Ex-Gerichtsvollzieher wegen sexueller Übergriffe vor Gericht
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von AgenturenDas Dienstverhältnis wurde bereits gelöst
Bild: APA/APA/THEMENBILD/ERWIN SCHERIAU
Ein ehemaliger Gerichtsvollzieher ist am Donnerstag in Ried im Innkreis wegen mehrerer sexueller Übergriffe im Dienst vor Gericht gestanden. Zudem wird ihm Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit angelastet. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mann wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe gelöst. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und vermutet eine Intrige. Der Prozess wird am 30. April fortgesetzt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Im April 2025 soll der heute 48-Jährige während einer Exekution eine Frau unter Ausnützung ihrer Zwangslage zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Bereits im Jahr davor soll er drei weitere Frauen zu unerwünschten Küssen gedrängt bzw. begrapscht haben. Neben Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, Nötigung und sexueller Belästigung legt ihm die Staatsanwaltschaft auch Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit zur Last, u. a. weil er sexuelle Gefälligkeiten verlangt haben soll, damit er Exekutionen nicht vollziehe.
"Außer du hättest etwas anderes, mit dem du bezahlen könntest"
In einem Fall soll er 50 Euro, die die Betroffene zahlen wollte, nicht angenommen haben, was die Staatsanwaltschaft als Amtsmissbrauch sieht. Zu einer anderen Frau, die zahlen sollte, soll er gesagt haben: "Außer du hättest etwas anderes, mit dem du bezahlen könntest." Dieser Satz sei gefallen, aber er habe sich lediglich darauf bezogen, ob es andere pfändbare Gegenstände gebe als jene, die zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung vorhanden waren, so der Verteidiger.
Auch die anderen Vorwürfe bestritt der Anwalt namens seines Mandanten, sie seien teils "an den Haaren herbeigezogen", der Mann habe als Gerichtsvollzieher immer korrekt gehandelt. Interessanterweise seien die Vorwürfe plötzlich "gehäuft und durch Personen, die sich kennen", aufgetreten, stellte er in den Raum. Ein Antrag des Verteidigers auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abgelehnt.
Angeklagter sieht Intrige
Auch der Angeklagte selbst bestritt alle Vorwürfe vehement und stellte in den Raum, die Frauen hätten sich abgesprochen. Allerdings stützt sich die Staatsanwaltschaft in einem Fall auf DNA-Spuren am ganzen Körper. Die Frau habe ihn einmal am Arm gepackt und er könne sich die DNA-Spuren nur damit erklären, dass sie diese dann selbst übertragen habe. Er huste nämlich immer in seine Armbeuge. Ein Sachverständiger hielt das zwar nicht für ausgeschlossen, aber doch recht unwahrscheinlich. Auch einen ehemaligen Kollegen, bei dem sich eine der betroffenen Frauen beschwert hatte und der dies dann meldete, hat er in Verdacht, dass dieser nur sein Vollzugsgebiet übernehmen wollte.
Der Staatsanwalt sagte, dass es zusätzlich zu den fünf Opfern in der Anklage auch vier Fälle gab, in denen keine Anklage erhoben wurde. Denn manche Leute seien sogar nach Bekanntwerden der Vorwürfe aktiv vom Gericht angerufen und zu ihren Erfahrungen mit dem Gerichtsvollzieher gefragt worden. "Alle neun haben sich abgesprochen?", fragt er sich - er halte das für wenig realistisch.
Angeklagter beklagt Folgen für sich selbst
Eine Betroffene schilderte den angeklagten Übergriff in der kontradiktorischen Einvernahme sehr aufgewühlt. Sie habe Angst gehabt, dass die Situation "eskaliert", schließlich sei es ihr gelungen, ihn wegzuschieben. "Er hat das zu 100 Prozent nicht zum ersten Mal gemacht", ist sie aufgrund des Ablaufs überzeugt. Sie sei dann zur Polizei gegangen, wo die DNA-Spuren gesichert worden seien. Laut ihrem ehemaligen Lebensgefährten sei sie nach dem Vorfall "völlig aufgelöst" gewesen. Sie selbst schilderte, sie leide psychisch nach wie vor unter den Folgen.
Der Angeklagte beklagte hingegen Folgen für ihn selbst, die Vorwürfe hätten ihm "den Boden unter den Füßen weggezogen". Er leide psychisch darunter, seine Familie leide und er fürchte, sein Haus zu verlieren. "Ich bin Gerichtsvollzieher aus Leidenschaft gewesen und jetzt werde ich als Monster hingestellt." Am späten Nachmittag wurde der Prozess vertagt. Er wird am 30. April fortgesetzt.
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