Integrationspflichtgesetzt: Haft bei Betrug vorgesehen
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von AgenturenIntegrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP)
Bild: APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER
Der Entwurf der für die Integration zuständigen Ministerin Claudia Bauer (ÖVP) zum geplanten Integrationspflichtengesetz sieht nicht nur Verwaltungsstrafen von bis zu 5.000 Euro bei Verfehlungen der Integrationspflichten vor, sondern auch Haftstrafen bei "Integrationsbetrug" und Fälschung von Zeugnissen. Hier sollen bis zu drei Jahren Haft drohen, im Extremfall sogar bis zu fünf Jahren, berichtete der "Standard" am Donnerstag.
Die bis zu dreijährige Haft soll laut dem auch der APA vorliegenden Entwurf etwa dann möglich sein, wenn man bei einer der gesetzlich vorgesehenen Prüfungen jemand anderen für sich antreten lässt oder für jemand anderen antritt. Gelten soll das für Prüfungen, die "zur Erlangung oder Sicherung eines österreichischen Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsrechts" nötig sind oder für jene, die man im Rahmen des Integrationsprogramms absolviert (zur Erlangung oder zum Weiterbezug von Leistungen). Dasselbe Strafmaß soll jenen drohen, die für jemanden anderen unter Vortäuschung dessen Identität bei einer solchen Prüfung antreten.
Noch höher sollen die Strafen ausfallen können, wenn diese Tat "gewerbsmäßig" oder in Bezug auf mindestens drei Personen begangen werden: Hier sieht Bauers Entwurf einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dieselben Strafrahmen (drei bzw. bis zu fünf Jahren) soll es u.a. für die Fälschung von Zeugnissen betreffend der Absolvierung der Integrationsprüfung oder der Werte- und Orientierungsprüfung geben.
Diskussion um Integrationspflicht schwelt schon länger
Bereits Anfang der Woche hatte das geplante Integrationspflichtengesetz für Diskussionen zwischen den Regierungsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS gesorgt. Integrationsministerin Bauer drängte am Dienstag via "Oberösterreichischen Nachrichten" auf einen raschen Beschluss. Obwohl das Gesetz beschlussreif und vor einem Monat vorgelegt worden sei, gebe es von den Koalitionspartnern "keine Rückmeldung", erklärte sie. Die konnten den Vorwurf nicht nachvollziehen. Die SPÖ warf Bauer Populismus vor, die NEOS warnten vor einer Insellösung.
Das in den Grundzügen im Regierungsprogramm verankerte und 2025 mehrmals vorgestellte Vorhaben sieht verschärfte Maßnahmen bei Abbruch von Integrationsprogrammen vor. Werden Werte- oder Sprachkurse nicht abgeschlossen oder eine sogenannte Werte-Charta abgelehnt, sollen teils empfindliche Verwaltungsstrafen möglich werden - laut dem Gesetzesentwurf aus dem Integrationsressort bis zu 5.000 Euro. Der Entwurf befindet sich laut Bauer seit 20. Februar in der sogenannten "Koordinierung" der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition zur Verhandlung.
SPÖ und NEOS pochen auf breitere Lösung
Aus dem Büro von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hieß es bereits am Dienstag, der Gesetzesentwurf sei ohne die üblichen Verhandlungen mit den Koalitionspartnern direkt in die Koordinierung geschickt worden. Trotz allem werde man weiter auf "Verhandlungen auf Augenhöhe" setzen. Bauer wies das umgehend zurück, es stimme nicht, dass man sich nicht abgestimmt hätte.
Außerdem stellte man es in Schumanns Ressort infrage, ob ein Beschluss des Integrationspflichtgesetzes technisch überhaupt schon möglich wäre, bevor es eine Einigung zur neuen Sozialhilfe gibt. Diese Bereiche sind miteinander verknüpft: Asylberechtigte sollen während der Integrationsphase nur eine reduzierte Sozialhilfe ("Integrationsbeihilfe") erhalten oder die Sozialhilfe bei Nichteinhaltung der Integrationsauflagen gekürzt werden. Von einer Einigung zur "Sozialhilfe NEU" ist man freilich noch entfernt, im Sozialministerium sprach man am Dienstag von "sehr komplexen Verhandlungen" mit den Ländern, Koalitionspartnern und dem AMS.
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