Bewaffneter von Polizist angeschossen - Prozess vertagt
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von AgenturenProzess gegen Bewaffneten, der auf der Flucht angeschossen wurde
Bild: APA/APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL
Der Prozess gegen einen 62-Jährigen, der im September im Mühlviertel von einem Polizisten angeschossen und lebensgefährlich verletzt worden war, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen gefährlicher Drohung und Widerstands gegen die Staatsgewalt den Strafantrag gestellt. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Der Verteidiger beantragte, die betroffenen Polizeibeamten doch als Zeugen zu laden.
Der Angeklagte habe sich am 11. September von der Polizei erschießen lassen wollen, führte der Verteidiger aus. Zuvor habe er vor den Augen einer Bekannten mit einem Revolver hantiert und dieser angekündigt, Suizid zu begehen. Danach sei er mit dem Pkw davongefahren. Die Frau alarmierte die Polizei, die den bewaffneten Autofahrer auf einer Wiese stoppen konnte. Dort wurde der Angeklagte angeschossen. Der Verteidiger plädierte am Donnerstag auf einen Freispruch, da sein Mandant weder die Frau gefährlich bedroht noch Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet habe.
Das gesondert geführte Ermittlungsverfahren gegen den Beamten wurde von der Staatsanwaltschaft schon eingestellt. Dem Polizisten wurde kein Fehlverhalten nachgewiesen.
(S E R V I C E - Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)
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