Hacker sieht Spitals-Modell im Salzkammergut als "Benchmark"
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von AgenturenHacker würdigt die Pläne für das Salzkammergut
Bild: APA/APA/HARALD SCHNEIDER/HARALD SCHNEIDER
Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hat am Dienstag im Landtag ausführlich zur Gastpatientendebatte Stellung genommen - und dabei das kürzlich zwischen Oberösterreich und der Steiermark vereinbarte Konzept für das Salzkammergut gelobt. Die Regelung zur Kooperation im Bereich der Spitäler sei eine "Benchmark", zeigte er sich überzeugt. Scharfe Kritik übte er an der ÖVP in Niederösterreich. Das Gesundheitsmodell dort sei "bequem", befand Hacker in der Fragestunde.
Der Ressortchef verwies auf die geltenden Bestimmungen zur Gesundheitsplanung und -steuerung. Unmissverständlich finde sich in vielen Passagen der Grundsatz, dass jedes Bundesland für die Versorgung seiner Bevölkerung zuständig sei. In Wien würden jedoch 40 Prozent aller Gastpatienten - also Personen, die in einem anderen Bundesland über einen Hauptwohnsitz verfügen - behandelt, erläuterte Hacker. "Es ist im österreichischen Gesundheitswesen nicht vorgesehen, dass ein Bundesland sich in relevanten Versorgungsstrukturen automatisch ohne Vereinbarung auf ein anderes Bundesland verlassen kann", beklagte er.
700 Mio. Euro Negativsaldo befürchtet
Pauschale Abgeltungen, so mutmaßte er, würden offenbar zu keiner Kostenwahrheit führen. Wien weise 2024 in diesem Bereich einen Negativsaldo von 610 Mio. Euro auf. Für 2025 rechne man sogar mit einem Minus in der Höhe von rund 700 Mio. Euro. Man trage zwar überregionale Verantwortung, aber keine gesamte, hob Hacker hervor. Notfälle oder Spezialbehandlungen führe man selbstverständlich durch. Alltagsbehandlungen aus Sicht des Systems seien aber gesetzlich klar definiert. Dort gelte das Prinzip der wohnortnahen Versorgung. Offenbar werde das missverstanden.
"Und daher ist es überhaupt gar keine Frage, dass es in den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen andere Regelungen brauchen wird", zeigte er sich überzeugt. Das Grundprinzip werde dann "Geld folgt Leistung" lauten müssen. Profitieren würde davon auch Tirol, wo man ebenfalls einen Negativsaldo von bis zu 170 Mio. Euro aufweise, versicherte der Stadtrat. Den Vertrag zur Zusammenarbeit zwischen Oberösterreich und der Steiermark würdigte Hacker als "superschlaue" Vereinbarung. "Steiermark hätte auch sagen können, was geht uns das an, was es in Oberösterreich für Probleme gibt. Ich denke, diese Vereinbarung wird die Benchmark und letzten Endes auch die Matrix sein, wo wir Copy and Paste machen werden für die zukünftigen Regelungen im Finanzausgleich zur Finanzierung von überregionaler Versorgung."
Hacker plädierte einmal mehr für die Schaffung von überregionalen Gesundheitsregionen als "Planungsgemeinschaften". Die Frage von Bundesländergrenzen würde sich dann nicht mehr stellen. Wenn der Aufwand finanziert werde, spreche auch nichts dagegen, Patienten aus Niederösterreich weiter zu behandeln, hob er hervor. "Es spricht nur was dagegen, dass wir die Behandlung machen, aber die Finanzierung aus dem Wiener Steuergeld kommen muss."
"Propagandaschlacht" der ÖVP in Niederösterreich
Kritik übte er an der "Propagandaschlacht" der niederösterreichischen ÖVP. Diese unterstütze einen Patienten, der ein Ordensspital in Wien klage. "Sie können sich sicher sein, dass die katholischen Ordensspitäler in Wien das relativ unwitzig finden." Es sei darum nicht schwierig gewesen, mit den betreffenden Trägern eine Vereinbarung zu finden, in der der Anteil der Gastpatienten begrenzt werde. Gespräche mit Niederösterreich hätten nämlich nichts gebracht, die Ordensspitäler seien dort vor "verschlossenen Türen" gestanden, erläuterte Hacker.
"Wenn die ÖVP Niederösterreich jetzt allen Ernstes propagiert, ich bin schuld, dass ihr erfolgreiches Gesundheitsmodell jetzt zerstört wird, kann ich nur sagen: Ja, genau, endlich richtig verstanden." Denn ein Gesundheitsmodell, das davon ausgehe, dass andere Bundesländer die eigenen Aufgaben erledigen würden, sei kein gutes Gesundheitsmodell. "Es ist ein bequemes Gesundheitsmodell, dem stimme ich zu, das kann ich nachvollziehen." Man habe Niederösterreich eingeladen, eine gemeinsame Planung zu machen, dort wolle man aber die Gespräche nicht ernsthaft führen.
Hacker verhehlte nicht, dass die Kosten für das System in Wien höher seien. Man sperre aber in den Wiener Spitälern am Freitagmittag keine Abteilungen zu und am Montag wieder auf, "so wie in unserem benachbarten Lieblingsbundesland". Man operiere nicht nur tagsüber. Patienten würden etwa um Mitternacht am Karfreitag aus Oberösterreich nach Wien gebracht und hier behandelt werden, erinnerte er an einen kürzlich publik gewordenen Fall. "Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach daheim bleiben und einen auf Osterhasen machen, dann können Sie sicher sein, können wir unsere Kosten dramatisch nach unten senken." Das wolle man aber nicht.
Auch Handelsgericht sieht sich nicht für Klage zuständig
In Bezug auf die vom Land Niederösterreich unterstützte Klage hat sich indes nach dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen nun auch das Handelsgericht für nicht zuständig erklärt, bestätigte eine Sprecherin am Dienstag auf APA-Anfrage einen "Krone"-Onlinebericht. Nun ist wieder das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen am Zug, bei dem die Klage ursprünglich eingebracht worden war.
Nach der Zustellung der Klage an das betroffene Krankenhaus hat das Handelsgericht die Zuständigkeit noch einmal geprüft und diese ebenfalls verneint. Es sei unklar, ob wegen Verletzung eines Vertrags oder eines Gesetzes geklagt werde, wie auch die "Krone" über die Begründung berichtete. Da der Patient aus dem Bezirk Mistelbach einen Eventualantrag gestellt hatte, kehrt der Akt zum Landesgericht für Zivilrechtssachen zurück.
Man sei "zurecht von einer komplexen rechtlichen Fragestellung ausgegangen, denn offenbar sind sich nicht einmal die Gerichte im Klaren darüber, wer in dieser Sache zuständig ist", meinte der niederösterreichische Patientenanwalt Michael Prunbauer. "Es war daher richtig, einen Einzelfall als Präzedenzfall vors Gericht zu bringen", erklärte er auf Anfrage. In der Sache selbst sei noch nichts entschieden. "Die medizinische Behandlung hat im Vordergrund zu stehen, eine Benachteiligung von Patientinnen und Patienten aufgrund der Postleitzahl ist und bleibt für mich inakzeptabel", hielt Prunbauer weiters fest.






