Wiener für in Missbrauchsabsicht geführte Chats verurteilt

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von Agenturen

Das am Wiener Landesgericht gefällte Urteil ist bereits rechtskräftig

Bild: APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH


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Ein nach eigenen Angaben pädophiler Wiener ist am Dienstag am Wiener Landesgericht für in Missbrauchsabsicht geführte Chats zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte Mitte Februar 2025 und Ende März 2025 zwei vermeintlich zwölfjährige Mädchen auf Instagram angeschrieben und sie dazu aufgefordert, nach seinen Anleitungen an sich sexuelle Handlungen vorzunehmen. In beiden Fällen handelte es sich allerdings um verdeckte Ermittler des deutschen Bundeskriminalamts.

Die deutschen Polizisten informierten ihre österreichischen Kollegen. Denen fiel es nicht schwer, den Mann auszuforschen. Er hatte seinen Instagram-Account unter seinem Klarnamen angelegt und mit einem aktuellen Foto versehen.

Angeklagter umfassend geständig

Vor einem Schöffensenat legte der 40-jährige Koch nun ein umfassendes und reumütiges Geständnis ab. Er sei sich schon längerem seiner pädophilen Störung bewusst, über die er allerdings "zu spät nachgedacht" habe. "Es war die Neigung. Ich arbeite an mir, dass das nicht mehr vorkommt. Ich kann mich für all das nur entschuldigen", erklärte er zur Motivlage.

Seine Rechtsvertreterin Rafaela Goj (Kanzlei Flatz) wies darauf hin, dass ihr Mandant inzwischen alle 14 Tage einen Termin bei der Männerberatung wahrnimmt, um im Rahmen einer Therapie seine Neigung in den Griff zu bekommen. Im Vorjahr sei außerdem der geliebte Großvater des Mannes gestorben, was beim 40-Jährigen "eine schwere emotionale Krise" ausgelöst habe. Diese habe er mit der versuchten Anbahnung zu unmündigen Mädchen zu kompensieren versucht, erläuterte Goj: "Er schämt sich extrem für das von ihm gesetzte Verhalten."

Dateien mit Kindesmissbrauchsmaterial sichergestellt

"Ich werde alles dafür tun, dass es präventiv nicht mehr passiert", sicherte der Angeklagte zu. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens war bei dem Koch auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Dabei stellte sich heraus, dass er sich seit 2014 über Telegram-Kanäle 52 pornografische Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von unmündigen Minderjährigen und weitere 36 mit mündigen Minderjährigen verschafft und auf diversen Datenträgern abgespeichert hatte.

Der Schuldspruch wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Besitzes von bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial ist bereits rechtskräftig. Der bisher Unbescholtene akzeptierte die über ihn verhängte, mit einer dreijährigen Probezeit versehene Bewährungsstrafe sowie die gerichtliche Weisung, seine Therapie fortzusetzen. Die Staatsanwältin war mit der Entscheidung des Schöffensenats ebenfalls einverstanden.

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