Vorsichtsmaßnahmen für Unternehmen
Neue EU-Regeln für weniger Plastikgranulat in der Umwelt
Aktualisiert:
von JOYN News, Quelle: APAKunststoffpellets sind die drittgrößte Quelle für Mikroplastik in der EU
Bild: APA/APA/dpa/Armin Weigel
Mit neuen Vorschriften soll in der EU künftig weniger Plastikgranulat in die Umwelt gelangen. So müssen Unternehmen, die mit sogenannten Kunststoffpellets umgehen, künftig bestimmte Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Das Wichtigste in Kürze
Die EU hat neue Vorschriften beschlossen, um die Freisetzung von Plastikgranulat in die Umwelt zu reduzieren.
Unternehmen, die mehr als fünf Tonnen Kunststoffpellets umschlagen, müssen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Die Regelung betrifft auch Transportunternehmen im Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr sowie Schiffsbetreiber.
Plastikgranulat drittgrößte Quelle von Mikroplastik
Kunststoffpellets sind das Rohmaterial für die Herstellung von Plastikprodukten. Etwa beim Transport können die Stückchen verschüttet werden und so in die Umwelt gelangen. Diese Verluste sind den Angaben zufolge die drittgrößte Quelle für die unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik in der EU.
Bei Verlusten Notdienste rufen
Die neuen Regeln sollen laut EU-Parlament für Unternehmen gelten, die in der EU mehr als fünf Tonnen Plastikpellets umschlagen, für alle EU- und Nicht-EU-Transportunternehmen, die den Straßen-, Schienen- oder Binnenschiffsverkehr nutzen. Auch sollen sie Schiffsbetreiber betreffen, die einen Hafen in einem EU-Land verlassen oder anlaufen. So sollen sie Risikogutachten erstellen und Maßnahmen für etwa Verpackung, Be- und Entladen oder Ausbildung des Personals aufführen.
Schiffsbetreiber müssen laut EU-Parlament sicherstellen, dass die auf dem Seeweg beförderten Kunststoffpellets gut verpackt sind und den normalen Transportbedingungen standhalten. Bei zufälligen oder unfallbedingten Verlusten müssten sofort Notdienste informiert und alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Folgen zu minimieren.
Gesetzesvorschlag der EU-Kommission
Grundlage für die Verhandlungen war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Parlament und Rat müssen die Regeln nun noch formal annehmen, bevor sie in Kraft treten können.
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