 Nutztiere durch den Wolf zu Tode gekommen, durch Rinder-TBC hingegen fünf Mal so viele, nämlich 70. Es gebe in der Landwirtschaft andere Prioritäten, hielt sie die Gesetzesänderung für populistisch. In Sachen Prioritäten erhielt sie Zustimmung von Reinhold Einwallner (SPÖ) und Fabienne Lackner (NEOS). Dennoch stimmten SPÖ und NEOS der Gesetzesänderung zu.

Kritik gab es von Einwallner auch am Zustandekommen des neuen Gesetzes, nämlich über einen selbstständigen Antrag der Abgeordneten Feurstein und Weixlbaumer. "Damit umgehen Sie die Begutachtung", lautete der Vorwurf des SPÖ-Abgeordneten. Die für Gesetzesvorhaben zuständige Landesrätin Barbara Schöbi-Fink wie auch Agrarlandesrat Christian Gantner (beide ÖVP) wiesen diese Vorhaltung zurück. Die Herabsetzung des Wolf-Schutzstatus' sei erst kürzlich erfolgt, deshalb gebe es keine Regierungsvorlage, so Schöbi-Fink. Die Gesetzesänderung wurde als dringlich beschlossen, den Dringlichkeitsweg lehnten Grüne und SPÖ ab. Die dafür erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit war aber dennoch gegeben.

Das Land Salzburg hatte vergangene Woche als erstes Bundesland den Weg für präventive Abschüsse von Wölfen frei gemacht. Dort soll es über eine Verordnung möglich sein, während der Weideperiode zwischen 1. Mai und 15. November maximal zwei Wölfe pro Jahr zu töten.

Kritik des WWF

Der WWF kritisierte die vom Vorarlberger Landtag beschlossene Jagdgesetz-Novelle als rechtswidrig. "Die geplanten Maßnahmen sind weder wissenschaftlich begründet noch rechtlich gedeckt", sagte Christian Pichler von der Naturschutzorganisation. Insbesondere werde die europarechtlich verpflichtende Einzelfallprüfung ausgehebelt. Präventive Abschüsse seien mit der EU-Rechtsprechung weiter nicht vereinbar.

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