Pflegegeld-Bezieherzahl auch im März etwas gestiegen

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von Agenturen

Pflegegeld: Wichtige Geldleistung für viele in Österreich

Bild: APA/APA/THEMENBILD/HARALD SCHNEIDER


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Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist auch im März im Jahresvergleich neuerlich etwas angestiegen. Mit insgesamt 505.999 Anspruchsberechtigten lag die Zahl um 1,6 Prozent über jener des Vergleichszeitraums des Vorjahres (498.053). Gegenüber dem Vormonat Februar (504.752) gab es ein minimales Plus. Damit blieb die Bezieher-Zahl weiterhin über einer halben Million Betroffenen.

Erstmals wurde die Marke von 500.000 Anspruchsberechtigten im Mai vergangenen Jahres überschritten (mit 500.554 Betroffenen). Zum Halbjahr 2025 (Juni) stieg die Zahl auf 501.205 und blieb seitdem beständig über dieser Marke.

Bezieherkreis mehrheitlich weiblich

Bezüglich der Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe entfielen - gerundet - im März 29,7 Prozent auf Stufe eins, 20,5 Prozent auf Stufe zwei, 18,6 Prozent auf Stufe drei, 14,4 Prozent auf Stufe vier, 11,1 Prozent auf Stufe fünf, 4,2 Prozent auf Stufe sechs und 1,6 Prozent auf die Stufe sieben, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf. Die Einstufung in die einzelnen Stufen orientiert sich an dem monatlichen Pflegebedarf an Stunden.

Von den 505.999 Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 308.633 Frauen (61 Prozent) und 197.366 Männer (39 Prozent) befanden sich im März unter den Betroffenen.

Pflegegeld seit 1. Jänner erhöht

Die Höhe des Pflegegeldes wurde per 1. Jänner routinegemäß erhöht - und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten "Anpassungsfaktor". Für 2026 bedeutet das laut Sozialministerium eine Steigerung um 2,7 Prozent - analog zu den Pensionen. Pflegegeldbezieher der Stufe eins erhalten seit 1. Jänner monatlich 206,20 Euro (davor 200,80), in Stufe zwei bekommt man 380,30 Euro (statt 370,30). 592,60 Euro gibt es in Stufe drei (davor 577), 888,50 Euro in Stufe vier (davor 865,10), in Stufe fünf 1.206,90 Euro (statt 1.175,20). Für Betroffene in Stufe sechs gibt es nun 1.685,40 Euro (statt 1.641,10) und in Stufe sieben 2.214,80 Euro (statt 2.156,60).

Im Sozialministerium von Ressortchefin Korinna Schumann (SPÖ) hob man am Samstag neuerlich positiv hervor, dass die jährliche Valorisierung der Geldleistung um den Anpassungsfaktor trotz des Spardrucks abgesichert werden konnte. Wie schon im Mai des Vorjahres - beim erstmaligen Überschreiten der 500.000er-Marke - hieß es darüber hinaus seitens des Sozialministeriums, dass sich der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung weiterhin in der steigenden Anzahl von anspruchsberechtigten Personen und bei der Entwicklung der Pflegegeldanträge zeigen würde.

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Breite Kritik an Begutachtungspraxis

Die Einstufungen bzw. der Begutachtungsprozess zum Pflegegeld sowie auch zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension hatte in den vergangenen Wochen für Debatten und politische Reaktionen gesorgt. Die aktuelle Kritik am Gutachterwesen entzündete sich nach der Veröffentlichung einer im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich erstellten Studie, die - neuerlich - Missstände bei Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aufzeigte.

Nach breiter Kritik an der Begutachtungspraxis sowohl der PVA als auch des Sozialministeriumservice (SMS) und bei Gerichtssachverständigen kündigte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) dann am Karfreitag mehrere Maßnahmen zur Verbesserung an. Neben u.a. einem Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter und einem Beschwerdemanagement für PVA und SMS wurde auch der Punkt der Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen genannt.

Für den letztgenannten Punkt soll es auch eine Gesetzesänderung geben, erklärte Schumann. Zuvor hieß es seitens der PVA, dass für die generelle Mitnahme einer Begleitperson bei Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität die gesetzliche Voraussetzung fehlen würde.

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