Ex-Kampfsportler für Gewalttat an 17-Jährigem verurteilt

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von Agenturen

Das Urteil des Wiener Landesgerichts ist nicht rechtskräftig

Bild: APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER


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Weil er einen 17-jährigen Lokalgast attackiert und dem Burschen das Jochbein gebrochen und drei Zähne ausgeschlagen haben soll, ist ein ehemaliger Kampfsportler und nunmehriger Gastronom am Mittwochnachmittag am Wiener Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Der 38-Jährige bekam die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Der Mann nahm den Schuldspruch erbost zur Kenntnis. Während der Urteilsbegründung protestierte er lautstark gegen seine Verurteilung und musste von der Richterin zur Mäßigung aufgefordert werden. Diese sprach dem mittlerweile 18 Jahre alten Opfer, das von Rechtsanwalt Lian Kanzler vertreten wurde, 6.000 Euro als Schadensgutmachung für das ihm Widerfahrene zu. Der Ex-Kampfsportler legte dagegen volle Berufung ein, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter für Gericht "völlig unglaubwürdig"

Der Angeklagte hatte sich "nicht schuldig" bekannt und behauptet, ein ihm unbekannter Mann, den er davor und danach nie gesehen hätte, habe dem Jugendlichen die Faust ins Gesicht geschlagen. Die Richterin bezeichnete diese Verantwortung als "völlig unglaubwürdig", während der Betroffene und sein Freundeskreis, die als Zeugen ausgesagt hatten, "sehr authentisch und glaubwürdig" ausgesagt hätten.

Der 17-Jährige hatte mit einer größeren Gruppe am 8. Juni 2025 im Partykeller eines Lokals am Flötzersteig in Wien-Penzing den Geburtstag einer Freundin gefeiert. Als das Lokal um 2.00 Uhr zusperrte, stand eine Gruppe noch draußen auf der Straße beisammen, worauf der Angeklagte diese aufgefordert haben soll, ruhig zu sein. In weiterer Folge kam es zu einem Disput zwischen dem 38-Jährigen und dem Jugendlichen und wechselseitigen Beschimpfungen.

Plötzlich habe ihm der 38-Jährige einen Kick in die Rippen und Faustschläge ins Gesicht versetzt, schilderte der mittlerweile 18-Jährige der Richterin. "Als ich am Boden lag, ist er noch auf mich draufgegangen." Kurz sei er benommen gewesen. Als er wieder zu sich gekommen sei, habe er "die Zähne im Mund gespürt." Von den körperlichen Verletzungen habe er sich inzwischen erholt: "Aber das war das erste Mal, dass ich zusammengeschlagen wurde. Das beängstigt mich." Er fühle sich nicht wohl, wenn er nachts allein unterwegs sei. Er sei nämlich "kein Kampfsportler", merkte der in der IT-Branche tätige junge Mann an.

Gericht gab Fortführungsantrag Folge

Dass die Causa überhaupt vor Gericht landete, war auf Opfer-Vertreter Kanzler zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren zunächst aus Beweisgründen eingestellt. Kanzler brachte dagegen am Landesgericht für Strafsachen einen Fortführungsantrag ein, nachdem Freunde des Betroffenen das Instagram-Profil des 38-Jährigen entdeckt hatten, auf dem der seinerzeit seine Kampfkunst-Erfolge abgefeiert hatte. Das Gericht gab dem Fortführungsantrag im weiteren Verlauf Folge.

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