Verhinderter Swift-Attentäter zu Terror-Anklage geständig

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von Agenturen

Die Angeklagten verbargen ihre Gesichter vor den Fotografen

Bild: APA/APA/ROLAND SCHLAGER/ROLAND SCHLAGER


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Unter regem Medieninteresse hat am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um einen mutmaßlich verhinderten Terror-Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion begonnen. Zwei jungen Männern werden schwere terroristische Straftaten vorgeworfen - darunter Beihilfe zum versuchten Mord und Reisen zu terroristischen Zwecken. Der Erstangeklagte Beran A. bekannte sich zum Großteil der Vorwürfe schuldig.

Laut Anklage war Beran A. (21) spätestens am 21. Juli 2024 fest entschlossen, im Namen der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) am 9. August 2024 ein Attentat im voll besetzten Happel-Stadion zu verüben. Er wurde dank einer Warnung aus dem Ausland zwei Tage vor dem Termin von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) festgenommen.

"Ich muss den Jihad machen"

"Ich hab' gewusst, dass ich etwas machen muss. Sonst bin ich im Höllenfeuer", sagte der 21-Jährige am späten Nachmittag, als er zu seinen Anschlagsplänen in der Bundeshauptstadt befragt wurde. Er habe gewusst, "ich muss den Jihad machen, aber ich hatte Angst zu sterben", gab Beran A. zu Protokoll. Hinsichtlich eines Anschlagsziels habe er "viele Ideen gehabt", sei dann aber auf das Taylor Swift-Konzert gekommen. Was die Tatmittel betrifft, habe er zunächst die Vorstellung gehabt, "die Waffen zu benutzen, die der Wien-Attentäter benutzt hat".

Dann besorgte er sich jedoch eine Bombenbau-Anleitung. Der Versuch, eine Bombe herzustellen, sei ihm aber nicht gelungen. Er sei dann "auf Messer" gekommen, "weil ich wusste, dass das mit den Bomben nicht funktionieren wird". Zur Wahl der Waffen kommunizierte Beran A. mit mehreren einschlägigen Chat-Gruppen und auch mit einem ranghohen IS-Mitglied, der zuständig für Märtyrer-Operationen war: "Ich habe Bestärkung gesucht. Es hat mir gefallen, Aufmerksamkeit zu bekommen."

Mitangeklagt ist mit dem optisch fast noch jugendlich wirkenden Arda K. (21) ein zweiter mutmaßlicher IS-Terrorist. Der Staatsanwalt will beweisen, dass die beiden mit dem in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. eine hochgefährliche IS-Terror-Zelle gebildet und bereits Ende 2023 die Ausführung von drei zeitgleichen Anschlägen im Namen des IS geplant hatten. Das streiten Beran A. und Arda K. ab. Es habe kein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen gegeben. Arda K. gab aber zu, nach Istanbul gereist zu sein, um dort im März 2024 einen Anschlag zu begehen, die entsprechenden Pläne aber nicht umgesetzt zu haben.

Mehrere Anschlagspläne inkriminiert

Laut Anklage sah ihr gemeinsamer Tatplan vor, am 11. März 2024 getrennt voneinander in Mekka, Istanbul und Dubai zeitgleich Polizisten oder Sicherheitsleute zu töten. Während Beran A. und Arda K. jeweils unverrichteter Dinge aus Dubai bzw. Istanbul zurückkehrten, stach Hasan E. vor der Al-Haram-Moschee in Mekka - am "heiligsten Ort des Islam", wie der Staatsanwalt betonte - einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals. Ehe er überwältigt werden konnte, verletzte er vier weitere Personen.

Der 21-Jährige wartet seither in einem Gefängnis in Saudi-Arabien auf den Ausgang seines von den saudischen Behörden geführten Strafverfahrens. "Die österreichische Botschaft in Riyadh steht seit Bekanntwerden der Verhaftung mit ihm in Kontakt und leistet konsularische Unterstützung im Rahmen von Haftbesuchen", hieß es am Dienstag in einem Statement des Außenministeriums zu Hasan E. Demnach gibt es auch laufenden Austausch mit der Familie des 21-Jährigen sowie mit den saudischen Behörden. "Der Betroffene hat einen Pflichtverteidiger. Das Strafverfahren läuft noch, die Botschaft bemüht sich um regelmäßige Prozessbeobachtung. Es ist weiterhin nicht bekannt, welches Strafmaß von der Anklage gefordert wird", teilte das Außenministerium auf APA-Anfrage mit und hielt fest, dass aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine weiteren Details kommuniziert würden.

