Angeblicher Privatsekretär von saudischem Prinzen verurteilt

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von Agenturen

Der Ägypter ist zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden

Bild: APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH


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Am Freitag ist am Wiener Landesgericht ein ägyptischer Geschäftsmann zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 57-Jährige gab sich vor Gericht als Privatsekretär eines saudischen Prinzen aus. Der Schöffensenat sprach ihn wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig. Er soll zwischen 2016 und 2023 Wiener Geschäftsmänner um eine nicht mehr feststellbare Summe geprellt haben.

Die Geschädigten hatten rund 2,5 Millionen Euro vom Ägypter zurückgefordert. Sie wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Angeklagte, der die Vorwürfe bestritten hatte, nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Geschäftsmänner trafen saudischen Prinzen

Der Ägypter soll sich den Geschädigten - einem Anwalt, einem Geschäftsmann und einem Arzt - als Privatsekretär eines saudischen Prinzen vorgestellt haben. Es handelt sich allerdings nicht um den saudischen Thronfolger Mohammed bin Salman. Zudem erwarte er eine Erbschaft in Milliardenhöhe aus dem Königshaus, soll er damals erklärt haben. Und: Er stellte Investitionen jenes Prinzen in Österreich in Aussicht - von einem Spital in Vösendorf bis hin zu einem Wiener Fußballklub.

Um dem Ägypter zu schmeicheln, gaben die Männer ihm Darlehen, die laut ihnen in die Millionen gehen. Der 57-Jährige bestritt, die Papiere unterschrieben zu haben.

Einer der Geschädigten - der Anwalt - hatte sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren angeschlossen und vertrat vor Gericht seine eigenen Interessen sowie die der anderen Opfer. Er hatte dem Ägypter unter anderem Flugtickets und Hotelübernachtungen in Höhe von über 30.000 Euro gezahlt. "Ist es nicht so, dass Sie mich jahrelang als Reisebüro missbraucht haben?", fragte er den Angeklagten. "Sie lügen", gab der über einen Dolmetscher zu verstehen. Ein Foto, das den Angeklagten in der Kanzlei des Anwalts zeigt, sei für den Prinzen gewesen, erinnerte sich der Geschädigte. "Was soll der Prinz damit anfangen?", fragte der Beschuldigte und schob nach: "Sie leben in einer Illusion."

Die Wiener Geschäftsmänner hatten laut eigenen Angaben jenen saudischen Prinzen durch die Vermittlung des Angeklagten aber tatsächlich getroffen und mit ihm über mögliche Investitionen gesprochen. Zu denen kam es allerdings nicht im gehofften Ausmaß.

Verteidiger: Prinz kein "Volltrottel"

"Man darf nicht glauben, der Prinz ist irgendein Volltrottel", erklärte Verteidiger Harald Schuster, denn Adlige würden heutzutage durchaus auch studieren. Die Entscheidung über die Investitionen habe jedenfalls der Emir getroffen. Die Geschädigten hätten dann aus Frust über die versagten Deals seinen Mandanten ins Visier genommen: "Der Prinz kauft doch nicht das Spital, dann machen wir eine Strafanzeige", überspitzte er und fügte hinzu: "So blauäugig kann man nicht sein." Zudem, hielt er zugute, hätte sein unbescholtener Mandant sich der Justiz entziehen können, "aber er stellt sich dem Verfahren".

Das Gericht konnte nicht mehr feststellen, wie hoch die genaue Summe war, die der Angeklagte den Betroffenen unter Vortäuschung falscher Tatsachen entlockte. "Wer wie viel gegeben hat, wissen wir leider nicht", erklärte der Richter. Die Zahlungsflüsse seien zu verworren. Daher ging man von einem pauschalen Wert von über 5.000 Euro aus. Die Probezeit für die Bewährungsstrafe beträgt drei Jahre.

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