Identitätsfeststellung am Peršmanhof war rechtswidrig
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von AgenturenZu dem Einsatz war es im Sommer am Peršmanhof gekommen
Bild: APA/APA/VEREIN-DRUŠTVO PERŠMAN/JAKOB HOLZER
Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz am Kärntner Peršmanhof im vergangenen Sommer hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Kärnten nun entschieden, dass die Identitätsfeststellung bei einer Campteilnehmerin rechtswidrig war. Das gab das LVwG am Donnerstagnachmittag bekannt, zuvor hatte der "Standard" online darüber berichtet. Aktuell sind noch drei weitere Fälle anhängig, bei denen Maßnahmenbeschwerden erhoben wurden.
Im konkreten Fall hatte eine Frau eine Maßnahmenbeschwerde gegen eine Identitätsfeststellung durch Polizeibeamte eingebracht, nachdem sie aufgefordert worden war, sich auszuweisen und das auch tat. Das LVwG führte dazu aus, dass "die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes" eine Identitätsfeststellung durchführen dürfen, wenn eine Person "auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach entweder glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt oder mit Gegenständen betreten wird, die auf ihre Beteiligung an der Tat hinweisen". Ein "Betreten auf frischer Tat" sei hier "zweifelsfrei nicht der Fall" gewesen. Außerdem sei die Frau auch nicht beschuldigt worden, gegen "Naturschutzgesetz, Campingplatzgesetz oder Landessicherheitsgesetz" verstoßen zu haben: "Demgemäß erfolgten die Identitätsfeststellungen zu Unrecht."
Das LVwG beschäftigte sich außerdem mit der Frage, "welcher Behörde das Verhalten der Polizeibeamten zuzurechnen ist" - das sei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt zuzurechnen. Die Identitätsfeststellung sei nämlich wegen vermuteter Übertretungen des Naturschutzgesetzes, Campingplatzgesetzes und Landessicherheitsgesetzes erfolgt - und dafür sei nicht die Landespolizeidirektion zuständig. Also: "Das Landesverwaltungsgericht Kärnten gab der Maßnahmenbeschwerde Folge und erklärte die Identitätsfeststellungen für rechtswidrig."
Einsatz mit Hund und Hubschrauber
Zu dem Großeinsatz der Polizei und weiterer Behörden war es am 27. Juli 2025 am Peršmanhof in Unterkärnten gekommen. Dort hatte gerade ein antifaschistisches Camp stattgefunden. Der vierstündige Großeinsatz an einer wichtigen Gedenkstätte für den Widerstand slowenischer Partisanen gegen das NS-Regime hatte für massive Kritik - auch aus dem slowenischen Nachbarland - gesorgt. Grundlage für den Einsatz, an dem Beamte von Polizei, LSE und BFA, Mitglieder der Schnellen Interventionsgruppe (SIG), eine Diensthundeführerin sowie ein Polizeihubschrauber beteiligt waren, war der Verdacht von Verwaltungsübertretungen durch falsch aufgestellte Zelte.
Dem Einsatzleiter, dem Bezirkshauptmann und einem Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl waren in einem im Oktober präsentierten Abschlussbericht der vom Innenministerium eingesetzten Analysekommission Verfehlungen vorgeworfen worden: Der Einsatzleiter habe den Einsatz ohne Abstimmung mit Vorgesetzten initiiert und polizeilich geleitet, "obwohl er dafür weitgehend nicht zuständig war", hieß es in dem Bericht. Der Bezirkshauptmann habe sich auf eine Beobachterrolle beschränkt und sei damit seiner Verantwortung für einen rechtmäßigen Ablauf als behördlicher Leiter nicht nachgekommen. Der BFA-Beamte wiederum habe Festnahmen ausgesprochen, ohne dazu ermächtigt zu sein, so die Kommission.
Der Bauernhof Peršmanhof, der heute eine Gedenkstätte und ein Museum ist, war am 25. April 1945 Schauplatz eines Nazi-Massakers an Kärntner Slowenen, darunter auch Kinder. Insgesamt wurden elf Zivilisten getötet.
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