In Wiener Neustadt wird den beiden Angeklagten vorgeworfen, Hasan E. in seiner Tat bestärkt zu haben, etwa in stundenlangen Telefonaten in den Tagen vor dem Anschlag. Beran A. habe nach seiner Rückkehr nach Österreich mehrmals gegoogelt, etwa "mekka attack" oder "istanbul-bomb", obwohl es in Saudi-Arabien keine Berichterstattung über den Vorfall gegeben habe, erläuterte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag. Das belege "eindeutiges Täterwissen", war er überzeugt. Auch der Zweitangeklagte habe sich der Beitragstäterschaft zum Anschlag in Mekka schuldig gemacht. Als nach dem mutmaßlich vereitelten Anschlag auf das Swift-Konzert in medialen Berichten von einem dritten Mann neben Beran A. und Hasan E. die Rede war, sei Arda K. sofort klar gewesen: "Ich bin Mr. X", zitierte der Staatsanwalt aus dessen Einvernahme.

"Mit der Geschichte in Mekka" habe er nichts zu tun, hatte Beran A. zu Beginn seiner Befragung betont. In seiner Einvernahme relativierte er dann jedoch seine Verantwortung. Hasan E. sei im Februar 2024 entschlossen gewesen, einen Anschlag in Mekka zu machen und habe "auch für mich eine Operation geplant, sonst bricht er den Kontakt mit mir ab". Das sei für ihn nicht in Frage gekommen: "Er war meine einzige Bezugsperson zum Jihad und zum IS."

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"Ich wollte in den Jihad"

"Ich wollte unbedingt alles schnell lernen im Islam", gab Beran A. an. Auf die Frage nach dem Warum erklärte er: "Ich wollte einen Sinn. Ich wollte in den Jihad." Die Videos von Denis Cuspert - ein aus Deutschland stammender Jihadist und Terrorist, der in Syrien getötet wurde - hätten ihn "überzeugt". Die Videos von Cuspert "hatten eine Ästhetik, die mein Herz öffnete".

Hasan E. habe ihn aufgefordert, sich "ein islamisches Land auszusuchen", in dem er, Beran A., einen Anschlag machen sollte. Er habe Iran und Afghanistan vorgeschlagen, aber Hasan habe ihn auf Dubai gebracht, was ihm ursprünglich gar nicht recht gewesen sei: "Ich habe Angst, aus Europa raus zu reisen."

"Es war ein Insider-Job für uns drei"

"Es war ein Insider-Job für uns drei", hatte Beran A. in einem Abschiedsvideo an seine Familie erklärt, nachdem er sich entschlossen hatte, nach Dubai zu reisen. Von der Richterin ausdrücklich gefragt, ob Hasan und Arda zu diesem Zeitpunkt ihre Anschläge in Mekka bzw. in Istanbul "durchziehen "wollten, erwiderte der Beran A.: "Für die beiden war das fix." Er dagegen habe "ausprobieren wollen, ob ich das tatsächlich schaffen kann, so einen Anschlag."

Hasan E. habe "direkt beim Fastenbrechen des Ramadan zuschlagen wollen". Ihm sei "klar gewesen, dass ich nicht mitmachen werde, aber vielleicht geschieht ein Wunder". Beran A. bestätigte, dass sich alle drei jungen Männer in Mekka, Dubai und Istanbul Messer gekauft hätten: "Jeder Schritt, den ich getätigt habe, ist von Hasan gekommen."

Am 12. März 2024 habe er in Dubai mit zwei erworbenen Messern "einen Polizisten gesucht. In meinem Kopf sah das alles ganz einfach aus." Er habe zunächst "keinen Polizisten oder Soldaten gefunden" und sei daher einem Touristen gefolgt. Da habe er "eine Panikattacke bekommen". Er habe nicht zustechen können: "Es kommt die Empathie."

In weiterer Folge habe er mehrere Soldaten verfolgt: "Ich habe es nicht geschafft. Ich habe mir vorgestellt, dass ich auf einen Menschen mit einer Waffe einsteche." Dreieinhalb Stunden habe "das Ganze" gedauert. Er sei "schwach geworden" und habe "einen Rückzug gemacht." Er habe "ein Gefühl des Versagens empfunden. Ich habe mich wie ein Loser gefühlt", sagte Beran A. Er sei davon ausgegangen, "dass ich in die Hölle gehe", weil er nichts gemacht habe.

