Sieben Jahre für Beteiligung an Bankomat-Sprengungen in Wien

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von Agenturen

Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt

Bild: APA/APA/HANS PUNZ/HANS PUNZ


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Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht gegen zwei Männer verhandelt worden, die im Vorjahr die berüchtigte Bankomat-Sprenger-Bande unterstützt haben sollen, der allein in der Bundeshauptstadt insgesamt 14 Coups zugeschrieben werden. Ein 27-jähriger Algerier wurde nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er der niederländischen Bande "viel geholfen" hatte, wie der Staatsanwalt eingangs der Verhandlung erklärte.

Der Algerier hatte den Kriminellen eine Wohnung in Wien-Donaustadt zur Verfügung gestellt, E-Roller zur Tatbegehung bei zwei Bankomat-Sprengungen in Wien-Liesing und Wien-Leopoldstadt sowie Mietautos zur Flucht vermittelt. Am 6. April 2025 waren zwei Täter von der Polizei angeschossen worden, wobei einer festgenommen werden konnte. Dem anderen gelang es dagegen, sich in die im 22. Bezirk angemietete Wohnung zu retten, wo ihn die beiden Angeklagten ärztlich versorgt und mit frischem Gewand ausgestattet hätten, wie der Staatsanwalt ausführte: "Sie haben ihn reisefertig gemacht."

Der Mann sei in weiterer Folge in die Niederlande zurückgekehrt. Aufgrund am Tatort sichergestellter DNA-Spuren konnte allerdings seine Identität ermittelt werden, was dank länderübergreifender Polizeiarbeit seine Festnahme ermöglichte.

Erstangeklagter räumte "Unterstützungshandlungen" ein

Der Algerier gab zu, der kriminellen Gruppierung eine Wohnung zur Verfügung gestellt zu haben. Es sei ihm aber ausschließlich um die Mieteinnahmen - insgesamt 5.000 Euro - gegangen. "Als ich erfahren habe, was die machen, habe ich sie rausgeworfen", behauptete der 27-Jährige. Er habe der Bande weiters eine Bekannte vermittelt, die sich darum gekümmert hätte, den Kriminellen die benötigten Fahrzeuge zu besorgen, räumte er ein. "Insofern hat es Unterstützungshandlungen gegeben", erklärte Alexander Philipp, der Verteidiger des 27-Jährigen.

Der Zweitangeklagte - ein 34-jähriger Österreicher - stellte solche dagegen gänzlich in Abrede. Er habe mit dem Erstangeklagten ausschließlich Suchtgift konsumiert, von dessen Verbindung zu den Bankomat-Sprengern aber nichts gewusst, erläuterte sein Verteidiger Nikolaus Rast. Dass der BMW seines Mandanten regelmäßig in der Nähe der Täterwohnung geparkt war, belege nicht die Anwesenheit des 34-Jährigen in dieser Unterkunft: "Er hat oft seine Schwester besucht. Die wohnt zufällig 100 Meter Luftlinie von dieser Wohnung entfernt." Dass die Ex-Freundin des Erstangeklagten seinen Mandanten belaste, sei ebenfalls kein Schuldnachweis. Sie habe in diesem Kontext stets nur den Vornamen des Mannes genannt und sich nicht auf eigene Wahrnehmungen, sondern Erzählungen des Algeriers berufen. "Dieser Vorname ist ein Allerweltsname. Ich kenne allein sieben Männer, die so heißen", meinte Rast.

Ein Schöffensenat folgte dieser Verantwortung. Der 34-Jährige wurde von der Beteiligungshandlungen an den Bankomat-Sprengungen freigesprochen. Für gewerbsmäßigen schweren Betrug - er hatte ungerechtfertigterweise Notstandshilfe bezogen, obwohl er gezählte 99 Mal im Kasino war und dabei bis zu 80.000 Euro pro Besuch einsetze - fasste der fünf Mal Vorbestrafte allerdings 15 Monate unbedingte Haft aus.

Auch Suchtgift-Geschäfte von Anklage umfasst

Der Algerier wurde wiederum zusätzlich zu Suchtgift-Geschäften in größerem Stil schuldig erkannt. Er gab zu, seit Herbst 2024 eineinhalb Kilogramm Kokain sowie vier Kilogramm Cannabis verkauft zu haben. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

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