"Kein Anlass"

Justizministerin will Messenger-Überwachung nicht ausweiten

Aktualisiert:

von Seyda Gün

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ)

Bild: APA/HANS KLAUS TECHT


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Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hält eine Ausweitung der Gefährder-Überwachung auf andere Straftatbestände für "sinnvoll". Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) winkt ab. Es gebe dazu "keinen Anlass", sagt sie PULS 24.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regierung einigte sich auf Messenger-Überwachung bei konkreter Gefahr zu besseren Terrorabwehr.

  • Innenminister Karner hält eine Ausweitung auf andere Straftaten sinnvoll und sieht das Justizresort am Zug.

  • Justizministerin Sporrer lehnt ab, sieht keinen Anlass und will erst Erfahrungen aus der Praxis abwarten.

Vergangene Woche einigte sich die Regierung beim Ministerrat auf die Überwachung von Messenger-Diensten bei konkreter Gefährdung. Damit soll die Terrorabwehr in Österreich deutlich gestärkt werden.

Bei "Beide Seiten Live" am Donnerstagabend schloss Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine Ausweitung auf andere Straftaten nicht aus.

Karner hält es für "sinnvoll", dass man die Messenger-Überwachung auch im Bereich des Strafrechts anwendet. Die Verantwortung dafür liege aber im Justizministerium.

Justizministerium: Aktuell kein Anlass zur Ausweitung

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sieht das anders. "Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm auf die Umsetzung einer verfassungskonformen Gefährderüberwachung geeinigt, um vor allem gegen terroristische Anschläge besser geschützt zu sein", stellt Sporrer auf PULS 24 Anfrage klar.

Man setze die Maßnahme derzeit um und wolle zunächst die Erfahrungen der DSN und der Polizei mit dem Gesetz in der praktischen Umsetzung abwarten.

"Erst dann ist eine Diskussion über das Ob und Wie einer Ausweitung überhaupt sinnvoll", so die Ministerin. Aktuell sehe man im Justizministerium aber "dazu keinen Anlass".

Generell gelte laut Sporrer, dass strafrechtlich relevante Informationen, sofern sie von der Polizei gefunden werden, unverzüglich der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen seien.

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