Kärntner Arzt wegen Todes zweier Patienten vor Gericht

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von Agenturen

Am Landesgericht Klagenfurt wird über den Arzt entschieden

Bild: APA/APA/THEMENBILD/PETER LINDNER


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Ein Kärntner Arzt hat sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten müssen. Ihm wird seine Rolle beim Tod eines 14-jährigen Mädchens und eines erwachsenen Mannes vorgeworfen. So habe der Arzt mit pflanzlichen Infusionen gearbeitet. Der 68-Jährige bekannte sich nicht schuldig, für die Verhandlung waren mehrere Prozesstage anberaumt.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt macht den mittlerweile pensionierten Arzt für den Tod einer 14-jährigen Krebspatientin verantwortlich, der er Infusionen mit Katzenkralle, einer Pflanzenart, verabreichte und Heilung versprochen haben soll. Ein zweiter Patient soll nach seiner Behandlung ebenfalls gestorben sein. Dieser habe nach der Verabreichung einer solchen Infusion einen allergischen Schock sowie einen Herzinfarkt und einen Schlaganfall erlitten.

14-Jährige starb

Die Praktiken des Arztes waren im Prozess gegen die Eltern des Mädchens in den Fokus gerückt. Sie sind bereits wegen Quälens und Vernachlässigens rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Als Zeuge befragt, behauptete der nun angeklagte Arzt vor Gericht, Katzenkralle sei eine "Wunderpflanze", die so ziemlich alles könne - unter anderem auch Krebs heilen. Bei der Verhandlung zeigte er auch eine kleine Metallfeder, einen sogenannten Biotensor, vor, mit dem er den Tumor des Mädchens "gemutet", also ausgependelt, hatte.

Aussagen des Vaters des Mädchens, wonach der Arzt dann gesagt hätte, dass der Tumor gutartig sei, bestritt der Angeklagte vehement: Er habe vielmehr auf eine Biopsie gedrängt. Das Mädchen erhielt vom Arzt insgesamt vier der Infusionen, kam - nach dem Besuch von zahlreichen "Wunderheilern" - schließlich viel zu spät ins Krankenhaus und starb dort nicht einmal zwei Tage nach ihrer Einlieferung.

Kurz nach dem Prozess meldete sich die Witwe eines Tätowierers, den der Mediziner ebenfalls mit Katzenkralle behandelt hatte, und erhob Vorwürfe. Laut Strafantrag soll der Arzt durch die Verabreichung der Infusion für den Tod des Mannes verantwortlich sein. Dieser war nach der Gabe einer Infusion durch den Arzt kollabiert und an den Folgen des Zusammenbruchs gestorben.

Befragung des Angeklagten gestartet

Weiters habe der Arzt "von Mai 2007 bis Mai 2025 grob fahrlässig eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von zumindest 6.550 Personen herbeigeführt". Entgegen den Vorschriften der ärztlichen Kunst habe er seinen Patienten nur als Nahrungsmittel zugelassene Essenzen intravenös verabreicht. Staatsanwältin Ines Küttler verwies auf eine Untersuchung der Infusionslösungen: "Diese waren nicht rein, sie enthielten Erde und Aschepartikel." Statt in einem Labor seien diese "in einem Hinterhof zusammengebraut" worden - durch die Verunreinigungen könnten sich Thromben bilden.

Der Prozess wurde mit der Einvernahme des Angeklagten gestartet, erst an einem späteren Verhandlungstag sollen die zahlreichen Sachverständigen befragt werden, die sich mit dem Fall beschäftigt hatten.

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