Wöginger-Prozess legt Fokus auf früheres Hearing
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von AgenturenAm 4. Mai dürfte es ein Urteil geben
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Am Dienstag ist der Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in Linz in die Zielgerade eingebogen. Ihnen wird vorgeworfen, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt zu haben. Im Fokus stand am Dienstag eine Zeugin: Sie war Mitglied in der Hearingkommission und überraschte mit der Aussage, eine frühere Hearing-Bewertung des Bürgermeisters gekannt zu haben.
Wöginger wird zur Last gelegt, mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben. Alle drei bestreiten die Anschuldigungen.
Kommissionsmitglied als Zeugin
Immer mehr ins Zentrum rückt dabei ein früheres Hearing in Freistadt. Zur Vorgeschichte: Der Bürgermeister wollte zuerst Vorstand des Finanzamts Freistadt werden. Er unterlag aber im Hearing, weil ein Kommissionsmitglied - Beamtin G. - die anderen überzeugte, dass Bürgermeister einer Kleingemeinde keine hinreichende Führungserfahrung sei. Frau G. war dann in der Hearingkommission für den Vorstandsposten in Braunau, für den sich der Bürgermeister ebenfalls beworben hatte, nicht mehr vertreten.
Am Dienstagvormittag wurde die Befragung von Zeugin St. fortgesetzt. Sie kam statt Frau G. in die Begutachtungskommission Braunau - laut ihrer Aussage saß sie damals zum ersten Mal in einer Kommission für einen Führungsjob. Der Bürgermeister "war im Hearing mit Abstand der Beste", erinnerte sich die Zeugin. Seine Tätigkeit als Bürgermeister habe sie bei der Bewertung positiv berücksichtigt. Ortschef zu sein, sei "schon eine Leitungsfunktion", ist sie überzeugt. Sie räumte auch ein, von der Sachbearbeiterin vor dem Braunau-Hearing das Gutachten der Freistadt-Kommission bekommen zu haben. "Haben Sie hinterfragt, warum Sie das bekommen haben?", fragte die Richterin. "Ich weiß es nicht mehr, das ist viel zu lange her."
Bestgereihter Kandidat sollte auf Job verzichten
Interessante Wahrnehmungen hatte auch die nächste Zeugin S.: Ihr Ex-Mann hatte sich im Hearing für das Finanzamt Freistadt als Bester durchgesetzt und war laut Zeugenaussagen dann von Sektionschef K. - laut diesem im Auftrag von Thomas Schmid - angerufen und gebeten worden, er solle auf den Posten verzichten, er könne stattdessen in Braunau Finanzamtsvorstand werden. Ihr Ex-Mann habe das abgelehnt, so die Zeugin, die damals selbst in der Finanzverwaltung tätig war.
Warum dieses Ansinnen an ihren Ex-Mann herangetragen wurde, wisse sie nicht, das sei nicht begründet worden. Aber sie habe sofort vermutet, dass der Bürgermeister den Job bekommen solle. Denn im Finanzamt sei das Gerücht kursiert, "dass der Bürgermeister aufgrund seiner ÖVP-Nähe eine Aufbesserung seines Lebenslaufes haben wird." Auch habe die Runde gemacht, dass das Hearing für Braunau deshalb während des Urlaubs der Beamtin G. stattfinden solle.
Ermittlungen gegen Schmid
Der Verdacht, dass es bereits beim Hearing in Freistadt einen Versuch gegeben haben könnte, den Bürgermeister in einen Vorstandssessel zu hieven, war bereits mehrmals Thema im Prozess. Im Zuge des Beweisverfahrens sprachen mehrere Zeugen davon, dass Schmid für den Bürgermeister schon damals interveniert hätte. Da Schmid im Prozess erklärt hatte, er habe von der Besetzung in Freistadt "wenig bis gar nichts" mitbekommen, zeigte ihn Ex-Kanzler Sebastian Kurz an, da er die Sachlage falsch dargestellt habe. Kronzeuge Schmid sieht sich deshalb nun mit Ermittlungen wegen Falschaussage konfrontiert, die mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Linz an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgetreten wurden.
Scharfe Kritik daran kam am Dienstag von ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger. "Man muss schon viel Humor haben, um zu verstehen, dass jene Behörde, die sich mutmaßlich von Schmid einen Bären hat aufbinden lassen, nun darüber selbst entscheiden soll, ob es ein Bär und ob der Bär groß genug ist", bemängelte er in einer Aussendung. Schmid sei gegen Wöginger, Ex-Kanzler Sebastian Kurz und andere Beschuldigte "der einzige Belastungszeuge der WKStA".
Die WKStA konterte, man habe das Verfahren weder "an sich gezogen", noch habe man eine Entscheidung zu etwaigen Ermittlungen getroffen. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft Linz den Fall von sich aus an die WKStA abgetreten. Nun prüfe man die Zuständigkeit, hieß es in einer Stellungnahme der WKStA gegenüber der APA: "Sollte diese Prüfung ergeben, dass die WKStA rechtlich nicht zuständig ist, wird der Fall - wie gesetzlich vorgesehen - der Generalprokuratur zur endgültigen Entscheidung vorgelegt." Unterstützung bekam die WKStA von den Grünen: "Die neuerlichen Angriffe der ÖVP auf die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft sind durchschaubar und dienen einzig dem Zweck, die Staatsanwaltschaft zu desavouieren, um von den laufenden Korruptionsverfahren gegen führende ÖVP-Politiker abzulenken", kritisierte Justizsprecherin Alma Zadić. Rechtsstaatliche Verfahren "laufen strikt nach gesetzlichen Vorgaben".
Urteil am 4. Mai geplant
Im Linzer Wöginger-Prozess sollen am Dienstag die Angeklagten noch Gelegenheit bekommen, eine Erklärung abzugeben. Am 24. April sind dann die Verlesung und die Schlussplädoyers geplant. Am 4. Mai soll das Urteil gesprochen werden - vorausgesetzt, es kommen nicht noch weitere zeitintensive Anträge von Verteidigung oder Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
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