Zwölf Jahre Haft für Wiener nach Schüssen auf Handwerker
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von AgenturenDer Angeklagte will nur zwei "Warnschüsse" abgegeben haben
Bild: APA/APA/NOAH MAY/NOAH MAY
Ein 52-jähriger Floridsdorfer ist am Montag am Landesgericht Wien nicht rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im November 2025 mit seiner Glock 17 auf Kopfhöhe des Lenkers auf dessen Auto gefeuert. Der Mann blieb unverletzt. Er gehörte zu einer Gruppe von Handwerkern, die der nunmehr Verurteilte von seinem Grundstück verscheuchen wollte. Sein Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an.
Der Staatsanwalt hingegen verzichtete auf Rechtsmittel. Fünf der acht Geschworenen befanden den Schützen in dem Anklagepunkt für schuldig. Die Anklage hatte ihm allerdings einen zweifachen versuchten Mord vorgeworfen: Ein weiterer Arbeiter war durch einen Querschläger im rechten Knie schwer verletzt worden. Sechs Geschworene sahen darin keinen Mordversuch. Alle acht einigten sich in diesem Punkt auf das Vergehen einer fahrlässige Körperverletzung.
Der bisher Unbescholtene bekannte sich zu Beginn der Verhandlung als nicht schuldig, es habe sich lediglich um "gezielte Warnschüsse" gehandelt. Ein damals 27-jähriger Rumäne erlitt einen Durchschuss im rechten Knie, zudem gab der Mann auf ein vorbeifahrendes Fahrzeug der Arbeiter einen weiteren Schuss auf Kopfhöhe des Lenkers ab. Eine Scheibe zerbarst. "Hier muss man von absolutem Glück sprechen, dass es die C-Säule (Verbindung zwischen Fahrzeugdach und Kotflügeln, Anm.) gibt und der Schuss hier stecken geblieben ist", erklärte der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung. "Wenn das Projektil auf der Höhe ins Fahrzeug eindringt, wäre mit einer Kopfschussverletzung zu rechnen", die in der Regel tödlich verlaufe, erläuterte auch der gerichtsmedizinische Gutachter.
Staatsanwalt: Angeklagter holte Waffe "seelenruhig"
Insgesamt waren damals sieben Männer auf dem Grundstück des Mannes beschäftigt. Schon in den Tagen zuvor hatten sie dort für den Angeklagten Aufräumarbeiten erledigt. Am 24. November des vergangenen Jahres sei es dann aber zu einer teils handgreiflichen Auseinandersetzung über die Bezahlung gekommen. Daraufhin habe der 52-Jährige "seelenruhig" seine legal besessene Glock 17 aus dem Keller geholt und geladen, schilderte der Staatsanwalt.
Dann soll er die Waffe "lautstark" vor den Arbeitern repetiert haben. Diese seien "in Panik" davongelaufen. Dennoch soll der Schütze zweimal abgedrückt haben. Ein Schuss prallte vom Boden ab und durchschlug das Knie eines Flüchtenden. Der zweite Schuss traf das Auto mit dem ein weiterer Arbeiter die Flucht vor dem Bewaffneten ergriffen hatte.
"Es tut mir fürchterlich leid, dass er durch den Abpraller verletzt worden ist", erklärte der Angeklagte heute. Aber die Absicht, ihn oder den Fahrzeuglenker zu verletzen oder zu töten, habe er nicht gehabt. Einer grob fahrlässigen Körperverletzung bekenne er sich aber schuldig. Dem Verletzten würde er auch Schmerzengeld zukommen lassen, kündigte er an.
Seiner Darstellung nach wollte er die Männer von seinem Grundstück mit Warnschüssen verscheuchen. Auslöser war demnach, dass diese andere Arbeiten verrichteten, als vorher ausgemacht worden sei: "Halt, stopp! Ich hab das nicht veranlasst", habe er gerufen und hinzugefügt, dass er das gar nicht bezahlen könnte. Dann habe man sich für eine "klassisch österreichische Lösung" entschieden und bei einem "Glaserl" Wein im Haus neu verhandelt. Das habe - so der Angeklagte - schließlich auch beim Staatsvertrag funktioniert.
Angeklagter will "Warnschüsse" abgegeben haben
Dieser Plan ging allerdings nicht auf. "Fuchsteufelswild" sollen zwei der Männer auf ihn losgegangen sein. "Die Situation war bedrohlich!", rief der Mann aufgebracht und gestikulierend in Richtung der Geschworenen. Denn seine betagte und kranke Mutter sei auch im Haus gewesen, betonte er. "Ich wollte, dass die Leute verschwinden", erklärte er den Griff zur Waffe. Seiner Erinnerung nach sei der durch den Knieschuss schwer Verletzte bei dem "gezielten Warnschuss in ein Kiesbett" lediglich drei Meter von ihm entfernt gewesen und wollte flüchten. Dann sei ein Fahrzeug mit einem der Männer am Steuer unmittelbar an ihm vorbeigefahren und er habe einen weiteren "Warnschuss" rechts am Fahrzeug vorbei abgegeben, "damit die endlich verschwinden".
Der Verteidiger des Angeklagten hielt zugute, dass er im Anschluss den Angeschossenen mit einem Verband erstversorgte. "Agiert so jemand nach einem doppelten Mordversuch?", fragte Bischof. Laut Gerichtsmediziner wurden durch die "an sich schweren Verletzungen" Gelenke im Knie geöffnet und ein Knochen zertrümmert. Da Blutgefäße verschont geblieben seien, habe eine akute Lebensgefahr bei dem damals 27-Jährigen aber nicht bestanden.
Angeklagter: "Bitte glauben Sie mir!"
Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, es während dieser Tathandlungen ernstlich für möglich gehalten zu haben, dass jemand durch die Schüsse stirbt - der sogenannte bedingte Vorsatz. "Das ist das, was den Tatbestand des Mordes erfüllt", erklärte er im Schlussplädoyer. Zugute hielt er dem Mann seine bisherige Unbescholtenheit.
Verteidiger Josef Philip Bischof sah das freilich anders. "Diese Sicht der Dinge hebelt das ganze System aus", sagte er. Denn sein Mandant müsse "sich nicht frei beweisen". Und: Er habe schließlich niemanden getötet: "Wenn er in Rage ist, leert er das ganze Magazin", allerdings seien nur zwei Schüsse gefallen. "Warum?", wollte der Verteidiger von den Geschworenen wissen. "Der beste Beweis, dass es nicht so ist, ist dass er es nicht gemacht hat!", schloss er sein Plädoyer. Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung lag beim 52-Jährigen selbst. "Bitte glauben Sie mir!", bat er die Geschworenen um Nachsicht.
Der nicht rechtskräftig Verurteilte ist geübt im Umgang mit Waffen: Er geht laut eigener Aussage jährlich schießen. Er war für das Bundesheer an drei UNO-Einsätzen beteiligt. Bei seiner Festnahme hatte er einen Blutalkoholwert von 1,4 Promille. Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, weil er fahrlässig Kriegsmaterial in seinem Einfamilienhaus aufbewahrte - nämlich einen Übungshandgranatenzünder. Zu diesem Punkt bekannte sich der Angeklagte schuldig. Die Geschworenen fanden einstimmig zu einem Schuldspruch.
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