Neuer Ermittlungsstrang gegen Ex-BVT-Chefinspektor Egiso Ott
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von AgenturenOtt soll Gesamtpersonalverzeichnis des BMI weitergegeben haben
Bild: APA/APA/ROLAND SCHLAGER/ROLAND SCHLAGER
Ehe am Montag am Wiener Landesgericht der Spionage-Prozess gegen den früheren BVT-Chefinspektor Egisto Ott fortgesetzt wird, haben sich die Strafverfolgungsbehörden zu einem ungewöhnlichen Schritt entschieden. Über die Ediktsdatei der Justiz wurden 36.368 Bedienstete des Innenministeriums, die am Stichtag 1. Februar 2018 ihren Dienst versahen, von einem neuen Ermittlungsstrang gegen Ott informiert. Der Vorwurf der Verletzung der Geheimhaltungspflicht steht im Raum.
Ott wird von der Staatsanwaltschaft Wien verdächtigt, am 4. März 2020 das elektronische Gesamtpersonalverzeichnis des Innenministeriums weitergegeben zu haben, bei dem es sich aus Sicht der Anklagebehörde um ein nicht allgemein zugängliches und der Geheimhaltung unterliegendes Dokument handelt. Es umfasste personenbezogene sowie dienst- und besoldungsrechtliche Daten von allen 36.368 Bediensteten des Innenministeriums.
Diese wurden nun auf Veranlassung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien über die online abrufbare Ediktsdatei von dem "Datenleck" und der Verdachtslage verständigt. Zugleich wurden sie über ihre Opferrechte belehrt und informiert, dass sie sich dem Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte anschließen können.
OStA befürchtete "Lähmung der Justiz"
Dieser Schritt sei zwar außergewöhnlich, aber im Sinn des § 83 Ziffer 5 StPO eine zulässige Form der Zustellung, erklärte OStA-Sprecher Wolfgang Wohlmuth am Donnerstag auf APA-Anfrage. "Es wäre unverhältnismäßig, 36.368 Personen schriftlich zu verständigen. Das würde die Justiz lähmen", sagte Wohlmuth.
Vorangegangen waren Recherchen des "Falter", der im Zusammenhang mit dem "Datenleck" von "einem der schwerwiegendsten Datenschutzvorfälle in der Geschichte der Republik Österreich" schreibt. Es sei nicht auszuschließen, dass die sensiblen Daten "über politische und nachrichtendienstliche Netzwerke" sogar beim russischen Geheimdienst gelandet sein könnten, nimmt der "Falter" an.
Ermittler des Bundeskriminalamts hatten im September 2021 bei einer Hausdurchsuchung beim ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein einen USB-Stick mit dem elektronischen Gesamtpersonalverzeichnis des Innenministeriums sichergestellt. Jenewein behauptete, die Daten wären ihm anonym zugespielt worden.
Im Zuge der Erhebungen der im Innenministerium eingerichteten "AG Fama" stellte sich heraus, dass den Datensatz eine Mitarbeiterin im Innenministerium mit Kontakten ins Kabinett angefordert hatte. Wie sie den Weg zu Jenewein fanden, ließ sich nicht klären, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen beide wurden eingestellt. "Aus Beweisgründen", wie Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, dazu am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage erklärte. Gegen die Ministeriums-Mitarbeiterin war wegen Verrat von Amtsgeheimnissen ermittelt worden, gegen Jenewein wegen Datenverarbeitung in Gewinn- und Schädigungsabsicht, weil er die Daten über einen Messenger-Dienst einem FPÖ-Mitarbeiter weitergeleitet hatte. In diesem Fall erfolgte die Einstellung der Verfahrens auch wegen Verjährung.
"Neue Beweismittel" führten zu neuen Ermittlungen gegen Ott
Vor kurzem hätten "neue Beweismittel" dazu geführt, dass im Zusammenhang mit dem elektronischen Gesamtpersonalverzeichnis nun Ermittlungen gegen Egisto Ott aufgenommen wurden, erläuterte OStA-Sprecher Wohlmuth. Die Ermittlungen seien im Laufen. Das bestätigte auch die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien der APA. Demnach ist nicht davon auszugehen, dass sie in die laufende, bis Ende Mai anberaumte Hauptverhandlung gegen Ott einbezogen werden.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Daten über Ott den Weg zu Jenewein gefunden haben könnten. Ott soll sich nämlich ein Treffen mit der Ministeriums-Mitarbeiterin ausgemacht gehabt haben, nachdem diese das elektronische Gesamtpersonalverzeichnis erhalten hatte. Das Bundeskriminalamt bezeichnete die Frau in einem Bericht als "relevante Informationsquelle für Egisto Ott". Auch bei Ott sichergestellte Chats deuten darauf hin, dass die zwei ein engeres Verhältnis gehabt haben könnten.
Für Egisto Ott gilt die Unschuldsvermutung. Otts Rechtsvertreter war für die APA vorerst telefonisch nicht erreichbar.
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