Urteil

Geplanter Terroranschlag auf Swift-Konzert: 15 Jahre Haft für Beran A.

Veröffentlicht:

von Quelle: APA, JOYN News

ZIB 8:00

Hohe Haftstrafen im "Swift-Prozess"

Videoclip • 01:09 Min


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Am Donnerstag ist der 21-jährige Beran A. am Landesgericht Wiener Neustadt von einem Geschworenengericht für den geplanten Anschlag auf ein Konzert von Taylor Swift in Wien schuldig gesprochen worden. Er und der mitangeklagte Arda K. wurden auch wegen Beitrags zum Mordversuch verurteilt, da sie Hasan E. bei einer terroristischen Messerattacke in Mekka bestärkt haben sollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei junge IS-Anhänger wurden in Wiener Neustadt wegen geplanter Terroranschläge und Beteiligung an einer Messerattacke in Mekka schuldig gesprochen.

  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten Hasan E. bei dem Anschlag psychisch unterstützten und trotz Rückkehr nach Österreich weitere Terrorpläne verfolgten.

Beran A. fasste 15 Jahre aus, Arda K. wurde zu zwölf verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren seien die verhängten Strafen tat- und schuldangemessen, führte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung aus. Sie verwies auf den hohen Gesinnungs-, Handlungs- und Erfolgsunwert der zwei jungen Männer. Explizit erschwerend wurden die "religiös motivierend extremistischen Beweggründe" gewertet. Auch der lange Tatzeitraum fiel erschwerend ins Gewicht. Mildernd waren die Tatbegehung im Alter von unter 21 Jahren sowie die teilweise geständige Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung erbat drei Tage Bedenkzeit.

"Wir werden das Urteil in den nächsten Tagen eingehend besprechen und dann eine Entscheidung über allfällige Rechtsmittel treffen", sagte die Verteidigerin von Beran A., Anna Mair, nach der Verhandlung gegenüber der APA. Ihr Mandant sei "auf beides (gemeint: eine umfassende Verurteilung und einen Freispruch vom inkriminierten psychischen Tatbeitrag zum Anschlag von Hasan E. in Mekka) eingestellt gewesen".

David Jodlbauer, der Rechtsvertreter von Arda K., erklärte, der Wahrspruch der Geschworenen und die verhängte Strafe seien zunächst hinzunehmen. Auch er will den Verfahrensausgang mit seinem Mandanten besprechen und dann über mögliche Rechtsmittel entscheiden.


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Ende 2023 Terror-Zelle gebildet

Laut Urteil hatten die beiden Anhänger des "Islamischen Staat" (IS) seit Ende 2023 gemeinsam mit dem gleichaltrigen und demselben Gedankengut verhafteten Hasan E. eine Terrorzelle gebildet.

Im März 2024 planten sie drei zeitgleiche Anschläge in Mekka, Istanbul und Dubai, um damit Aufstände zu initiieren und die "Unterdrückung der Moslems" zu stoppen. Während die beiden Angeklagten unverrichteter Dinge nach Österreich zurückkehrten, stach Hasan E. in Mekka auf einen Sicherheitsbeamten vor der Kaaba ein. Er sitzt seitdem in Saudi-Arabien in Haft und wartet auf den Ausgang seines von den saudischen Behörden geführten Strafverfahrens.

Unterstützt haben sollen ihn die beiden Angeklagten etwa in stundenlangen Telefonaten in den Tagen vor dem Anschlag. Die Geschworenen werteten das als Bestärkung und psychischen Tatbeitrag, was in ihren Augen einstimmig den Tatbestand der terroristischen Straftaten (§ 278 c StGB) in Verbindung mit versuchtem Mord erfüllte.

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