Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht immer sicher

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von Agenturen

Die Lage in Einrichtungen für Geflüchtete nennt Achitz "dramatisch"

Bild: APA/APA/ROLAND SCHLAGER/ROLAND SCHLAGER


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Nur 16 Prozent der stationären Betreuungseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind sehr sichere Orte. 42 Prozent gelten als sicher. Zu diesem Ergebnis kommt ein Prüfbericht der Volksanwaltschaft, nachdem ihre Kommissionen unangekündigt 153 Einrichtungen in ganz Österreich besucht hatten. Besonders prekär ist die Lage in Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF), sagte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien.

Von den besuchten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder sonstige Angehörige nach Österreich geflüchtet sind, werden nur neun Prozent als sehr sicher und 32 Prozent als sicher bewertet. "Dieses Ergebnis zeigt, dass die menschenrechtlichen Garantien nicht vollständig umgesetzt sind", sagte Achitz. Der Nachholbedarf sei groß, es müsse mehr getan werden: "Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer Familien aufwachsen müssen, haben jeden Schutz und volle Sicherheit verdient."

Prekäre Lage in UMF-Einrichtungen

In sogenannten UMF-Einrichtungen gelten wesentlich niedrigere Standards als andernorts. Sie bekommen auch deutlich weniger Geld als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die pro Kind bis zu 300 Euro erhalten. In UMF-Einrichtungen sind es maximal 130. Dort mangelt es auch an der psychiatrischen Versorgung, Geflüchtete müssen außerdem oft auf Deutschkurse warten und haben keine muttersprachliche Betreuung.

"Die Situation von Geflüchteten ist dramatisch", betonte der Volksanwalt. Jugendliche würden sich nach einer Flucht, "wo sie täglich um ihr Leben bangen müssen", in UMF-Einrichtungen zwar subjektiv sicher fühlen. "Nach unseren Standards sind diese Einrichtungen aber stark verbesserungsfähig. Dort untergebrachte Jugendliche sind auch viel zu lange dort und tun sich mit der Integration schwer", meinte Achitz unter Verweis darauf, dass UMF-Einrichtungen an sich als Übergangslösung gedacht sind.

Achitz fordert einheitliche Standards

Grundsätzlich ist die Kinder- und Jugendhilfe Ländersache, weshalb in jedem Bundesland andere Regeln gelten. "Es braucht dringend wieder einheitliche Standards, was Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und die Ausbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wohngemeinschaften betrifft", appellierte Achitz an die Politik. Ziel einer Unterbringung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe müsse es sein, Kinder und Jugendliche mit multiplen psychischen Verletzungen so schnell und so gut wie möglich aufzufangen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten.

Fast jede zweite Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe entspricht laut Volksanwaltschaft nicht dem Bedarf der Untergebrachten. "Gerade bei Jugendlichen mit einem besonderen Betreuungsbedarf kommt es leider zu Fehplatzierungen", führte Achitz aus. Minderjährige mit schweren Traumata oder psychiatrischen Erkrankungen seien nicht in auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Einrichtungen untergebracht. In diesem Zusammenhang erwähnte Achitz besonders drastische Fälle im Burgenland und in einem Krisenzentrum der Stadt Wien, wo Minderjährige mit psychiatrischen Störungsbildern von fachlich nicht qualifiziertem Personal und obendrein in ungeeigneten Räumlichkeiten betreut wurden.

Auch überbelegte Krisenzentren bereiten der Volksanwaltschaft Kopfzerbrechen. In einem für acht Minderjährige eingerichteten Krisenzentrum der Stadt Wien waren 15 Jugendliche untergebracht, die auf Klappbetten, der Wohnzimmercouch und im Besprechungszimmer des Personals schlafen mussten. Kurzfristig landen in verschiedenen Bundesländern immer wieder Kinder zur sogenannten Krisenabklärung in Einrichtungen für Jugendliche, was nicht altersadäquat ist und keinen für sie sicheren Ort darstellt.

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In jeder vierten Einrichtung fehlt Kinderschutzkonzept

In jeder vierten Einrichtung fehlt ein Kinderschutzkonzept, in UMF-Einrichtungen sogar in jeder zweiten. Dass es ein solches in einer WG in Oberösterreich nicht gab, nennt die Volksanwaltschaft "sehr beunruhigend", weil es dort regelmäßig zu sexuellen Übergriffen unter den Jugendlichen und anderen kriminellen Handlungen gekommen sein soll. In Einrichtungen mit einem Kinderschutzkonzept wird dieses oftmals nicht bedarfsorientiert adaptiert.

Zu einem guten Kinderschutzkonzept gehört ein effektives Beschwerdemanagement, das von den Kindern und Jugendlichen auch genutzt wird. Oftmals sind externe Beschwerdemöglichkeiten den Betroffenen aber gar nicht bekannt. Ein bemerkenswerter Fall ereignete sich in einer UMF-Einrichtung im Burgenland. Wie Volksanwalt Achitz berichtete, hatte ein Jugendlicher den Besuch einer Kommission der Volksanwaltschaft genutzt, um offen über seine Lage zu sprechen. Als die Einrichtung davon erfuhr, sei er mit einem Handynutzungsverbot und einem Aufenthaltsverbot im Freien nach 20.00 Uhr bestraft worden, sagte Achitz.

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