Gutachten - Ruf nach "spürbaren Verbesserungen"
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von AgenturenAK OÖ-Präsident Andreas Stangl
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Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat am Mittwoch betont, dass es nach der Ansage von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), Maßnahmen zur Verbesserung der Begutachtungspraxis bei PVA und beim Sozialministeriumservice (SMS) zu setzen, nicht bei Ankündigungen bleiben dürfe. "Es muss zu einer spürbaren Verbesserung bei der PVA-Begutachterpraxis kommen", erklärte AK OÖ-Präsident Andreas Stangl. Insbesondere Vorbefunde der Betroffenen würden "viel zu wenig berücksichtigt".
Stangl verwies am Mittwoch in einer Aussendung einmal mehr auf die von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie des Foresight-Instituts, die neuerlich Missstände bei Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aufgezeigt hatte. Laut der vor rund einem Monat veröffentlichten Erhebung gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfunden zu haben. Die Rede war auch von "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien" und Unterstellungen, Betroffene würden die gesundheitlichen Probleme simulieren.
Ministerin Schumann kündigte dann nach wochenlanger breiter Kritik an der Begutachtungspraxis am Freitag letzter Woche nach Gesprächen mit der PVA ein Maßnahmenpaket an. Geplant sind u.a. ein Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter, weiters die ausdrückliche Ermöglichung der Mitnahme einer Vertrauensperson zu allen Begutachtungen, ein Beschwerdemanagement für PVA und SMS sowie ein Leitfaden.
Vorbefunde "viel zu wenig berücksichtigt"
"Den Ankündigungen müssen nun Taten folgen", erklärte Präsident Stangl dazu am Mittwoch. Er verwies auf weitere Detail-Ergebnisse der Erhebung: Demnach würden Vorbefunde der zu begutachtenden Personen "viel zu wenig berücksichtigt". "Auch hier brauche es "rasch ein Umdenken der Begutachter und Begutachterinnen", so die AK Oberösterreich.
Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wurden laut der Erhebung die mitgebrachten eigenen ärztlichen Befunde und Gutachten nur bei acht Prozent der Fälle vollständig berücksichtigt, bei 29 Prozent war das zumindest teilweise der Fall. Bei 42 Prozent wurden die Vorbefunde hingegen gar nicht in die Beurteilung miteinbezogen.
Bei Anträgen auf Pflegegeld wurden die Vorbefunde in etwas mehr als der Hälfte der Fälle (52 Prozent) berücksichtigt, bei nur 18 Prozent vollständig. Bei 29 Prozent der Anträge auf Pflegegeld fand demnach keine Berücksichtigung der Vorbefunde statt. Nahezu alle Antragsteller bzw. Antragstellerinnen hatten laut der Erhebung bei der Begutachtung durch die PVA bestehende ärztliche Befunde oder Gutachten dabei, so die AK Oberösterreich.
Unklare Entscheidungs-Kriterien
Hinzu komme, dass den Betroffenen unklar sei, "welche Kriterien für die Entscheidung relevant waren", so Stangl. Nur 36 Prozent der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller auf Pflegegeld waren die Kriterien der Gutachten "sehr" oder "ziemlich klar". Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension treffe das nur auf ein Fünftel zu.
"Dementsprechend beurteilen die untersuchten Personen auch die Diagnosen eher negativ", hieß es seitens der Arbeiterkammer: Nur ein Drittel der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller auf Pflegegeld sahen die Diagnosen aus dem Gutachten als "sehr" oder "ziemlich zutreffend" an. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension waren nur 12 Prozent dieser Ansicht.
AK-Präsident Stangl: Darf nicht bei Ankündigungen bleiben
Es brauche neben einem "respektvollen Umgang" auch eine "standardmäßige, umfassende Begutachtung" sowie eine "verpflichtende Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und Befunde", verwies Stangl einmal mehr auf die Forderungen der AK. Ebenso gefordert wird eine "standardmäßige, nachvollziehbare Begründung" von ärztlichen Entscheidungen. Es dürfte "nicht bei Ankündigungen bleiben", sagte er.
Bereits am Vortag hatte auch der Behindertenverband KOBV weitere Reformen gefordert. Insbesondere betreffend der angekündigten Ermöglichung der Mitnahme einer Vertrauensperson drängte der Verband auf eine klare gesetzliche Verankerung. Derzeit besteht diesbezüglich nur bei Begutachtungen zum Pflegegeld ein Rechtsanspruch, nicht jedoch bei Begutachtungen für Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensions- und Rehabilitationsgeldbegutachtungen bei der PVA, aber auch nicht bei Begutachtungen in Behindertenpass- und Feststellungsverfahren beim SMS.






