Mordprozess gegen steirischen Winzer in St. Pölten gestartet

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von Agenturen

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig

Bild: APA/APA/CHRISTOPHER ECKL/CHRISTOPHER ECKL


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Am Landesgericht St. Pölten hat am Donnerstag ein für vier Tage anberaumter Mordprozess gegen einen steirischen Winzer begonnen. Dem 58-Jährigen wird vorgeworfen, eine 71-Jährige mit einem Schlafmittel getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem als Sterbehilfe getarnten Mord aus. Der Angeklagte bekannte sich dazu nicht schuldig, laut Verteidiger wurde die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe geleistet. Ein Urteil dürfte am 17. April fallen.

Der Winzer soll der vermögenden und mit ihm in einer engen Beziehung stehenden Witwe am 7. März 2025 bei ihr zu Hause im Bezirk St. Pölten eine Überdosis Natrium-Pentobarbital gegeben haben. Das beim assistierten Suizid nach dem Sterbeverfügungsgesetz eingesetzte Medikament dürfte der Beschuldigte in einer Flüssigkeit aufgelöst und der 71-Jährigen zur Einnahme auf das Nachtkästchen gestellt haben. Der Frau soll der Angeklagte dabei laut Staatsanwältin "vorgegaukelt haben", dass es sich um ein Magenschutzmittel handle, das sie im Rahmen einer mehrwöchigen Kur einnehmen müsse.

Die 71-Jährige habe das Medikament in der Folge in Unkenntnis seiner tödlichen Wirkung eingenommen und in diesem Moment - trotz der am 20. Februar 2025 errichteten Sterbeverfügung - keinen Sterbewillen gehabt, wird seitens der Staatsanwaltschaft schlussgefolgert. Als Grund dafür wurde neben weiteren Indizien eine neue und besser wirkende Schmerztherapie für die nach einem schweren Schlaganfall bettlägerige, auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesene Frau genannt. Zudem habe es eine Versöhnung mit der Tochter und eine erhöhte Besuchsanzahl gegeben.

Alleinerbe seit 2022

Die Pensionistin hatte den Beschuldigten bereits 2022 in einem Testament zum Alleinerben eingesetzt. Kurz vor dem Konsum des tödlichen Medikaments soll der Angeklagte der Frau erneut ein Testament diktiert haben, um die bereits zuvor erfolgte Enterbung der Tochter der 71-Jährigen noch konkreter und wirkungsvoller auszugestalten. Das Dokument sei auf 1. Februar 2022 rückdatiert worden.

Kennengelernt hatten sich der 58-Jährige und die Seniorin bereits 2019. Später entwickelte die Pensionistin Liebesgefühle für den verschuldeten Winzer, der auch zu anderen wohlhabenden Frauen Kontakt gesucht haben soll. Das Weingut des Beschuldigten ist mittlerweile insolvent. In der prekären finanziellen Lage des Steirers liegt für die Staatsanwaltschaft auch das Motiv. Der Mann handelte laut Anklagebehörde aus Habgier. Er habe so schnell wie möglich das bereits seit einer Schenkung im Mai 2022 ihm gehörende Anwesen der Pensionistin verkaufen wollen, um seine Schulden zu tilgen. Für die 71-Jährige lag ein verbüchertes Wohnrecht vor, das sich wohl wertmindernd auf den angedachten und schuldendeckenden Verkaufspreis von 4,5 Millionen Euro ausgewirkt hätte.

Der Steirer wurde am 15. Juli festgenommen, Untersuchungshaft wurde verhängt. Belastet wurde der Mann im Laufe des Ermittlungsverfahrens von einem Pfleger, der aus Angst um die 71-Jährige mehrfach Audio- und Videoaufnahmen angefertigt hatte, auf denen auch der Angeklagte zu hören ist.

Verteidigung bestreitet Vorwürfe

Der Beschuldigte bestreitet laut seinem Verteidiger-Duo die Vorwürfe. Der 58-Jährige habe als in die Sterbeverfügung eingesetzte Hilfsperson die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe geleistet, argumentierte Bernhard Lehofer, der den Angeklagten gemeinsam mit Michael Dohr vertritt. Es sei das umgesetzt worden, was die 71-Jährige "seit Monaten im Kopf hatte". Ein Motiv gebe es nicht, "denn er hatte schon alles", nach einer Vermögensschenkung im Jahr 2022. "Das Thema Erbe kann man streichen." Für einen Mord gebe es "keine haltbaren Beweise", das "sind alles Spekulationen".

Ebenfalls angeklagt ist der 58-Jährige wegen versuchten Versicherungsbetrugs im Juni 2025 im Zusammenhang mit einem Pkw-Schaden einer Bekannten. Hier zeigte sich der Angeklagte geständig. Der Beschuldigte weist auch eine Vorstrafe wegen gewerbsmäßig schweren Betruges auf, weil er Wein mit Farb- und Geschmacksstoffen versehen und an mehrere Abnehmer verkauft haben soll.

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