Begleitpersonen-Mitnahme bei Gutachten ab September
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von AgenturenNeu: Rechtsanspruch auf Vertrauensperson-Mitnahme bei Begutachtungen
Bild: APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER
Die von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) angekündigte Gesetzesänderung bei Begutachtungen u.a. bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wird nun auf den parlamentarischen Weg gebracht. Damit soll bei Anträgen etwa auf Invaliditätspension oder beim Sozialministeriumservice ab September ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson verankert werden. Ein entsprechender Initiativantrag wird am Donnerstag in der Plenarsitzung des Nationalrats eingebracht.
Nach der noch anstehenden Behandlung im Sozialausschuss soll der Beschluss ehestmöglich im Nationalrat erfolgen, hieß es aus der SPÖ zur APA. Mit diesem Antrag werde ein "wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Betroffenen in Begutachtungsverfahren gesetzt", hieß es in einem Statement aus dem Sozialministerium.
Rechtsanspruch analog zu Pflegegeld-Begutachtungen
Ein Rechtsanspruch auf Begleitperson-Mitnahme besteht bisher schon bei Pflegegeldbegutachtungen, die ebenfalls von der PVA durchgeführt werden. "Nun wird diese bewährte Regelung auf weitere Verfahren ausgeweitet - sowohl innerhalb der PVA, insbesondere bei Begutachtungen zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension (IP/BU), als auch auf Verfahren des Sozialministeriumservice (SMS)", so das Sozialministerium.
Bezüglich des SMS betrifft die Neuregelung unter anderem Verfahren rund um den Behindertenpass, Parkausweise sowie Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz, dem Impfschadensgesetz und dem Heeresentschädigungsgesetz.
Maßnahmen nach breiter Kritik angekündigt
Schumann hatte diese und weitere Maßnahmen bereits am Karfreitag - nach breiter Kritik an der Begutachtungspraxis der PVA, des Sozialministeriumservice sowie bei Gerichtssachverständigen - angekündigt. Neben dem Recht auf Mitnahme einer Vertrauensperson umfassten diese auch einen Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter und ein Beschwerdemanagement für PVA und SMS. Zuvor wurde bei einem Gespräch mit der PVA gemeinsam vereinbart, Verbesserungen voranzutreiben.
Nachdem die PVA darauf hingewiesen hatte, dass im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität auch nach der Maßnahmen-Ankündigung weiterhin kein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bestehe, kündigte Schumann die nun bevorstehende Gesetzesänderung an.
Entzündet hatte sich die Debatte an einer Anfang März veröffentlichten und von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebenen Studie des Foresight-Instituts. Aufgezeigt wurden darin neuerlich Probleme bei Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt. Laut der Erhebung gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfunden zu haben. Die Rede war auch von "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien" und Unterstellungen, Betroffene würden die gesundheitlichen Probleme simulieren.
Schumann: Mehr Sicherheit und Würde für Betroffene
Aus dem Sozialministerium hieß es am Donnerstag zur APA, Begutachtungen würden für viele Betroffene eine belastende und sensible Situation darstellen. Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson beizuziehen, soll hier "gezielt unterstützen, Sicherheit geben und zu mehr Transparenz im Verfahren beitragen". "In der Praxis wurde dies in manchen Bereichen bereits gelebt - eine einheitliche gesetzliche Grundlage fehlte bislang jedoch." Ebenfalls vorgesehen ist, dass Betroffene rechtzeitig vor ihrer Untersuchung über dieses Recht informiert werden. Ziel sei es, die Position der Betroffenen "nachhaltig zu stärken und das Vertrauen in die Verfahren weiter auszubauen".
"Begutachtungen sind für viele Menschen Ausnahmesituationen, die mit Unsicherheit und großer Belastung verbunden sind. Es ist unser Anspruch, dass sich niemand in solchen Momenten alleingelassen fühlt", erklärte Sozialministerin Schumann in einem Statement zur APA. "Mit dem Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson schaffen wir mehr Sicherheit, stärken die Würde der Betroffenen und sorgen für ein faires, transparentes Verfahren." Mit dem Initiativantrag werde ein weiterer Beitrag zu einer "menschlicheren, respektvolleren und nachvollziehbaren Ausgestaltung von Begutachtungsverfahren" geleistet.
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