Wiener rammte bei Verfolgungsjagd zwei Polizeiautos

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von Agenturen

Der Lenker sollte wegen eines kaputten Seitenspiegels anhalten

Bild: APA/APA/MAX SLOVENCIK/MAX SLOVENCIK


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Bei einer filmreifen Verfolgungsjagd hat ein 38-jähriger Renault-Lenker am Dienstagabend zwei Polizeiautos in Wien gerammt. Zuvor forderten ihn Polizisten in der Inneren Stadt auf, wegen eines kaputten Seitenspiegels stehen zu bleiben, erklärte Polizeisprecherin Anna Gutt gegenüber der APA am Mittwoch. Der Lenker ignorierte jedoch Blaulicht und Beamte und flüchtete mit fast 100 km/h über mehrere Straßenzüge. Schließlich wurde er gestellt und auf freiem Fuß angezeigt.

Bei seiner Flucht ignorierte er Verkehrsregeln und gefährdete die Sicherheit mehrerer Verkehrsteilnehmer, wie die Polizei berichtete. So mussten ein Linienbus und Fahrradfahrer dem Lenker ausweichen. Umgehend war weitere Unterstützung von der Polizei angefordert worden. Diese versuchte, mit zivilen Streifenwagen am Getreidemarkt und der Fillgradergasse Straßensperren zu errichten. Beide Autos wurden von dem 38-Jährigen gerammt und nach Angaben der Polizei schwer beschädigt. Zudem wurde eine Polizistin leicht am Bein verletzt und war nicht mehr dienstfähig.

Wagen war ausgeborgt

In der Schadekgasse in Mariahilf ist das Fahrzeug dann ohne jede Spur vom Lenker aufgefunden worden. Wie sich in der Folge herausstellte, war der Renault nur von einem Bekannten ausgeborgt. Dieser öffnete verdutzt den Beamten seine Wohnungstür und gab Adresse und Namen des Tatverdächtigen heraus. Gegen 1.00 Uhr wurde der Österreicher schließlich in seiner Wohnung in Wien-Penzing angetroffen. Er stritt die Vorwürfe ab und wollte nicht von einem Amtsarzt untersucht werden. Nach Ansicht der Beamten stand er unter Suchtmitteleinfluss.

Die Lenkberechtigung des Mannes ist bereits in der Vergangenheit entzogen worden. Angezeigt wurde er auf Anordnung der Wiener Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des mehrfachen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der schweren Körperverletzung, der mehrfachen Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr, der Nötigung sowie des Verstoßes gegen zahlreiche verkehrsrechtliche Bestimmungen.

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