Kostenloser Austritt
Kirchenaustritt: Das muss man beachten
Aktualisiert:
von JOYN NewsBild: APA/AFP
Wer römisch-katholisch ist, muss spätestens, wenn man anfängt zu arbeiten, einen Kirchenbeitrag zahlen. Für viele Menschen ein Grund, um auszutreten. Alle Infos rund um den Kirchenaustritt.
Ab dem Kalenderjahr, in das der 20. Geburtstag fällt, sind römisch-katholisch getaufte Menschen in Österreich beitragspflichtig. Sofern sie ein Einkommen beziehen, müssen sie ab diesem Zeitpunkt den Kirchenbeitrag bezahlen.
Wer deswegen - oder natürlich auch aus anderen Gründen - aus der Kirche austreten möchte, muss dazu ein paar Dinge beachten.
Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Kirchenaustritt.
Wem wird der Austritt gemeldet?
Der Austritt erfolgt entweder durch persönliche Vorsprache oder schriftlich. Letzteres kann ein formloses Schreiben sein oder ein Formular, das die Behörde zur Verfügung stellt. In der Regel kann ein schriftlicher Austritt auch online übermittelt werden.
Die zuständige Behörde leitet die Austrittserklärung dann an die Religionsgemeinschaft weiter.
Welche Behörden sind zuständig?
In Wien ist das Magistratische Bezirksamt zuständig, ansonsten ist es die Bezirkshauptmannschaft.
Einzige Ausnahme: In den Statutarstädten Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt am Wörthersee, Krems, Linz, Rust, Salzburg, St. Pölten, Steyr, Villach, Waidhofen an der Ybbs, Wels und Wiener Neustadt muss man zum Magistrat.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Amtlicher Lichtbildausweis
Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft, beispielsweise durch:
Taufschein Trauschein (falls verheiratet, wegen Namensänderung)
Firm- oder Konfirmationsbestätigung
Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
Sonstige Bestätigung der Religionsgemeinschaft über die Mitgliedschaft
Je nach Bundesland können aber verschiedene Unterlagen benötigt werden. Die zuständige Behörde kann darüber im Detail Auskunft geben.
Wie viel kostet der Kirchenaustritt?
Der Austritt an sich ist kostenlos. Für den Verwaltungsaufwand werden je nach Bundesland aber teilweise Kosten verrechnet, z.B. wenn man eine Bestätigung über den Austritt möchte.
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