Fast die gesamte Palette an terroristischen Straftaten angeklagt

Angekreidet wird den angeklagten mutmaßlichen IS-Anhängern - Arda K. kommt in der heutigen Verhandlung aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr zu Wort - fast die gesamte im Strafgesetzbuch (StGB) enthaltene Palette an terroristischen Straftaten, darunter versuchter Mord bzw. Beitrag zum versuchten Mord im terroristischen Kontext (§ 278 c Absatz 2 StGB) sowie Reisen für terroristische Zwecke (§ 278 g StGB). Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen den Angeklagten nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bis zu 20 Jahre Haft.

Zum gesamten Swift-Komplex, der vorerst nicht erörtert wurde, bekannte sich Beran A. eben so schuldig wie zur Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, zum Vorwurf der gefährlichen Drohung und dem Versuch, sich illegal Waffen zu beschaffen. Auch Arda K. war zur Reise nach Istanbul und den Anschlagsabsichten sowie dazu geständig, seiner Freundin eingeredet zu haben, sich dem IS anzuschließen. Nicht jedoch dazu, Hasan E. bestärkt zu haben. Die beiden Angeklagten gaben auch an, dass ihre Reise- und Anschlagspläne untereinander nicht abgesprochen gewesen seien.

Zum Grund für Hasan E.'s Terrorbereitschaft in Mekka gab der Erstangeklagte an: "Er hatte die Vision, dass daraus Aufstände entstehen und die Unterdrückung der Moslems gestoppt wird. Am meisten ging es ihm aber darum, seinen Vater wiederzusehen." Dieser war wenige Monate zuvor nach einer schweren Krankheit verstorben. Wie Beran A. sagte, habe Hasan E. im Sinn gehabt, sich nach seinem Anschlag in Mekka festnehmen zu lassen. In weiterer Folge habe Hasan damit gerechnet, "dass er nach ein bis zwei Jahren hingerichtet wird."

Neben der Rechtsvertreterin von Beran A. betonte auch David Jodlbauer, der Verteidiger von Arda K., die führende Rolle von Hasan E. Dieser sei "der Lehrer" gewesen, sein Mandant "der Schüler. Er war ein guter Schüler, ein höriger Schüler". Arda K. sei "indoktriniert, zum Islamismus hingeführt" worden. Hasan sei von sich aus zu einem Anschlag in Mekka bereit gewesen, er habe dahingehend keine Bestärkung benötigt. Er habe seinem Mandanten erklärt: "Wenn du keinen Anschlag machst, kommst du in die Hölle und ich ins Paradies. Und wir sehen uns nie wieder". Das klinge "völlig wahnsinnig", räumte Jodlbauer ein, habe Arda K. aber dazu gebracht, "kurz vor" der Durchführung eines Anschlags zu stehen. Arda K. sei nach Istanbul geflogen, habe dort aber "zurückgezogen", sein terroristisches Vorhaben nicht umgesetzt und nach seiner Rückkehr nach Wien sein Leben bis zu seiner Festnahme im April 2025 weitergelebt.

Verteidigung betonte führende Rolle von Hasan E.

Zuvor hatte Anna Mair die Abhängigkeit von Beran A. von Hasan E. betont. Ihr Mandant habe eine "total schöne Kindheit" erlebt, in der Religion keine große Rolle spielte. Als er 2019 in eine HAK in Wien kam, sei er gemobbt worden. Mädchen hätten sich über ihn lustig gemacht. Ein Mitschüler habe sich seiner angenommen und dafür gesorgt, dass Beran A. beliebter wurde. Dieser Mitschüler war Hasan E.

"Beran sieht zu Hasan auf. Hasan ist der Macher, der für jedes Problem eine Lösung hat. Hasan ist sein Held und sein bester Freund", meinte die Verteidigerin zur Dynamik der zwei jungen Männer. Beran A. habe zu seinem Freund aufgeschaut und diesen "glorifiziert".

Nach einem einjährigen Aufenthalt in der Türkei hätte sich Hasan E. zunehmend mit dem Islam auseinandergesetzt und dem IS zugewandt. Ab dem Frühjahr 2023 habe Hasan E. ihren Mandanten "beeinflusst, manipuliert, indoktriniert". Hasan E. habe einen Anschlag in Mekka geplant. Beran A. sei nicht zur Polizei gegangen, um das zu melden ("Er will keinen Freund verraten"). Stattdessen habe er sich auf Hasans Fantasie von einer "eigenen Terror-Organisation" eingelassen.

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