Urteilsverkündung im Wöginger-Prozess
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von AgenturenBei einem Schuldspruch drohen Wöginger bis zu fünf Jahre Haft
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Nach 14 Prozesstagen inklusive einer Ehrenrunde über das Oberlandesgericht Linz, das eine anfangs ausgesprochene Diversion gekippt hat, stehen heute, Montag, die Urteile im "Postenschacher"-Prozess am Programm. ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamten drohen im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft, die Staatsanwaltschaft hat einen unbedingten Strafteil verlangt.
Konkret geht es in dem Prozess um den Vorwurf, im Jahr 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt zu haben. Wöginger wird zur Last gelegt, mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben. Alle drei bestreiten die Anschuldigungen.
Der Ortschef bat Wöginger um "ein gutes Wort"
Zum Hintergrund: Zu Weihnachten 2016 wurde der Vorstandsposten für das Finanzamt Braunau/Ried/Schärding (kurz FA Braunau) ausgeschrieben. Neben der interimistischen Leiterin Christa Scharf bewarb sich u.a. auch ein oberösterreichischer ÖVP-Bürgermeister um den Job. Er hatte im Vorfeld seinen Parteifreund Wöginger in dessen Abgeordneten-Sprechstunde seine Bewerbungsunterlagen gegeben und ihn gebeten, ein gutes Wort für ihn einzulegen. Wöginger gab das "Bürgeranliegen", wie er es nennt, an Thomas Schmid weiter.
Nachdem der "Flurfunk" in der Linzer Finanzverwaltung das bereits hatte erwarten lassen, setzte sich beim Hearing am 13. Februar 2017 der Ortschef tatsächlich durch. Scharf fühlte sich diskriminiert und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. Sie erstattete Anzeige gegen die Kommissionsmitglieder und brachte so die Sache ins Rollen. Die Anklage stützt sich allerdings auch auf Chats, die auf Thomas Schmids Handy gefunden wurden. Sie sollen die Intervention belegen.
Schmid soll für Wöginger interveniert haben
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) klagte Wöginger und die zwei Beamten, die in der Hearingkommission gesessen sind, wegen Amtsmissbrauchs und die beiden Beamten zudem wegen Falschaussage vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Schmid entging aufgrund seines Kronzeugenstatus einer Anklage.
Die WKStA geht davon aus, dass Schmid auf Geheiß Wögingers bei einem Kommissionsmitglied für den Bürgermeister interveniert und dieses - der Zweitangeklagte - im Hearing den Ortschef bevorzugt habe. Der Erstangeklagte war der Vorsitzende der Kommission und habe aufgrund eigener ÖVP-Nähe zugunsten des Bürgermeisters gehandelt, so die Anklage.
Hearing in Freistadt rückte in den Fokus
Im Zuge des Prozesses richtete sich die Aufmerksamkeit auch auf die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Freistadt/Rohrbach/Urfahr (kurz FA Freistadt) drei Monate vor jener im FA Braunau. Dort hatte sich der Bürgermeister ebenfalls beworben, war aber nicht zum Zug gekommen. Auffällig war, dass eine Beamtin, die sich dagegen ausgesprochen hatte, das Bürgermeisteramt als Leitungserfahrung zu werten, bei der Kommission für Braunau plötzlich nicht mehr mit an Bord war und die anderen Mitglieder den Ortschef besser beurteilten als beim ersten Mal.
Als einer der ersten Zeugen war im Prozess Thomas Schmid am Wort. Er stellte es so dar, dass er Wöginger einen Gefallen tun wolle, weil man ihn im Finanzministerium als Partner im Parlament gebraucht habe. Wöginger selbst habe Druck aus Oberösterreich verspürt, dem Ortschef den Job zu verschaffen, so Schmid. Weil er in Schmids Aussagen Ungereimtheiten sah, zeigte Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Schmid wegen mutmaßlicher Falschaussage an, der Kronzeuge sieht sich nun mit Ermittlungen konfrontiert.
Tickerverbot hielt nur kurz
Weiterer Aufreger im Prozess war das zwischenzeitlich verhängte Liveticker-Verbot. Beantragt hatte es der Verteidiger eines der mitangeklagten Finanzbeamten, der Anwalt des zweiten Beamten wollte dann gleich noch die Berichterstattung untertags verbieten lassen, scheiterte damit aber. Auch das Tickerverbot war nach einem Verhandlungstag wieder Geschichte. Wögingers Verteidiger zitierte in seinem Schlussplädoyer sogar aus den Livetickern mehrerer Medien.
Die Verteidiger plädierten allesamt auf Freispruch, die WKStA will einen Schuldspruch und eine Kombination aus einer bedingten Haft- und unbedingten Geldstrafe. Diese könne sich in der ungefähren Höhe der Geldbußen bei der gekippten Diversion (44.000 Euro für Wöginger, 22.000 bzw. 17.000 Euro für die anderen) bewegen. Das Urteil wird um 14 Uhr verkündet. Dass es rechtskräftig wird, gilt als unwahrscheinlich.
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