PVA-Begutachtungen: Schumann kündigt Gesetzesänderung an

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von Agenturen

Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ)

Bild: APA/APA/ROLAND SCHLAGER/ROLAND SCHLAGER


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Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat am Freitag gegenüber der APA eine Gesetzesänderung bei den Begutachtungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) angekündigt. Zuvor hatte die PVA auf APA-Anfrage erklärt, dass "bei Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität" weiterhin kein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bestehe: "Dies zu ändern, obliegt dem Gesetzgeber." Schumann will nun entsprechende Schritte setzen.

"Diese gesetzliche Grundlage wird es geben", erklärte die Ministerin am Vormittag in einem Statement zur APA. "Denn die Menschen brauchen in einer so sensiblen Situation Rechtssicherheit. Diese gesetzliche Grundlage wird auf die Begutachtungsverfahren zugeschnitten sein und die Erarbeitung in enger Abstimmung mit der PVA passieren."

Maßnahmen nach breiter Kritik angekündigt

Schumann hatte bereits am Freitag vor einer Woche - nach breiter Kritik an der Begutachtungspraxis der PVA, des Sozialministeriumservice (SMS) sowie bei Gerichtssachverständigen - mehrere Maßnahmen zur Verbesserung angekündigt. Neben u.a. einem Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter und einem Beschwerdemanagement für PVA und SMS wurde auch der Punkt der Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen genannt - dies solle "ausdrücklich ermöglicht werden", hieß es.

Die Ressortchefin hatte zuvor zu einem Gespräch mit der PVA geladen. Bei dem Treffen sei gemeinsam vereinbart worden, "Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben".

Breite Kritik nach Studie der Arbeiterkammer

Entzündet hatte sich die Debatte an einer vor rund einem Monat veröffentlichten und von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebenen Studie des Foresight-Instituts. Aufgezeigt wurden darin neuerlich Probleme bei Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt. Laut der Erhebung gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfunden zu haben. Die Rede war auch von "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien" und Unterstellungen, Betroffene würden die gesundheitlichen Probleme simulieren.

Die Kritik riss auch nach der Ankündigung des Maßnahmenpakets nicht ab. So forderte etwa der Behindertenverband KOBV am Dienstag unter anderem die nun debattierte gesetzliche Verankerung des Rechts auf Mitnahme einer Vertrauensperson zu allen Begutachtungen.

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PVA: Vertrauensperson nur, wenn Ergebnis der Begutachtung nicht beeinträchtigt wird

Die Pensionsversicherung hatte vor Schumanns Ankündigung einer geplanten Gesetzesänderung auf APA-Anfrage auf den Unterschied zu Pflegegeld-Begutachtungen hingewiesen, denn laut Bundespflegegeldgesetz besteht dort bereits jetzt ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson. "Eine vergleichbare gesetzliche Regelung besteht für Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität derzeit nicht."

Die Pensionsversicherung unterstütze "die Anwesenheit einer Vertrauensperson jedoch selbstverständlich auch in diesen Verfahren", hieß es. In der Praxis würden Vertrauenspersonen die Antragsteller bzw. Antragstellerinnen bereits jetzt schon begleiten.

Zur Frage, wer im Einzelfall über die Ermöglichung der Mitnahme einer Vertrauensperson entscheidet, gab es vorerst keine konkrete Antwort. "Entscheidend für die Anwesenheit der Vertrauensperson während der Begutachtung ist, dass die Erstellung eines objektiven, schlüssigen Gutachtens möglich ist und kein Versuch einer Einflussnahme vonseiten der Begleitperson erfolgt." Die Anwesenheit einer Begleitperson bei der Begutachtung sei "immer dann möglich, wenn der Prozess der Begutachtung (die Interaktion zwischen der*dem Gutachter*in und der zu begutachtenden Person) und/oder das Ergebnis der Begutachtung dadurch nicht beeinträchtigt wird".

Verhaltenskodex: "Weiterentwicklung bestehender Standards und Prozesse"

Zu dem vor einer Woche angekündigten Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter hieß es nun seitens der PVA zur APA, dieser werde "erarbeitet" und nach Fertigstellung allen Gutachterinnen bzw. Gutachtern "zur Verfügung gestellt". Der Kodex stelle "eine Weiterentwicklung bestehender Standards und Prozesse dar, die in der Pensionsversicherung bereits angewendet werden".

"In diesem Zusammenhang ist das Leitbild der Pensionsversicherung für alle Mitarbeitenden bereits seit Jahren gültig", hieß es. Medizinische Begutachtungen wären auch bisher "klaren Qualitätsstandards" gefolgt.

