StA Linz für Ermittlungen gegen Thomas Schmid zuständig
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von AgenturenThomas Schmid bei seiner Zeugeneinvernahme Anfang März
Bild: APA/APA/FOTOKERSCHI.AT/FLORIAN REISINGER/FOTOKERSCHI.AT/FLORIAN REISINGER
In der Frage, wer die Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage im Postenschacher-Prozess gegen Thomas Schmid führen muss, ist eine Entscheidung gefallen. Die Generalprokuratur bestimmte am Dienstag die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Linz. Diese hatte zuvor die Ermittlungen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten, die sah sich jedoch nicht zuständig. Ermittelt wird gegen Schmid nach einer Anzeige von Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz.
Begründet wird die Entscheidung der Generalprokuratur, über die auch der "Kurier" berichtete, in einer Presseaussendung vom Mittwoch damit, dass das Ermittlungsverfahren gegen Thomas Schmid zum Verfahrenskomplex CASAG bereits im Dezember 2024 in Anwendung der Kronzeugenregelung eingestellt wurde. Auch sonst liege gegen ihn im Abtretungszeitpunkt kein offenes Ermittlungsverfahren bei der WKStA vor.
"Das Ermittlungsverfahren zum Faktum Postenbesetzung Finanzamt Braunau ist beendet. Ein enger sachlicher Zusammenhang zu diesem Faktum erschließt sich daher nicht. Auch die Kronzeugenregelung begründet nach Ansicht der WKStA keinen engen sachlichen Zusammenhang", erläuterte zuletzt WKStA-Sprecherin Caroline Czedik-Eysenberg gegenüber der APA. Dieser Begründung folgte die Generalprokuratur im Wesentlichen.
Ein "enger sachlicher Zusammenhang" der vorgeworfenen Falschaussage bestünde zwar im Zusammenhang mit dem Verfahrenskomplex "Besetzung der Position des Vorstands des (vormaligen) Finanzamts Braunau Ried-Schärding", heißt es. Aber: Zu diesem Verfahrensstrang sei bereits Anklage beim LG Linz erhoben und kein Ermittlungsverfahren der WKStA mehr anhängig.
Kurz brachte Sachverhaltsdarstellung ein
Die Staatsanwaltschaft (StA) Linz hatte auf Basis einer von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eingebrachten Sachverhaltsdarstellung das neue Ermittlungsverfahren gegen Schmid eingeleitet. Der Anwalt von Kurz wirft darin Schmid vor, im Postenschacher-Prozess, bei dem es um die Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau geht, die Sachlage falsch dargestellt zu haben. Thema im Prozess war nämlich auch die zeitlich frühere Besetzung des Finanzamts in Freistadt. Schmid sagte im Prozess in Linz aus, er habe von dieser "wenig bis gar nichts" mitbekommen.
Eine Beamtin im Finanzministerium hatte im Prozess in Linz jedoch berichtet, dass es bereits bei dieser Gerüchte zu Interventionsversuchen durch Schmid zugunsten des später beim Finanzamt Braunau zum Zug gekommenen Bürgermeisters gegeben habe. Nachdem die Interventionsversuche bei der Besetzung des Finanzamts Freistadt erfolglos geblieben waren, sei dem Bürgermeister versprochen worden, dass er bei der nächsten Besetzung zum Zug komme - das war der Posten für Braunau. Ein anderer als Zeuge geladener Finanzbeamter berichtete, dass er auf Geheiß Schmids damals den Bestgereihten im Hearing für den Chefsessel in Freistadt angerufen und aufgefordert habe, den Posten nicht anzutreten.
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