Gleichbehandlungsanwaltschaft und HOSI fordern Levelling-Up

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von Agenturen

Konstatzky bei einer Pressekonferenz im Februar

Bild: APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER


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Anlässlich des internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai pochen die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Homosexuelle Initiative (HOSI) auf das sogenannte "Levelling-UP". "Der Diskriminierungsschutz im Privaten bleibt die zentrale Forderung der LGBTIQ+-Community an die Regierung", sagte HOSI-Obfrau Ann-Sophie Otte im APA-Interview. Für die Bundesregierung hat sie knapp eineinhalb Jahre nach deren Angelobung wenig Lob über.

In Österreich gibt es zwar einen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Orientierung. Im privaten Bereich ist das aber nicht der Fall: So kann etwa homo- oder bisexuellen Menschen aufgrund ihrer Sexualität straffrei die Mitnahme im Taxi, die Bedienung in einem Restaurant oder eine Mietwohnung verweigert werden. Dieses "Levelling-Up" ist zwar seit Jahren auch eine Forderung der SPÖ, hat es - zur Enttäuschung zahlreicher Organisationen - aber nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm geschafft.

Diskriminierung im Gesundheitsbereich

Insbesondere auf Diskriminierung im Gesundheitsbereich wollen Otte und Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), aufmerksam machen. "Das Absurde ist, dass der Ordinationsgehilfe wenn er schwul ist und diskriminiert wird, sich wehren kann, der Patient aber nicht", sagt Konstatzky. So seien Arztbesuche oft mit der Gefahr von Zwangsoutings oder diskriminierenden Kommentaren verbunden, gegen die man rechtlich keine Handhabe habe.

Gleichzeitig gebe es auch Fälle, wo queere Personen bei einer gynäkologischen Untersuchung nicht ernst genommen, "besonders brutal" behandelt worden seien oder besondere Aufklärungen nicht erhalten hätten, betonte sie. Auch Fälle, in denen Ärzte Patienten ihre Homosexualität absprechen, sagen, diese sei "nicht normal" oder man müsse Kinder davor beschützen, landen regelmäßig bei der GAW. Die Konsequenz: Viele Personen der Community meiden Arztbesuche (laut EU-Agentur für Grundrechte FRA elf Prozent). "Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Krebs oder andere Krankheiten nicht früh genug erkannt werden können", ergänzte Otte.

Grundsätzlich herrsche beim Diskriminierungsschutz ein "Fleckerlteppich", der es Betroffenen schwer macht, sich Hilfe zu suchen. Gegeben ist der Schutz in all den Bereichen, für die die Länder zuständig sind, nicht jedoch in der Bundeszuständigkeit. Auch ist das Geschlecht - und damit auch Transpersonen - im Privaten geschützt, Homo- oder Bisexuelle aber nicht. "Es gibt kaum Länder in der EU, die so eine Schutzlücke bieten", so Konstatzky.

Disziplinarmaßnahmen und Schulungen für Ärzte gefordert

Immer wieder wird von Gegnern des "Levelling-Ups" die Freiheit der Unternehmer, etwa wen sie in ihr Lokal lassen möchten, ins Treffen geführt. Dem entgegnet die HOSI-Obfrau: "In welcher Welt ist es relevanter, dass du jemandem aus deinem Lokal werfen kannst, mit dessen Gesinnung du nicht übereinstimmst, als dass ich diskriminierungsfrei zum Gynäkologen gehen kann? (...) Da wird halt einfach auch ein Politikum gemacht aus dem rechtlichen Schutz der vulnerabelsten Personen." Wenn es ein Gesetz gäbe, könne man Disziplinarmaßnahmen für Ärzte und Ärztinnen schaffen und gleichzeitig die Behandlung von LGBTIQ-Personen besser in die Aus- und Weiterbildung von medizinischem Personal hineinfließen lassen. Außerdem gäbe es ohnehin einen "Tendenzschutz", der regle, dass man beispielsweise als Gewerkschaft nicht jemanden einstellen müsse, der vorher für eine Arbeitgebervertretung tätig war, oder als religiöse Einrichtung auf die eigene Konfession bestehen dürfe.

Probleme gebe es zu einem großen Teil bei der sexuellen, aber auch der psychischen Gesundheitsversorgung. "Wenn ich psychiatrischen oder psychologischen Rat suche und auch dort pathologisiert werde aufgrund meiner sexuellen Orientierung, ist das ein Riesenproblem", betonte die GAW-Chefin. Gerade in der queeren Szene sind psychische Probleme bis hin zu Suizidgedanken verbreiteter, wie mehrere Studien zeigen. Grund dafür sind laut ihr die "systematische Diskriminierung und die zunehmende Hasskriminalität."

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Regierung bisher "enttäuschend"

Nachdem im Frühjahr des Vorjahres mehrere Fälle von Hasskriminalität gegen homosexuelle Männer publik wurden, unterzeichnete der Nationalrat (ohne die Stimmen der FPÖ) einen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung ersucht wird, möglichst rasch einen Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes zu erarbeiten. Loblieder erntet sie dafür noch keine: "Es ist enttäuschend, dass die Regierung nach eineinhalb Jahren eigentlich nur den Entschließungsantrag zum NAP vorweisen kann. Der ist zwar nett, aber es bedarf dann auch einer tatsächlichen Umsetzung. (...) Symbolpolitik ist eben auch nur Symbolpolitik", kritisiert Otte. "Wenn heute so ein Fall wieder stattfinden würde, sind wir genauso schlecht aufgestellt wie vor einem Jahr". Die HOSI, aber auch andere Organisationen, werfen der Bundesregierung fehlende Einbindung in den NAP vor.

Entschließungsanträge gab es schließlich auch schon zwei (2019 und 2021) zum Verbot sogenannter "Konversionstherapien". Dieses hat es zwar - genauso wie der Schutz intergeschlechtlicher Minderjähriger vor gesundheitlich nicht-notwendigen Eingriffen - ins Regierungsprogramm geschafft, die Verhandlungen dürften sich aber zäh gestalten. "Wir wissen, dass das jahrelang durch die ÖVP blockiert wurde. Nun ist es aber im Regierungsprogramm. Es bedarf nur dem politischen Willen, es umzusetzen", resümiert Otte.

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