Schulungen: Laufende Bemühungen, "Services für Versicherte zu verbessern"

Bezüglich der angekündigten Verstärkung von Schulungen der Gutachterinnen und Gutachter hieß es seitens der PVA, man arbeite "laufend daran, unsere Services für unsere Versicherten zu verbessern". Dazu zähle selbstverständlich auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden. "Für Sozialversicherungsträger tätige Gutachter*innen müssen sich über die ÖBAK (Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung, Anm.) zertifizieren und regelmäßig rezertifizieren, wobei hier vordergründig der Prozess der Begutachtung, die gesetzlichen Regeln und Verhaltensregeln unterrichtet werden. Innerhalb der PV erfolgen weitere praxisnahe Einschulungen durch erfahrene Kolleg*innen."

Darüber hinaus erklärte die Pensionsversicherung, Gutachter und Gutachterinnen seien "wie alle in Österreich tätigen Ärzt*innen im Rahmen der geltenden Berufsgesetze zu laufenden Weiter- und Fortbildungen verpflichtet, um am letzten wissenschaftlichen Stand ihres Fachgebietes zu sein". Im Rahmen der laufenden Qualitätskontrollen würden in verschiedenen Settings die medizinischen Inhalte besprochen "und bei Bedarf gezielte Schulungen organisiert".

"Seit jeher Fokus auf hohe Qualität in der Begutachtung"

Zu den von Schumann und auch der PVA angekündigten Qualitätsbemühungen hieß es, die Pensionsversicherung habe "seit jeher einen Fokus auf hohe Qualität in der Begutachtung gelegt". Die Prozesse dazu würden "laufend optimiert". Die Gutachterinnen und Gutachter im Auftrag der Pensionsversicherung seien "Fachleute mit langjähriger Berufserfahrung und zumeist - neben der gutachterlichen Tätigkeit - auch klinisch tätig", so die PVA. Dadurch werde gewährleistet, "dass Expertise für alle relevanten Krankheitsbilder stets vorhanden ist".

Zur angekündigten Verbesserung des Beschwerdemanagements der Pensionsversicherung hieß es, die entsprechenden Maßnahmen würden derzeit gemeinsam mit dem Bundesministerium erarbeitet "und in weiterer Folge in das Beschwerdemanagement der Pensionsversicherung integriert".

FPÖ: "Sozialpolitisches Totalversagen"

Scharfe Kritik kam von den Oppositionsparteien. FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch sagte in einer Aussendung, die vor einer Woche angekündigte Verbesserungen hätten sich als "leere Versprechungen" entpuppt. Das System würde "auf dem Rücken der Schwächsten" versagen. Die Abgeordnete ortete ein "sozialpolitisches Totalversagen und Inkompetenz der SPÖ-Sozialministerin Schumann".

Die Klarstellung der PVA, wonach weiterhin keinen Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bestehe, stelle "eine unfassbare Demütigung für alle betroffenen Bürger in Österreich" dar. Damit sei "die groß angekündigte Initiative von SPÖ-Sozialministerin Schumann bereits gescheitert, bevor sie überhaupt begonnen" habe. Belakowitsch forderte "jetzt und ohne jede weitere Verzögerung" eine "gesetzliche Klarstellung".

Grüne: Willkür "Tür und Tor" geöffnet

Für den Grünen Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner zeigt die Klarstellung der PVA vom Freitag, "schwarz auf weiß, wie wenig die Ankündigungen vom letzten Freitag bisher wert waren". Dass Ministerin Schumann nun eine gesetzliche Grundlage ankündigt, sei "ein notwendiger Schritt, aber auch nicht mehr".

Die Aussagen der PVA, wonach eine Begleitperson nur dann möglich sei, wenn sie den Ablauf "nicht stört" oder keine "Einflussnahme" erfolgt, öffne der Willkür "weiterhin Tür und Tor". Dies werfe auch ein "bezeichnendes Licht" auf die übrigen Ankündigungen: "Verhaltenskodex, Leitfäden oder Beschwerdemanagement bleiben damit eine Frage der Freiwilligkeit statt verbindlicher Rechte. Hier braucht es endlich klare Standards." Bezüglich der Gutachter-Zertifizierungen forderte er eine "schonungslose Überprüfung". "Zusätzliche Fragen" werfe auf, dass die Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK) von den Sozialversicherungsträgern selbst getragen wird, so der Abgeordnete.

AK erfreut

"Gut, dass unsere Forderung jetzt von der Politik rasch umgesetzt wird", zeigte sich der oberösterreichische AK-Präsident Andreas Stangl erfreut. "Man sieht, dass es sich im Sinne der Versicherten ausgezahlt hat, dass wir so starken Druck gemacht haben." Er pocht aber darauf, dass auch Vorbefunde stärker berücksichtigt werden.

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